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Allgemeine Vorlage (Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept)

Daten

Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
14.05.10, 18:27
Aktualisiert
31.01.13, 18:16
Allgemeine Vorlage (Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept) Allgemeine Vorlage (Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 80/2010 05.05.2010 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt mit der Bitte um FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Herr Feld Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept Beschlussvorschlag: Gemäß einstimmiger Empfehlung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 05.05.2010 – TOP 7 – beschließt der Rat, dass sich die Gemeinde Kall mit einer gesonderten Betrachtung am Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzept auf Kreisebene beteiligt. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die letzte Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt am 22. März 2010 - Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - bzw. der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 23. März 2010 – Punkt 6 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung. Der Rat hat beschlossen, die weitere Ver-fahrensweise zur Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes unter Federführung des Kreises Euskirchen sowie die Erstellung der Energieleitlinie in Zusammenarbeit mit der KEV abzuwarten. Zwischenzeitlich hat der Kreistag in seiner Sitzung am 15. April 2010 beschlossen, einen Antrag auf Förderung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Kreisebene vorzubereiten. Den Kommunen, die Interesse haben, soll eine Beteiligung und gesonderte Betrachtung, unter der Voraussetzung einer direkten finanziellen Beteiligung, ermöglicht werden. Der Antrag soll in enger Zusammenarbeit mit einem externen Beratungsbüro, welches in Folge das Konzept erarbeiten soll, erstellt werden. Die Kommunen wurden gebeten, bis zum 10. Mai 2010 mitzuteilen, ob sie sich mit einer gesonderten Betrachtung am Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzept auf Kreisebene beteiligen möchten. Vorlagen-Nr. 80/2010 Seite 2 Zur Erläuterung ist das Schreiben des Kreises Euskirchen der Tischvorlage beigefügt. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt am 05.05.2010 - TOP 7 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.