Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
11.09.2008
98/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Her Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Be
25.08.2008
Bezeichnung
Bebauungsplan G 4 "In der Graat" im Ortsteil Straß;
a) Auswertung der im Rahmen der zweiten Offenlage eingegangenen Anregungen,
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Sachverhalt:
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2006 die zweite Offenlage für den
vorgenannten Bebauungsplan beschlossen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 23.04.2007 bis
24.05.2007. Die Behördenbeteiligung fand in der Zeit vom 06.06.2007 bis 09.07.2007 statt.
Seitens der Bürger sind keine Anregungen vorgetragen worden. Die Anregungen, die seitens der
Behörden vorgelegt wurden, sind der durch Herrn Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann erarbeiteten beigefügten Aufstellung zu entnehmen (Anlage 1). Der durch den Rat der Gemeinde Hürtgenwald als Satzung zu beschließende Plan hängt in der Fassung der zweiten Offenlage in der Sitzung aus. Die Begründung zum Bebauungsplan ist als Anlage 2 beigefügt.
Der Bebauungsplan G 4 liegt im Einzugsgebiet des Hochwasserrückhaltesbeckens Geybach. Da
mit dem Bau des Beckens bisher noch nicht begonnen wurde, können die Anregungen seitens
des Kreises Düren, des Wasserverbandes Eifel-Rur und der Bezirksregierung zur Zeit noch nicht
ausgeräumt werden. Kurzfristig ist aber mit dem Beginn des Baus des Hochwasserrückhaltebeckens zu rechnen. Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan zu beschließen und erst mit Beginn des Baus des Hochwasserrückhaltebeckens rechtskräftig werden zu lassen (Veröffentlichung).
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat nachfolgend aufgeführten Beschluss
zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan G 4 „In der Graat“ im Ortsteil Straß in seiner Fassung
nach der zweiten Offenlage und der Abstimmung über die eingegangenen Anregungen als Satzung zu beschließen und der Begründung vollinhaltlich beizutreten. Der Bauungsplan soll erst
Rechtskraft zu erlangen, wenn mit dem Bau des Hochwasserrückhaltebeckens begonnen worden
ist.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
keine
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2-
(Bürgermeister)