Daten
Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
08.06.2010
Erstellt
31.05.10, 18:37
Aktualisiert
31.01.13, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
86/2010
08.06.2010
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP
Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung des Bahnhofes Scheven in ein
Kunstatelier und Lager auf einer Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 17, Flurstück 68
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der eingereichten Bauvorlagen wird im Grundsatz das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
BauGB für die beantragte Nutzungsänderung des Empfangsgebäudes Scheven in ein Kunstatelier erklärt.
Die geplanten baulichen Änderungen am Bahnhofsgebäude sind im späteren Bauantrag zu konkretisieren
und vorab mit der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Kall bzw. mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege
abzustimmen.
Für die beantragte Nutzung der Außenbereichsfläche als Ausstellungsfläche für einen Skulpturenpark wird
das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB erklärt. Für die Nutzung der Außenbereichsflächen als Lagerfläche, verbunden mit der Aufstellung von Lagercontainern, wird das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
BauGB nicht erklärt.
Die Bauvorlagen sind im übrigen im späteren Bauantragsverfahren entsprechend zu konkretisieren.
Sachdarstellung:
Das Empfangsgebäude Scheven wurde im Dezember 2009 mit einer Außenbereichs-fläche an
den Antragsteller veräußert. Hierzu wird auf die Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss
für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 24.11.2009 - Punkt 2.1 der Niederschrift zur nichtöffentlichen Sitzung - verwiesen.
Der Antragsteller beabsichtigt, das Empfangsgebäude Scheven als Kunstatelier
und - Lager zu nutzen. Das äußere Erscheinungsbild des Bahnhofes soll - mit kleineren Ausnahmen – erhalten bleiben. Die
künstlerischen Materialien des Antragstellers sind im weitesten Sinne Klang und Licht.
Vorlagen-Nr. 86/2010
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Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Außenfläche in direkter Nähe des Bahnhofs
temporär als Ausstellungsfläche (evtl. Skulpturenpark) und die Außenfläche in der
weiteren Entfernung als Lagerfläche z. B.
mit Lagercontainern zu nutzen.
Das fragliche Grundstück liegt im Außenbereich und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne
des § 34 BauGB.
Zur Erläuterung des Bauvorhabens werden Auszüge aus den Bauvorlagen der Ein-ladung zu dieser Sitzung beigefügt.