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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall hier:Vorstellung des Vorentwurfes und Einleitung des Vorverfahrens)

Daten

Kommune
Kall
Größe
94 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
12.03.10, 21:50
Aktualisiert
31.01.13, 18:16
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
hier:Vorstellung des Vorentwurfes und Einleitung des Vorverfahrens) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
hier:Vorstellung des Vorentwurfes und Einleitung des Vorverfahrens)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 23/2010 25.02.2010 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall hier: Vorstellung des Vorentwurfes und Einleitung des Vorverfahrens Beschlussvorschlag: Gemäß einstimmiger Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 25.02.2010 – TOP 7 - beschließt der Rat, auf der Grundlage der vorgestellten Vorentwurfsplanung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall das Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll zunächst in Form von Bürgerversammlungen für folgende Gemeindeteile durchgeführt werden: 1. Bezirk Sistig, Bezirk Krekel, Bezirk Wahlen 2. Bezirk Sötenich, Bezirk Rinnen, Bezirk Golbach, Bezirk Urft/Steinfeld 3. Bezirk Kall, Bezirk Scheven, Bezirk Keldenich Danach ist der Vorentwurf zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für 1 Monat auszulegen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich ist das gesamte Gebiet der Gemeinde Kall gem. Darstellung in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage). Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 05.12.2006 – Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -, und am 26.03.2007 – Punkt 11 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - sowie die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 05. August 2008 - Punkt 2 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - bzw. der Sitzung des Rates am 26.08.2008 - Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 26. August 2008 wurde nach Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 05.08.2008 auf der Grundlage einer zuvor mit den Vertretern der Bezirksregierung (Landesplanung und Städtebaudezernat) und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Vorlagen-Nr. 23/2010 Seite 2 Euskirchen erörterten und modifizierten Vorentwurfsplanung für die Neuaufstellung des FNP der Gemeinde Kall beschlossen, das Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – durchzuführen. Nach obiger Beschlussfassung im Rat war von der Verwaltung noch ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern der Bezirksregierung Köln und der Industrie- und Handelskammer Aachen bezüglich der Thematik „Großflächiger Einzelhandel“ zu führen. Dieses hat am 18.09.2008 stattgefunden Seitens der Bezirksregierung wurde darauf hingewiesen, dass bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes die Neufassung des § 24a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) zu beachten ist. Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2009 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB für die Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ – in Gestalt der 14. Änderung – gefasst. Darüber hinaus hat der Rat der Gemeinde Kall in der vorgenannten Sitzung einen sog. „Nichtanwendungsbeschluss“ des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ gefasst, so dass die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben bereits jetzt (bis zur Rechtskraft der Aufhebungssatzung) nicht mehr nach dem Bebauungsplan, sondern nach § 34 BauGB beurteilt wird. Das Planungsbüro hat in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 25.02.2010 den erstellten Vorentwurf und den Ablauf des bisherigen Verfahrens nochmals erläutert und die Darstellung im Industrie- und Gewerbegebiet Kall 1 für die Vorentwurfsfassung des neuen FNP vorgestellt.