Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
85 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.11.2007
132/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III
Herr Horst
Aktenzeichen:
Datum:
III Gebühren 2008
13.11.2007
Bezeichnung
Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühr ab dem 01.01.2008
Sachverhalt:
Im vergangenen Jahr hat sich bei den Gebührenerlösen ein Minderertrag von rund 289 T€ ergeben, der zum einen auf geringere Wasserverbräuche und damit einhergehend zurückgehende
Vorauszahlungen und zum anderen auf eine Änderung der Ablesezeiträume zurück geht.
Für das laufende Kalenderjahr wird das Ergebnis entsprechend der vorjährigen Kalkulation erreicht werden können.
Die Kalkulation zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2008 beinhaltet alle
Erlöse und Kosten der Kostenstelle 911211 „Abwassergebühren“. Insofern wird auf die beiliegende Gebührenkalkulation verwiesen.
Im Gegensatz zu den Gebührenkalkulationen der Vorjahre wurde bei der vorliegenden Kalkulation
sowohl von einem Straßenentwässerungsanteil von 25, als auch von 20 % ausgegangen. Diese
Reduzierung erfolgt aufgrund einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, Herne. Nach
Aussage der Prüfanstalt findet dieser Prozentsatz bzw. ein noch geringerer Straßenentwässerungsanteil mittlerweile bei vielen Kommunen Anwendung. Allerdings empfehle ich, diesen Eigenanteil grundsätzlich ermitteln zu lassen. Es sollte daher ein Ingenieurbüro beauftragt werden,
diesen Gemeindeanteil zu ermitteln. Für das Jahr 2008 sollte es daher beim bisherigen Anteil von
25 v. H. bleiben.
Zudem wurden in der Kalkulation sowohl mit 6 % kalkulatorischen Zinsen als auch alternativ mit
7 % kalkulatorischen Zinsen gerechnet.
Ebenfalls wurden Alternativen berechnet mit monatlichen Grundgebühren in Höhe von 7,00 € und
10,00 €. Aufgrund der verschiedenen Berechnungsmethoden empfehle ich, die Gebührensätze
entsprechend der Alternative nach D 2 (kalkulatorischer Zinssatz 7 %, Straßenentwässerungsanteil 25 %). Die Grundgebühr beträgt danach 120,00 € je Anschluss und die laufenden Arbeitsgebühren belaufen sich auf 4,01 € je cbm beim Vollanschluss und 2,83 € beim Schmutzwasseranschluss.
-1 -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die auf der Grundlage von Kosten und Erlösen vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für
das Jahr 2008 ist richtig.
2. Eine Gebührenanpassung ist erforderlich und wird festgesetzt gemäß Alternative D 2
3. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Gebührensatzung mit den
Werten der Alternative D 2 zu beschließen.
4. Außerdem wird der Bürgermeister beauftragt, ein Gutachten zur Ermittlung des Straßenentwässerungsanteiles erstellen zu lassen. Spätestens bei der Ermittlung der Gebühren für das
Jahr 2009 sollte eine auf dieser Basis entsprechende Festlegung des Straßenentwässerungsanteils erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
€
.€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)