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Beschlusstext (Ausnahmen vom Einstellungstopp für das städt. Familienzentrum Erftstadt-Köttingen und die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
20.03.2012
Erstellt
03.04.12, 06:32
Aktualisiert
15.05.12, 06:29
Beschlusstext (Ausnahmen vom Einstellungstopp für das städt. Familienzentrum Erftstadt-Köttingen und die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Gymnich)

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Beschluss der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 20.03.2012 32 Ausnahmen vom Einstellungstopp für das städt. Familienzentrum Erftstadt-Köttingen und die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Gymnich (69/2012) Zur unbefristeten Besetzung der folgend aufgeführten Fachkraftstunden für das städt. Familienzentrum Köttingen wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen: Köttingen ab sofort 39 Fachkraftstunden/stellvert. Leitung (Erzieherin, Entgeltgruppe S10 TVSuE) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Zur unbefristeten Besetzung der folgend aufgeführten Ergänzungskraftstunden für die städt. Kindertagesstätte Gymnich wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen: Gymnich ab 01.07.2012 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 39 Ergänzungskraftstunden (Kinderpfleger/in, Entgeltgruppe S3 TVSuE)