Daten
Kommune
Kall
Größe
94 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
12.03.10, 21:50
Aktualisiert
31.01.13, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
23/2010
25.02.2010
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
hier: Vorstellung des Vorentwurfes und Einleitung des Vorverfahrens
Beschlussvorschlag:
Gemäß einstimmiger Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 25.02.2010 – TOP 7 - beschließt der Rat, auf der Grundlage der vorgestellten Vorentwurfsplanung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall das Vorverfahren gem. § 3
Abs. 1 BauGB – frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll zunächst in Form von Bürgerversammlungen für folgende Gemeindeteile durchgeführt werden:
1. Bezirk Sistig, Bezirk Krekel, Bezirk Wahlen
2. Bezirk Sötenich, Bezirk Rinnen, Bezirk Golbach, Bezirk Urft/Steinfeld
3. Bezirk Kall, Bezirk Scheven, Bezirk Keldenich
Danach ist der Vorentwurf zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für 1 Monat auszulegen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich ist das gesamte Gebiet der Gemeinde Kall gem. Darstellung in der beigefügten
Übersichtskarte (Anlage). Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 05.12.2006
– Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -, und am 26.03.2007 – Punkt 11 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung - sowie die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 05. August 2008
- Punkt 2 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - bzw. der Sitzung des Rates am 26.08.2008 - Punkt 7
der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 26. August 2008 wurde nach Vorberatung im Planungs-,
Bau- und Umweltausschuss am 05.08.2008 auf der Grundlage einer zuvor mit den Vertretern der Bezirksregierung (Landesplanung und Städtebaudezernat) und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises
Vorlagen-Nr. 23/2010
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Euskirchen erörterten und modifizierten Vorentwurfsplanung für die Neuaufstellung des FNP der Gemeinde Kall beschlossen, das Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – durchzuführen.
Nach obiger Beschlussfassung im Rat war von der Verwaltung noch ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern der Bezirksregierung Köln und der Industrie- und Handelskammer Aachen bezüglich der Thematik
„Großflächiger Einzelhandel“ zu führen. Dieses hat am 18.09.2008 stattgefunden
Seitens der Bezirksregierung wurde darauf hingewiesen, dass bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes die Neufassung des § 24a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) zu beachten ist.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2009 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2
Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB für die Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“
– in Gestalt der 14. Änderung – gefasst. Darüber hinaus hat der Rat der Gemeinde Kall in der vorgenannten Sitzung einen sog. „Nichtanwendungsbeschluss“ des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ gefasst, so dass die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben bereits jetzt (bis zur Rechtskraft der Aufhebungssatzung) nicht mehr nach dem Bebauungsplan, sondern nach § 34 BauGB beurteilt wird.
Das Planungsbüro hat in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 25.02.2010 den erstellten Vorentwurf und den Ablauf des bisherigen Verfahrens nochmals erläutert und die Darstellung im Industrie- und Gewerbegebiet Kall 1 für die Vorentwurfsfassung des neuen
FNP vorgestellt.