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Beschlussvorlage (Festlegung einer Straßenbezeichnung für den Fußweg zwischen der Straße "Tannenweg" und der Straße "In der Graat" Gemarkung Straß, Flur 7, Teilfläche aus der Parzelle 127, nach dem verstorbenen Ortsvorsteher, Herrn Oswald Huppertz)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
78 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Festlegung einer Straßenbezeichnung für den Fußweg zwischen der Straße "Tannenweg" und der Straße "In der Graat" Gemarkung Straß, Flur 7, Teilfläche aus der Parzelle 127, nach dem verstorbenen Ortsvorsteher, Herrn Oswald Huppertz) Beschlussvorlage (Festlegung einer Straßenbezeichnung für den Fußweg zwischen der Straße "Tannenweg" und der Straße "In der Graat" Gemarkung Straß, Flur 7, Teilfläche aus der Parzelle 127, nach dem verstorbenen Ortsvorsteher, Herrn Oswald Huppertz)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 18.09.2008 109/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: II Herr Streit Aktenzeichen: Datum: II S/Be 01.09.2008 Bezeichnung Festlegung einer Straßenbezeichnung für den Fußweg zwischen der Straße "Tannenweg" und der Straße "In der Graat" Gemarkung Straß, Flur 7, Teilfläche aus der Parzelle 127, nach dem verstorbenen Ortsvorsteher, Herrn Oswald Huppertz Sachverhalt: Der CDU-Ortsverband Straß hat durch seinen Vorsitzenden Volker Beißel, der gleichzeitig Ortsvorsteher von Straß/Horm/Schafberg ist, angeregt, den Fußweg zwischen der Straße „Tannenweg“ und der Straße „In der Graat“ nach dem verstorbenen Ortsvorsteher Oswald Huppertz zu benennen. Die ausführliche Begründung bitte ich der beigefügten Ablichtung des erwähnten Schreibens unter Beifügung einer Planskizze zu entnehmen. Die Angehörigen des Verstorbenen haben gegenüber Ortsvorsteher Beißel zu der evtl. Namensgebung ihre Zustimmung erteilt. Die Fläche der Treppe liegt im Böschungsbereich der Straße „In der Graat“. Eine Widmung der Straße „In der Graat“ ist seinerzeit erfolgt. Die Widmung der Treppenfläche „Oswald-HuppertzTreppe“ ist demnach nicht erforderlich. Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat der Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, den Fußweg zwischen der Straße „Tannenweg“ und der Straße „In der Graat“ Gemarkung Straß, Flur 7, Teilfläche aus der Parzelle 127, nach dem verstorbenen Ortsvorsteher Oswald Huppertz zu benennen und ermächtigt die Gemeindeverwaltung zwei Straßenbenennungsschilder „Oswald-Huppertz-Treppe“ mit den persönlichen Zusatzdaten der zu ehrenden Person im Bereich „Tannenweg“ in Richtung Straße „In der Graat“ und im Bereich der Straße „In der Graat“ zum „Tannenweg“ hin aufzustellen. -1 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Keine € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Mitzeichnung Gefertigt: (Sachbearbeiter) (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)