Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
78 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
18.09.2008
109/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
II
Herr Streit
Aktenzeichen:
Datum:
II S/Be
01.09.2008
Bezeichnung
Festlegung einer Straßenbezeichnung für den Fußweg zwischen der Straße "Tannenweg"
und der Straße "In der Graat" Gemarkung Straß, Flur 7, Teilfläche aus der Parzelle 127,
nach dem verstorbenen Ortsvorsteher, Herrn Oswald Huppertz
Sachverhalt:
Der CDU-Ortsverband Straß hat durch seinen Vorsitzenden Volker Beißel, der gleichzeitig
Ortsvorsteher von Straß/Horm/Schafberg ist, angeregt, den Fußweg zwischen der Straße
„Tannenweg“ und der Straße „In der Graat“ nach dem verstorbenen Ortsvorsteher Oswald
Huppertz zu benennen. Die ausführliche Begründung bitte ich der beigefügten Ablichtung des
erwähnten Schreibens unter Beifügung einer Planskizze zu entnehmen.
Die Angehörigen des Verstorbenen haben gegenüber Ortsvorsteher Beißel zu der evtl.
Namensgebung ihre Zustimmung erteilt.
Die Fläche der Treppe liegt im Böschungsbereich der Straße „In der Graat“. Eine Widmung der
Straße „In der Graat“ ist seinerzeit erfolgt. Die Widmung der Treppenfläche „Oswald-HuppertzTreppe“ ist demnach nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat der Gemeinde Hürtgenwald folgenden
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, den Fußweg zwischen der Straße „Tannenweg“
und der Straße „In der Graat“ Gemarkung Straß, Flur 7, Teilfläche aus der Parzelle 127, nach dem
verstorbenen Ortsvorsteher Oswald Huppertz zu benennen und ermächtigt die Gemeindeverwaltung zwei Straßenbenennungsschilder „Oswald-Huppertz-Treppe“ mit den persönlichen
Zusatzdaten der zu ehrenden Person im Bereich „Tannenweg“ in Richtung Straße „In der Graat“
und im Bereich der Straße „In der Graat“ zum „Tannenweg“ hin aufzustellen.
-1 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Keine
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Mitzeichnung
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)