Daten
Kommune
Kall
Größe
96 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
12.03.10, 21:50
Aktualisiert
31.01.13, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
33/2010
22.03.2010
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt
mit der Bitte um
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Herr Feld
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP
Kommunales Klimaschutzkonzept
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom
22.03.2010 – TOP 9 – beschließt der Rat, die weitere Vorgehensweise zur Erstellung
eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes unter Federführung des Kreises
Euskirchen sowie die Erstellung der Energieleitlinie in Zusammenarbeit mit der KEV abzuwarten.
Sachdarstellung:
Die Bundesregierung hat mit dem Maßnahmenpaket des "Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung" (IEKP) die Weichen dafür gestellt, dass bis
zum Jahre 2020 die Treibhausgasemissionen (CO2) gegenüber 1990 um 40 % und danach weiter reduziert werden. Die Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums
(BMU) setzt Anreize, um dieses Ziel zu erreichen.
Mit der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und
öffentlichen Einrichtungen fördert das Bundesumweltministerium folgende Klimaschutzmaßnahmen:
-
Klimaschutzkonzepte und -teilkonzepte sowie einen „Klimaschutzmanager“ (beratende Begleitung bei der Umsetzung bestehender Konzepte)
Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung
Klimaschutz-Modellprojekte mit dem Leitbild der CO2-Neutralität
Vorlagen-Nr. 33/2010
Seite 2
Klimaschutzkonzepte sind die Grundlage für eine langfristig angelegte Klimaschutzpolitik. Sie enthalten eine Bestandsaufnahme der Energieverbräuche und CO2-Emissionen
der Kommune, Potenzialberechnungen zur Emissionsminderung, konkrete Einsparziele
und Maßnahmenkataloge inklusive Kosten- und Zeitplänen. Während Klimaschutzkonzepte alle relevanten Bereiche erfassen, beziehen sich Teilkonzepte nur auf einen speziellen Bereich. Beispiele sind das Klimaschutzmanagement der eigenen Liegenschaften
oder klimafreundliche Wärmenutzungskonzepte.
Die Förderung für die Erstellung von Klimaschutzkonzepten (Integrierte kommunale Klimaschutzkonzepte - IKSK) kann auf Kreis- oder Gemeindeebene beantragt werden.
Hierzu wurde in einem Termin am 08. Februar 2010 im Kreishaus Euskirchen mit den
interessierten Vertretern der Gemeinden und Fachleuten von Difu (Deutsches Institut für
Urbanistik, beratende und bearbeitende Institution für die Förderanträge) und KUA über
das weitere Vorgehen diskutiert. Dabei ergab sich, das eine Reihe von Kommunen (im
Zusammenschluss Nettersheim, Blankenheim und Hillesheim sowie jeweils separat Bad
Münstereifel, Schleiden und Hellenthal) bereits eigene Anträge auf den Weg gebracht
haben. Im Hinblick auf eine Federführung des Kreises bzw. eine interkommunale Zusammenarbeit äußerten sich die anwesenden Vertreter unverbindlich. Das weitere Vorgehen soll zu einem späteren Zeitpunkt erörtert werden.
Bereits seit Anfang des Jahres hat die Verwaltung der Gemeinde Kall in Zusammenarbeit mit der KEV mit der Erstellung einer Energieleitlinie begonnen.
Diese Leitlinie soll zum einen den langfristigen Rahmen für eine nachhaltige Entwicklung
der Gemeinde im Hinblick auf Energieeffizienz, Energieeinsparung, energetische
Gebäudesanierung und letztlich die Reduzierung der CO2-Emissionen bilden. Zum
anderen wird mit der Erarbeitung der Leitlinie ein grundlegender Schritt in der Vorarbeit
der Erstellung eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes getan.
Zu dieser Thematik ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingegangen mit
dem Ziel, auf kommunaler Ebene einen Beitrag zur CO2-Reduzierung zu leisten sowie
für die Gemeinde Kall ein Klimaschutzkonzept aufzustellen.
Der Antrag wurde der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst
und Umwelt beigefügt.
Belastbare Aussagen zu den Kosten eines integrierten Klimaschutzkonzeptes können
zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden, nach ersten Recherchen ist mit Kosten
von ca. 50.000 – 100.000 € für ein Gesamtkonzept zu rechnen. Dabei werden 70 % der
Kosten vom BMU gefördert.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt
am 22.03.2010 - TOP 9 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.