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Beschlussvorlage (Straßenreinigung durch den Einsatz einer Großkehrmaschine)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Straßenreinigung durch den Einsatz einer Großkehrmaschine) Beschlussvorlage (Straßenreinigung durch den Einsatz einer Großkehrmaschine)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 31.05.2007 60/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: IV 867-00 H/Ra 08.05.2007 Bezeichnung Straßenreinigung durch den Einsatz einer Großkehrmaschine Sachverhalt: Gemäß der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die Straßenreinigung vom 06.12.1978 wurde gem. § 2 die Reinigungspflicht für die Gehwege auf die Grundstückseigentümer übertragen. Die Reinigung der Fahrbahn, dazu gehört auch die Entwässerungsrinne, obliegt der Gemeinde. Fast allerorts werden von den Anliegern im Zuge der Reinigung des Gehweges gleichzeitig die Straßenrinnen gereinigt. Es musste jedoch in den letzten Jahren festgestellt werden, dass diese freiwillige Bereitschaft der Grundstückseigentümer in erheblichem Maße rückgängig ist. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und des ordnungsgemäßen Abflusses von Oberflächenwasser in die vorhandenen Straßeneinläufe, aber insbesondere für die mit der Durchkrautung der Rinnenfugen einhergehende Zerstörung derselben ist eine regelmäßige Säuberung unerlässlich. Um hier den nötigen Erfolg sicherstellen zu können, wird empfohlen, versuchsweise die Ortsdurchfahrten Gey, Kleinhau, Hürtgen und Vossenack (Germeter) bis zum Herbst vier- bis fünfmal mittels Großkehrmaschine reinigen zu lassen. Ein positives Ergebnis vorausgesetzt, ist seitens der Verwaltung beabsichtigt, diese Vorgehensweise im kommenden Jahr großflächig im Gemeindegebiet umzusetzen. Die anfallenden Kosten müssten dann über die Gebührenssatzung zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Verteilerschlüssel „Frontlänge der Grundstücke“ auf die einzelnen Grundstückseigentümer umgelegt werden. Die Kosten belaufen sich auf 18,33 €/km, zusätzlich der Kosten für die Entsorgung des Straßenkehrichts mit 69,50 €/Tonne; jeweils zzgl. 19 % MwSt. -1 - Beschlussvorschlag: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in Kenntnisnahme des Sachverhalts, dass probeweise die Ortsdurchfahrten Gey, Kleinhau, Hürtgen, Vossenack (Germeter) mittels einer Großkehrmaschine zwei- bis dreimal bis zum Herbst d. J. gereinigt werden. Die anfallenden Kosten werden über die Gebührenssatzung zur Straßenreinigungssatzung umgelegt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja (siehe Vorlage) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)