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Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühr ab dem 01.01.2008)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
85 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühr ab dem 01.01.2008) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühr ab dem 01.01.2008)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2007 132/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Herr Horst Aktenzeichen: Datum: III Gebühren 2008 13.11.2007 Bezeichnung Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühr ab dem 01.01.2008 Sachverhalt: Im vergangenen Jahr hat sich bei den Gebührenerlösen ein Minderertrag von rund 289 T€ ergeben, der zum einen auf geringere Wasserverbräuche und damit einhergehend zurückgehende Vorauszahlungen und zum anderen auf eine Änderung der Ablesezeiträume zurück geht. Für das laufende Kalenderjahr wird das Ergebnis entsprechend der vorjährigen Kalkulation erreicht werden können. Die Kalkulation zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2008 beinhaltet alle Erlöse und Kosten der Kostenstelle 911211 „Abwassergebühren“. Insofern wird auf die beiliegende Gebührenkalkulation verwiesen. Im Gegensatz zu den Gebührenkalkulationen der Vorjahre wurde bei der vorliegenden Kalkulation sowohl von einem Straßenentwässerungsanteil von 25, als auch von 20 % ausgegangen. Diese Reduzierung erfolgt aufgrund einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, Herne. Nach Aussage der Prüfanstalt findet dieser Prozentsatz bzw. ein noch geringerer Straßenentwässerungsanteil mittlerweile bei vielen Kommunen Anwendung. Allerdings empfehle ich, diesen Eigenanteil grundsätzlich ermitteln zu lassen. Es sollte daher ein Ingenieurbüro beauftragt werden, diesen Gemeindeanteil zu ermitteln. Für das Jahr 2008 sollte es daher beim bisherigen Anteil von 25 v. H. bleiben. Zudem wurden in der Kalkulation sowohl mit 6 % kalkulatorischen Zinsen als auch alternativ mit 7 % kalkulatorischen Zinsen gerechnet. Ebenfalls wurden Alternativen berechnet mit monatlichen Grundgebühren in Höhe von 7,00 € und 10,00 €. Aufgrund der verschiedenen Berechnungsmethoden empfehle ich, die Gebührensätze entsprechend der Alternative nach D 2 (kalkulatorischer Zinssatz 7 %, Straßenentwässerungsanteil 25 %). Die Grundgebühr beträgt danach 120,00 € je Anschluss und die laufenden Arbeitsgebühren belaufen sich auf 4,01 € je cbm beim Vollanschluss und 2,83 € beim Schmutzwasseranschluss. -1 - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die auf der Grundlage von Kosten und Erlösen vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2008 ist richtig. 2. Eine Gebührenanpassung ist erforderlich und wird festgesetzt gemäß Alternative D 2 3. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Gebührensatzung mit den Werten der Alternative D 2 zu beschließen. 4. Außerdem wird der Bürgermeister beauftragt, ein Gutachten zur Ermittlung des Straßenentwässerungsanteiles erstellen zu lassen. Spätestens bei der Ermittlung der Gebühren für das Jahr 2009 sollte eine auf dieser Basis entsprechende Festlegung des Straßenentwässerungsanteils erfolgen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja € € .€ Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)