Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
49 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
25.11.2008
125/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
29.10.2008
Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. C 4 im Ortsteil Gey;
hier: a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Vorstellung des Entwurfs und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden
(§ 4 Abs. 1 BauGB)
Sachverhalt:
Im Sommer des vergangenen Jahres haben sich Grundstückseigentümer aus dem Plangebiet
Nr. C 4 im Ortsteil Gey an die Verwaltung gewandt, um über einen Investor Bauland zu schaffen.
Daraufhin haben mit den besagten Grundstückseigentümern und dem Investor GEBIG Immobilien- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Neuenhöfer Allee 49-51, 50935 Köln, mehrere
Gespräche stattgefunden. Der Investor, vertreten durch Herrn Schmitz sen. und Herrn Schmitz
jun., haben bei den Grundstückseigentümern und der Verwaltung einen seriösen Eindruck hinterlassen. Daher war es auch nicht verwunderlich, dass der Investor mit den Grundstückseigentümern vertraglich und finanziell übereinkam.
Als Ergebnis dieser gemeinsamen Gespräche wurde in Abstimmung mit der Verwaltung vom
Stadtplanungsbüro Zimmermann, dem Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr
und dem Ing.-Büro Dr. Jochims & Burtscheidt eine Begründung und eine Planzeichnung für die
Aufstellung des Bebauungsplanes erarbeitet. Die Begründung einschließlich der Planzeichnung
sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
In der Sitzung wird Herr Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann den Bebauungsplan
vorstellen. Herr Schmitz sen. von der GEBIG Immobilien- und Projektentwicklungsgesellschaft
wird ebenfalls in der Sitzung anwesend sein und seine Gesellschaft vorstellen.
Zur weiteren Abwicklung ist es erforderlich, dass für den Bebauungsplan Nr. C 4 in den jetzigen
Abgrenzungen ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Hier bittet die Verwaltung
um eine entsprechende Beschlussempfehlung für die nächste Gemeinderatssitzung.
-1 -
Weiterhin ist ein Beschluss dahingehend zu fassen, dass mit den beigefügten und in der Sitzung
vorgestellten Planunterlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird.
1 Anlage
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. C 4 für die Parzellen Gemarkung Gey, Flur 9, Nrn. 9,
10, 15, 16, 112 teilweise, 315 teilweise, 113 teilweise und 198 teilweise sowie Gemarkung Gey,
Flur 1, Nr. 68/1.
Weiterhin wird vom Bau- und Umweltausschuss beschlossen, mit den vorgelegten und vorgestellten Planunterlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
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(Bürgermeister)