Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung des Bahnhofes Scheven in ein Kunstatelier und Lager auf einer Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 17, Flurstück 68)

Daten

Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
08.06.2010
Erstellt
31.05.10, 18:37
Aktualisiert
31.01.13, 18:16
Allgemeine Vorlage (Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung des Bahnhofes Scheven in ein Kunstatelier und Lager auf einer Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 17, Flurstück 68) Allgemeine Vorlage (Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung des Bahnhofes Scheven in ein Kunstatelier und Lager auf einer Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 17, Flurstück 68)

öffnen download melden Dateigröße: 89 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 86/2010 08.06.2010 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung des Bahnhofes Scheven in ein Kunstatelier und Lager auf einer Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 17, Flurstück 68 Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage der eingereichten Bauvorlagen wird im Grundsatz das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB für die beantragte Nutzungsänderung des Empfangsgebäudes Scheven in ein Kunstatelier erklärt. Die geplanten baulichen Änderungen am Bahnhofsgebäude sind im späteren Bauantrag zu konkretisieren und vorab mit der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Kall bzw. mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege abzustimmen. Für die beantragte Nutzung der Außenbereichsfläche als Ausstellungsfläche für einen Skulpturenpark wird das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB erklärt. Für die Nutzung der Außenbereichsflächen als Lagerfläche, verbunden mit der Aufstellung von Lagercontainern, wird das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt. Die Bauvorlagen sind im übrigen im späteren Bauantragsverfahren entsprechend zu konkretisieren. Sachdarstellung: Das Empfangsgebäude Scheven wurde im Dezember 2009 mit einer Außenbereichs-fläche an den Antragsteller veräußert. Hierzu wird auf die Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 24.11.2009 - Punkt 2.1 der Niederschrift zur nichtöffentlichen Sitzung - verwiesen. Der Antragsteller beabsichtigt, das Empfangsgebäude Scheven als Kunstatelier und - Lager zu nutzen. Das äußere Erscheinungsbild des Bahnhofes soll - mit kleineren Ausnahmen – erhalten bleiben. Die künstlerischen Materialien des Antragstellers sind im weitesten Sinne Klang und Licht. Vorlagen-Nr. 86/2010 Seite 2 Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Außenfläche in direkter Nähe des Bahnhofs temporär als Ausstellungsfläche (evtl. Skulpturenpark) und die Außenfläche in der weiteren Entfernung als Lagerfläche z. B. mit Lagercontainern zu nutzen. Das fragliche Grundstück liegt im Außenbereich und zwar außerhalb der Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB. Zur Erläuterung des Bauvorhabens werden Auszüge aus den Bauvorlagen der Ein-ladung zu dieser Sitzung beigefügt.