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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. C 4 im Ortsteil Gey; hier: a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Vorstellung des Entwurfs und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
49 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. C 4 im Ortsteil Gey;
hier: a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
         b) Vorstellung des Entwurfs und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung 
             der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden 
             (§ 4 Abs. 1 BauGB)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. C 4 im Ortsteil Gey;
hier: a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
         b) Vorstellung des Entwurfs und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung 
             der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden 
             (§ 4 Abs. 1 BauGB))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 25.11.2008 125/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 29.10.2008 Bezeichnung Bebauungsplan Nr. C 4 im Ortsteil Gey; hier: a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Vorstellung des Entwurfs und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) Sachverhalt: Im Sommer des vergangenen Jahres haben sich Grundstückseigentümer aus dem Plangebiet Nr. C 4 im Ortsteil Gey an die Verwaltung gewandt, um über einen Investor Bauland zu schaffen. Daraufhin haben mit den besagten Grundstückseigentümern und dem Investor GEBIG Immobilien- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Neuenhöfer Allee 49-51, 50935 Köln, mehrere Gespräche stattgefunden. Der Investor, vertreten durch Herrn Schmitz sen. und Herrn Schmitz jun., haben bei den Grundstückseigentümern und der Verwaltung einen seriösen Eindruck hinterlassen. Daher war es auch nicht verwunderlich, dass der Investor mit den Grundstückseigentümern vertraglich und finanziell übereinkam. Als Ergebnis dieser gemeinsamen Gespräche wurde in Abstimmung mit der Verwaltung vom Stadtplanungsbüro Zimmermann, dem Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr und dem Ing.-Büro Dr. Jochims & Burtscheidt eine Begründung und eine Planzeichnung für die Aufstellung des Bebauungsplanes erarbeitet. Die Begründung einschließlich der Planzeichnung sind der Vorlage als Anlage beigefügt. In der Sitzung wird Herr Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann den Bebauungsplan vorstellen. Herr Schmitz sen. von der GEBIG Immobilien- und Projektentwicklungsgesellschaft wird ebenfalls in der Sitzung anwesend sein und seine Gesellschaft vorstellen. Zur weiteren Abwicklung ist es erforderlich, dass für den Bebauungsplan Nr. C 4 in den jetzigen Abgrenzungen ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Hier bittet die Verwaltung um eine entsprechende Beschlussempfehlung für die nächste Gemeinderatssitzung. -1 - Weiterhin ist ein Beschluss dahingehend zu fassen, dass mit den beigefügten und in der Sitzung vorgestellten Planunterlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird. 1 Anlage Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. C 4 für die Parzellen Gemarkung Gey, Flur 9, Nrn. 9, 10, 15, 16, 112 teilweise, 315 teilweise, 113 teilweise und 198 teilweise sowie Gemarkung Gey, Flur 1, Nr. 68/1. Weiterhin wird vom Bau- und Umweltausschuss beschlossen, mit den vorgelegten und vorgestellten Planunterlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)