Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
31.05.2007
60/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
IV 867-00 H/Ra
08.05.2007
Bezeichnung
Straßenreinigung durch den Einsatz einer Großkehrmaschine
Sachverhalt:
Gemäß der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über die Straßenreinigung vom 06.12.1978
wurde gem. § 2 die Reinigungspflicht für die Gehwege auf die Grundstückseigentümer übertragen. Die Reinigung der Fahrbahn, dazu gehört auch die Entwässerungsrinne, obliegt der
Gemeinde. Fast allerorts werden von den Anliegern im Zuge der Reinigung des Gehweges
gleichzeitig die Straßenrinnen gereinigt. Es musste jedoch in den letzten Jahren festgestellt
werden, dass diese freiwillige Bereitschaft der Grundstückseigentümer in erheblichem Maße
rückgängig ist.
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und des ordnungsgemäßen Abflusses von Oberflächenwasser in die vorhandenen Straßeneinläufe, aber insbesondere für die mit der Durchkrautung der Rinnenfugen einhergehende Zerstörung derselben ist eine regelmäßige Säuberung
unerlässlich.
Um hier den nötigen Erfolg sicherstellen zu können, wird empfohlen, versuchsweise die Ortsdurchfahrten Gey, Kleinhau, Hürtgen und Vossenack (Germeter) bis zum Herbst vier- bis fünfmal
mittels Großkehrmaschine reinigen zu lassen. Ein positives Ergebnis vorausgesetzt, ist seitens der
Verwaltung beabsichtigt, diese Vorgehensweise im kommenden Jahr großflächig im Gemeindegebiet umzusetzen. Die anfallenden Kosten müssten dann über die Gebührenssatzung zur
Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Verteilerschlüssel „Frontlänge der Grundstücke“ auf
die einzelnen Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Die Kosten belaufen sich auf 18,33 €/km, zusätzlich der Kosten für die Entsorgung des
Straßenkehrichts mit 69,50 €/Tonne; jeweils zzgl. 19 % MwSt.
-1 -
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in Kenntnisnahme des Sachverhalts, dass probeweise
die Ortsdurchfahrten Gey, Kleinhau, Hürtgen, Vossenack (Germeter) mittels einer Großkehrmaschine zwei- bis dreimal bis zum Herbst d. J. gereinigt werden. Die anfallenden Kosten werden
über die Gebührenssatzung zur Straßenreinigungssatzung umgelegt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja (siehe Vorlage)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)