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Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
124 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald ) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald ) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald ) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald ) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald )

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2007 130/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Herr Kowalke Aktenzeichen: III Gebührenkalkulationen 2008 13.11.2007 Datum: Bezeichnung Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald Sachverhalt: Im Rahmen der Neukalkulationen der Gebühren für das Haushaltsjahr 2008 sind zunächst die gleichen Parameter zugrunde gelegt worden. Entscheidende Kostensteigerungen gegenüber der vorjährigen Kalkulation waren nicht zu verzeichnen (Variante 1). Hierzu wird auf die Darstellung der beiliegenden Kalkulationen verwiesen. Danach wird, wie bisher, eine Aufteilung in drei verschiedene Kostenträger vorgenommen. Es handelt sich hierbei um 1. den Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“, 2. den Kostenträger „Durchführung von Bestattungen und 3. den Kostenträger „Grabentfernung“. In einer weiteren Berechnung wird eine andere Aufteilung bei den zu verteilenden Kosten vorgenommen. Es wird hierbei eine stärkere Gewichtung sowohl bei den Urnenreihen- als auch bei den Urnenwahlgräbern vorgenommen. Dies ergibt sich daraus, dass die Bereitstellung „Friedhof“ dem gleichen Zweck dient und somit keine Unterscheidung zwischen diesen Grabarten mehr vorgenommen wird. Siehe hierzu Berechnung laut Variante 1, Anlage 2. Daneben werden in einer zusätzlichen Kalkulation einige Parameter in der Berechnung verändert. Dies geht auf eine Empfehlung der Kommunalaufsicht des Kreises Düren sowie der Gemeindeprüfanstalt des Landes NRW, Herne zurück. Danach wird der Grünflächenanteil ersatzlos gestrichen und bei der kalkulatorischen Verzinsung ein Prozentsatz in Höhe von 7 v.H. (bisher 6 v.H.) angewandt. Alleine aus diesen beiden Veränderungen kann eine zusätzliche Einnahme von -1 - mehr als 50.000,00 € erzielt werden. Hiermit würde ein namhafter Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet (Variante 2, Anlage 1). 1. Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“ Die bereitgestellte Flächengröße von 54.228 qm hat sich gegenüber dem vergangenen Jahr nicht verändert, es ist lediglich eine Berücksichtigung der neuen und weggefallenen Grabstellen eingerechnet. Danach ergibt sich eine neue Fläche von 8.349,67 qm mit dem Stand 01.11.2007 (Vorjahr 8.279,28 qm), der auf die Gräberflächen entfällt. Auf die Grünflächen entfallen 25.060,14 qm (nicht belegte Gräberflächen bzw. Anlagen) und 10.809,19 qm auf Wege und sonstigen Flächen (z. B. für Abfälle). Dies bedeutet grundsätzlich keine wesentlichen Abweichungen des bisherigen Prozentverhältnisses. Danach entfallen auf die Gräberflächen inkl. der Zuwegung und sonstigen Flächen 43,4 % und auf die Grünflächen 56,6 %. Diese Grünfläche kann man auch als sogenannte Vorhalteflächen bezeichnen. Von diesen Vorhalteflächen können 10 % in der Gebührenbedarfsberechnung einfließen. Von den ausgewiesenen Grünflächen werden daher 2.504 qm im umlagefähigen Aufwand berücksichtigt. Auch wird im kommenden Jahr, wie es die Literatur vorsieht, ein bestimmter Anteil der Aufwendungen in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Dabei handelt es sich um die sogenannten Überkapazitäten einer laufenden Einrichtung. Dies ergibt sich daraus, dass eine zeitliche und sachliche Trennung des Gutes Boden im Sinne von Grundstücksflächen nicht geteilt werden kann und eine Unsicherheit über den künftigen Bedarf besteht. Aus diesem Grunde wird der zuvor genannte Flächenanteil, welcher 48,84 % beträgt, um weitere 30 % auf 79 % erhöht. Die umlagefähigen Kosten belaufen sich auf 112.846,99 € (Variante 1) laut Anlagen 1 und 2 und 148.113,93 € (Variante 2) laut Anlage 3). Wie im Vorjahr erfolgt die Ermittlung der Grabnutzungsgebühren nach der sogenannten Äquivalenzziffernmethode. Bei der Äquivalenzziffernkalkulation werden Leistungseinheiten mit starker Ähnlichkeit hergestellt. Die Kosten für diese Leistungseinheiten sind zwar unterschiedlich, jedoch besteht zwischen den Leistungseinheiten eine feste Kostenrelation. In der Kalkulation wird, wie im vergangenen Jahr, davon ausgegangen, dass Pflege und Unterhaltung eines Wahlgrabes etwa doppelt so hoch ist wie die Pflege und Unterhaltung eines Reihengrabes. Bei der Nutzungsdauer der Reihen- und Wahlgräber ist eine einheitliche Größe von 30 Jahren unterstellt worden. Die Flächengrößen der Einzelgräber ist entsprechend der Friedhofssatzung unter Berücksichtigung eines 30 cm Abstandes erfolgt. Allerdings wird, wie eingangs bereits erwähnt, zwischen den Reihengräbern und Urnenreihengräbern, den Einzelwahlgräbern und Urnenwahlgräbern keine Unterscheidung mehr vorgenommen, da die Leistung alle dem gleichen Zweck „Bereitstellung der Friedhofseinrichtung“ dient. Außerdem wird von einer gleichbleibenden Kostenrelation auf längere Zeit ausgegangen. Die Kostenrelation wird in Äquivalenzziffern ausgedruckt. Äquivalenzziffern sind Gewichtungsfaktoren, die eine homogene aber jedoch nicht gleichartige Leistungseinheit vergleichbar machen. Bei der Äquivalenzzifferkalkulation wird insgesamt von 81 Bestattungen im Jahr ausgegangen. Diese verteilen sich mit einem Kindergrab, 12 Reihengräber, 4 Einzelwahlgräber, 36 Doppelwahlgräber, 10 Urnenreihengräber und 18 Urnenwahlgräber. Die Gesamtkosten sind mit 112.846,99 € (Varianten 1 und 2) und 148.113,93 € (Variante 3) ermittelt. In vier Stufen erfolgt nun die Äquivalenzziffernkalkulation: 1. Die Anzahl der Bestattung wird mit der Äquivalenzziffer gewichtet. Diese Gewichtung erfolgt durch Multiplikation der Bestattung mit den entsprechenden Äquivalenzziffern. Als Ergebnis erhält man die Anzahl der Recheneinheiten für die einzelnen Grabarten. -2 - 2. die Anzahl der Recheneinheiten werden addiert. Nach der Tabelle in der Berechnung laut Anlage lautet die Addition auf 484,35 €. Die Gesamtkosten in Höhe von 112.846,99 € bzw. 148.113,93 € werden durch die Summe der Recheneinheiten dividiert. Pro Recheneinheit sind demnach 4,835524161 € (Anlage 1), 4,458205529 € (Anlage 2) und 5,851483869 € (Anlage 3) anzusetzen. 3. Die Kosten pro Recheneinheit werden den Äquivalenzziffern für die unterschiedlichen Grabarten multipliziert. Als Ergebnis erhält man die Kosten für die Pflege und Unterhaltung eines Grabes für die unterschiedlichen Grabarten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass für ein Kindergrab keine Gebühren anfallen sollen. In der nachstehenden Tabelle sind die ermittelten Gebühren unter Berücksichtigung einer Aufund Abrundung auf volle Euro dargestellt. Sie lauten wie folgt: Bezeichnung bisherige Gebühr € Kindergrab Reihengrab Einzelwahlgrab Doppelwahlgrab Urnenreihengrab Urnenwahlgrab 0,00 330,00 1.200,00 2.390,00 190,00 750,00 Variante 1 Anlage 1 € 0,00 335,00 1.234,00 2.448,00 197,00 766,00 Variante 1 Anlage 2 € 0,00 309,00 1.138,00 2.257,00 300,00 1.130,00 Variante 2 Anlage 3 € 0,00 406,00 1.493,00 2.963,00 393,00 1.483,00 Während nach der Anlage 1 die Gebühren vom Grundsatz her aufgrund der geringfügigen Abweichung im wesentlichen unverändert bleiben könnten, ergibt sich für die Anlagen 2 und 3 eine Änderung der Gebührensätze. Diese sollten hiernach wie folgt lauten: a) Anlage 2 1. Reihengrab und Urnenreihengrab 300,00 € 2. Einzelwahlgrab und Urnenwahlgrab 1.130,00 € 3. Doppelwahlgrab 2.260,00 € b) Anlage 3 1. Reihengrab und Urnenreihengrab 400,00 € 2. Einzelwahlgrab und Urnenwahlgrab 1.490,00 € 3. Doppelwahlgrab 2.960,00 € 2. Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“ Als zweiten Kostenträger im Bereich des Friedhofswesens ist, wie bereits erwähnt, der Bereich der Durchführung der Bestattungen anzusetzen. Für die Durchführung von Bestattungen fallen jährliche Kosten in Höhe von 85.670,00 € (kalkulatorische Verzinsung 6 %; Variante 1, Anlagen1 und 2) bzw. 87.389,00 € (kalkulatorische Verzinsung 7 %; Variante 2, Anlage 3) an. Hierin enthalten sind die Personalkosten des Bauhofes und der Verwaltung, die internen Leistungsbeziehungen für Büro- und Sach- sowie EDV-Kosten, die kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen der Leichenhallen, Geschäftsaufwendungen, Bewirtschaftungs- und Energiekosten, Unterhaltung Leichenhallen, besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (z. B. Grabaushub durch ein Unternehmen) und weitere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. -3 - Bei 81 Bestattungen im Jahr ergeben sich durchschnittliche Bestattungskosten in Höhe von 1.070,00 € (Variante 1, Anlagen 1 und 2) bzw. 1.092,00 € (Variante 2, Anlage 3). Im Vorjahr waren hierfür noch 978,00 € angesetzt. Von den durchschnittlichen Bestattungskosten entfallen auf a) die Benutzung der Leichenhalle 160,00 € (Variante 1) bzw. 182,00 € (Variante 2) je Fall (bisher 140,00 €), b) Durchführung der Bestattung 1. Grabaushub Bauhof und Unternehmen 495,00 € je Fall (Vorjahr 460,00 €), 2. Durchführung 80,00 € je Fall (Vorjahr 66,00 €), 3. Schließen des Grabes durch den Bauhof 335,00 € je Fall (bisher 310,00 €). Gegenüber der letztjährigen Kalkulation sind Abweichungen zu verzeichnen. Eine Gebührenanpassung ist daher notwendig. 3. Kostenträger Grabentfernung Der dritte Kostenträger bezieht sich auf den Bereich der Grabentfernung. Bei 10 Grabentfernungen pro Jahr ergeben sich hier Kosten von 4.269,00 €. Diese umfassen im wesentlichen die Leistungen des Bauhofes, besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (z. B. Deponiekosten) sowie die Verwaltungskosten. Einzelheiten können der beiliegenden Kostenaufstellung entnommen werden. Pro Grabentfernung fallen demnach durchschnittlich 426,90 € an (bisher 352,90 €). Wegen der Abweichung zum letztjährigen Wert ist auch hier eine Gebührenanpassung notwendig. Eine Übersicht über die Höhe der Gebühren aus den umliegenden Kommunen im Jahre 2007 ist als Anlage 4 beigefügt. In einer Reihe von Kommunen (u.a. Vettweiß) sind beträchtliche Gebührenerhöhungen ab dem Jahre 2008 geplant. Da die Bestattungsgebühren nicht per Abgabenbescheid festgesetzt werden und teilweise grundsätzliche Entscheidungen für die Zukunft zu treffen sind, kann die Beratung und Beschlussfassung auch abschließend erst im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolgen Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss stellt die Richtigkeit der Gebührenkalkulation fest. Wie im vergangenen Jahr ist er damit einverstanden, dass der Bereich „Bestattungswesen“ auf insgesamt drei Kostenträger aufgeteilt wird. Es handelt sich hierbei um a) Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“ b) Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“ c) Kostenträger „Grabentfernungen“ Für die Festlegung der Gebühr ab dem Jahre 2008 sind die Gebühren entsprechend der Kalkulation nach Variante ..... Anlage ........ festzulegen. Er empfiehlt dem Gemeinderat, den gleichen Beschluss zu fassen. -4 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -5 - (Bürgermeister)