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Beschlusstext (Antrag des Vereins "Logo Point e.V." auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
26 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Antrag des Vereins "Logo Point e.V." auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 KJHG 
(Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII))

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Inhalt der Datei

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein "Logo Point e.V." als Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen. Die Anerkennung wird zunächst für die Dauer von drei Jahren ausgesprochen.