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Allgemeine Vorlage (Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
91 kB
Datum
21.12.2010
Erstellt
10.12.10, 18:17
Aktualisiert
31.01.13, 18:16
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 220/2010 21.12.2010 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Herr Herbrand Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, bei Produktsachkonto 010 111 009/5211 100 – Schadensfälle Rathaus - eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 16.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei Produktsachkonto Mehreinnahmen Gewerbesteuer. Sachdarstellung: Durch den Wassereintritt im Ratssaal sind die abgehängte Deckeninstallation nebst Beleuchtungsanlage und der Bodenbelag so stark in Mitleidenschaft gezogen worden, dass ein Austausch erforderlich wird. Für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes wurde durch die Versicherung ein Betrag i.H.v. 32.000 € erstattet. Durch Beschluss des Rates vom 25.11.2010 – TOP 7 – wurden weitere 4.000,-- € zur Sanierung des Sitzungssaales freigegeben. Hierbei handelt es sich um den Betrag, der die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes abdeckt, die nicht in der Versicherungsleistung enthalten sind. Durch den Mitteleinsatz von 36.000,-- € wird eine Sanierung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes möglich. Im Hinblick auf zukünftige Nutzungen erscheint es jedoch sinnvoll, bei der Sanierung aktuelle Standards zu Grunde zu legen. Vorlagen-Nr. 220/2010 Seite 2 Im Wesentlichen wird damit folgendes bewirkt: a) eine Verbesserung der Elektroinstallation (Beleuchtung, dezentrale Stromverteilung durch Einlass von sog. ebenerdigen Bodentanks, Einrichtung einer Leitung für kabellosen Internetempfang), b) eine Verbesserung der akustischen Situation durch Installation eines dezentralen Lautsprechersystems, c) der Austausch der Gardinen durch moderne Lamellenvorhänge, d) Aufbereitung der Wände durch Austausch der dunklen Holzvertäfelung und neuen Anstrich inkl. Montage einer Magnetfolie zum Befestigen größerer Planunterlagen. Diese Maßnahmen machen den Mittelansatz von weiteren 16.000,-- € erforderlich, so dass sich die Gesamtkosten auf 52.000,-- € belaufen. Die Verwaltung schlägt vor, eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 16.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei Produktsachkonto Mehreinnahmen Gewerbesteuer nach der aktuellen Kostenschätzung des Planungsbüros Becker.