Daten
Kommune
Hürtgenwald
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76 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.11.2007
133/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III
Herr Horst
Aktenzeichen:
Datum:
III Gebühren 2008
14.11.2007
Bezeichnung
Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2008
Sachverhalt:
Die Kalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2008 beinhaltet alle
Erlöse und Kosten der Kostenstelle 912112 „Winterdienst“. Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen.
Im Vergleich zu den Kalkulationen der Vorjahre wurde lediglich ein Eigenanteil der Gemeinde in
Höhe von 20,3 % der anfallenden Kosten in Abzug gebracht. Der Eigenanteil der Gemeinde
vermindert sich von 25 % um 4,7 % auf den angegebenen Wert, da im Rahmen der Genehmigung
des Haushalts 2007 durch die Kommunalaufsicht Düren eine Neuberechnung des Anteils beim
Winterdienst zwischen innerörtlichem und außerörtlichem Verkehr vorgenommen werden musste.
Der Restfehlbetrag aus 2005 sowie der komplette Fehlbetrag aus 2006 wurden ebenfalls voll
berücksichtigt.
Die Gebührenkalkulation wurde alternativ berechnet mit einem kalkulatorischen Zins von 6 % als
auch von 7 %.
Bereits an dieser Stelle kann jedoch gesagt werden, dass dies nicht zu einer Änderung des
Gebührensatzes geführt hat.
Aufgrund der vorliegenden Kalkulationen kann für das Jahr 2006 eine Gebührensenkung um
0,01 € beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung wird anerkannt und beschlossen.
2. Eine Gebührenanpassung ist erforderlich, der Gebührensatz pro laufender Meter Straßenfront
beträgt 0,98 €.
Außerdem empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat, die Anlage beiliegende
Gebührensatzung zur Straßenreinigung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2-
(Bürgermeister)