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Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2008 )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
76 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2008 ) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2008 )

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2007 133/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Herr Horst Aktenzeichen: Datum: III Gebühren 2008 14.11.2007 Bezeichnung Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2008 Sachverhalt: Die Kalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2008 beinhaltet alle Erlöse und Kosten der Kostenstelle 912112 „Winterdienst“. Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen. Im Vergleich zu den Kalkulationen der Vorjahre wurde lediglich ein Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 20,3 % der anfallenden Kosten in Abzug gebracht. Der Eigenanteil der Gemeinde vermindert sich von 25 % um 4,7 % auf den angegebenen Wert, da im Rahmen der Genehmigung des Haushalts 2007 durch die Kommunalaufsicht Düren eine Neuberechnung des Anteils beim Winterdienst zwischen innerörtlichem und außerörtlichem Verkehr vorgenommen werden musste. Der Restfehlbetrag aus 2005 sowie der komplette Fehlbetrag aus 2006 wurden ebenfalls voll berücksichtigt. Die Gebührenkalkulation wurde alternativ berechnet mit einem kalkulatorischen Zins von 6 % als auch von 7 %. Bereits an dieser Stelle kann jedoch gesagt werden, dass dies nicht zu einer Änderung des Gebührensatzes geführt hat. Aufgrund der vorliegenden Kalkulationen kann für das Jahr 2006 eine Gebührensenkung um 0,01 € beschlossen werden. Beschlussvorschlag: 1. Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung wird anerkannt und beschlossen. 2. Eine Gebührenanpassung ist erforderlich, der Gebührensatz pro laufender Meter Straßenfront beträgt 0,98 €. Außerdem empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat, die Anlage beiliegende Gebührensatzung zur Straßenreinigung zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2- (Bürgermeister)