Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
31.05.2007
58/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
07.05.2007
Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. B 1 "Hasenfeld" im Ortsteil Brandenberg;
hier: 3. Änderung
Sachverhalt:
Die Straße „Hasenfeld“ soll in diesem Jahr ausgebaut werden. Im Zusammenhang mit der Ermittlung des Grunderwerbs wurde festgestellt, dass bezüglich der künftigen Beitragsbelastung
eine große Diskrepanz zwischen den einzelnen Grundstücken besteht. Aufgrund der Ausweisung
des Bebauungsplanes werden die an der westlichen Straßenseite gelegenen Grundstücke bis zu
einer Tiefe von 40 m beitragspflichtig. Im Bereich der östlichen Straßenseite werden die Grundstücke teilweise bis 80 m Grundstückstiefe beitragspflichtig. Dies ist bedingt durch die Knotenlinie,
die „Allgemeines Wohngebiet“ vom „Mischgebiet“ trennt. Im nördlichen Bereich der Straße werden
ebenfalls Grundstücke bis zu einer Tiefe von 70 m beitragspflichtig, andere wiederum nur bis zu
40 m. Dies stellt nach meiner Auffassung eine Beitragsungerechtigkeit dar, die der Anlieger nicht
zu vertreten hat.
Bei der seinerzeitigen Aufstellung des Bebauungsplanes konnten die heutigen Auswirkungen
bezüglich der Beitragsfestsetzung nicht vorhergesehen werden. Zum damaligen Zeitpunkt wurde
die beitragspflichtige Fläche mittels eines anderen Berechnungsverfahrens ermittelt (sog.
Verminderungszwang).
Ich empfehle daher, den Bebauungsplan Nr. B 1 „Hasenfeld“ im Rahmen einer 3. Änderung hinsichtlich der unterschiedlichen Nutzungen im nördlichen und östlichen Straßenbereich durch eine
zusätzliche Knotenlinie zu ändern. Im östlichen Bereich des Plangebietes wird die Fläche zwischen der bestehenden Knotenlinie und der neuen Knotenlinie als „private Grünfläche“ festgesetzt. Im nördlichen Planbereich erfolgt die Festsetzung nördlich der neuen Knotenlinie ebenfalls
als „private Grünfläche“. Zur Erläuterung sei noch einmal erwähnt, dass die Knotenlinie die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke abgrenzt. Die Änderung des Bebauungsplanes ist in dem
beigefügten Flurkartenausschnitt (Anlage 1) noch einmal dargestellt.
1 Anlage
-1 -
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau –und Umweltausschuss dem Rat, die
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 1 „Hasenfeld“ im Ortsteil Brandenberg zu beschließen
(Aufstellungsbeschluss). Der Bürgermeister wird beauftragt, das entsprechende Bauleitverfahren
abzuwickeln.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)