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Beschlussvorlage (Bauleitplanung im Ortsteil Kleinhau; hier: Erweiterung des Sondergebietes "Großflächiger Einzelhandel")

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Bauleitplanung im Ortsteil Kleinhau;
hier: Erweiterung des Sondergebietes "Großflächiger Einzelhandel") Beschlussvorlage (Bauleitplanung im Ortsteil Kleinhau;
hier: Erweiterung des Sondergebietes "Großflächiger Einzelhandel")

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 25.11.2008 126/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 04.11.2008 Bezeichnung Bauleitplanung im Ortsteil Kleinhau; hier: Erweiterung des Sondergebietes "Großflächiger Einzelhandel" Sachverhalt: In der Gemeinderatssitzung am 18.09.2008 wurde beschlossen, das o. a. Sondergebiet zu erweitern. Bevor das entsprechende Bauleitverfahren durchgeführt wird, wurde die Verwaltung beauftragt, die Zustimmung nach § 32 Landesplanungsgesetz bei der Bezirksregierung einzuholen. Für diese sog. „32-er-Anfrage“ ist der neue Einzelhandelserlass vom 22.09.2008 heranzuziehen. Danach ist für die Planung und Erweiterung von Sondergebieten im Bereich von „Einkaufszentren und großflächigen Handelsbetrieben“ u. a. ein Einzelhandelskonzept der Gemeinde vorzulegen. Mit der Aufstellung des gemeindlichen Einzelhandelskonzeptes stützt die Gemeinde die derzeitige Nahversorgung und sorgt mit diesem Konzept auch für eine künftige ausgewogene Versorgungsstruktur im Gemeindegebiet. Aufgrund des demografischen Wandels und der damit verbundenen eingeschränkten Mobilität vieler Menschen kommt der Nahversorgung in ländlich strukturierten Gebieten eine große Bedeutung zu. Die Gemeinde Hürtgenwald kann sich dieser Entwicklung nicht entziehen und sollte für das gesamte Gemeindegebiet eine wohnortnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, hierzu zählen insbesondere Lebensmittel, Getränke sowie Gesundheits- und Drogerieartikel, anstreben. Die Umsetzung bzw. Anwendung des neuen Einzelhandelserlasses insbesondere des Einzelhandelskonzeptes ist sehr komplex und umfangreich. Hierzu fehlt der Verwaltung die entsprechende Fachkompetenz. Aus diesem Grunde hat am 30.10.2008 ein gemeinsames Gespräch mit Herrn Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann und Herrn Schmidt-Illguth von der BBE Unternehmensberatung GmbH & Co. KG, Köln, bezüglich des neuen Einzelhandelserlasses in Verbindung mit der Erweiterung des Sondergebietes im Ortsteil Kleinhau stattgefunden. Herr Schmidt-Illguth hat für die Region Aachen im Zusammenhang mit der Erstellung des Regionalplanes ein überregionales Einzelhandelskonzept aufgestellt. Der Genannte ist auch für Nachbarkommunen in den Bereichen Einzelhandel und Tourismus beratend tätig. -1 - Für die anstehende Erweiterung des Sondergebietes im Ortsteil Kleinhau und auch für jegliche weitere Ansiedlung von Einzelhandel ist nach Aussage von Herrn Schmidt-Illguth die Aufstellung eines gemeindlichen Einzelhandelskonzeptes unumgänglich. Aufgrund des Gespräches mit Herrn Schmidt-Illguth wird dies ebenfalls von der Verwaltung so gesehen. Herr Schmidt-Illguth hat für die Erstellung des gemeindlichen Einzelhandelskonzeptes ein Angebot vorgelegt, welches als Anlage beigefügt ist. Aus diesem Angebot sind auch die Leistungen für die Erstellung des gemeindlichen Einzelhandelskonzeptes zu entnehmen. Herr Schmidt-Illguth wird neben Herrn Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann in der Sitzung anwesend sein und den Einzelhandelserlass in Verbindung mit der Erweiterung des Sondergebietes sowie sein Honorarangebot erläutern. 1 Anlage Beschlussvorschlag: Ohne Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja € € € Einmalig Kosten Erstellung Einzelhandelskonzept Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)