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Beschlussvorlage (Ausbau der Gemeindestraße "Monschauer Straße" im Ortsteil Vossenack; hier: Bauprogramm)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
85 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Ausbau der Gemeindestraße "Monschauer Straße" im Ortsteil Vossenack;
hier: Bauprogramm) Beschlussvorlage (Ausbau der Gemeindestraße "Monschauer Straße" im Ortsteil Vossenack;
hier: Bauprogramm)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 18.09.2008 103/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Be 28.08.2008 Bezeichnung Ausbau der Gemeindestraße "Monschauer Straße" im Ortsteil Vossenack; hier: Bauprogramm Sachverhalt: Beim Ausbau der Gemeindestraße „Monschauer Straße“ handelt es sich um eine Baumaßnahme, die für die betroffenen Anlieger eine Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) i.V.m. der gemeindlichen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 27.04.1983 auslöst. Die gemeindliche Satzung verwendet in § 1 den spezifisch straßenbaurechtlichen Anlagenbegriff, welcher für die räumliche Abgrenzung der Anlage grundsätzlich auf das Bauprogramm abstellt. Das durch den Rat zu beschließende Bauprogramm legt die räumliche Ausdehnung der Anlage fest und bestimmt, wo, was und wie ausgebaut werden soll, und zwar so konkret, dass festgestellt werden kann, ob die Anlage im Sinne des § 8 Abs. 7 Satz 1 KAG NRW endgültig hergestellt ist. Mit Urteil vom 20.07.2007 – 15 A 785/05 – hat das OVG Münster das Vorhandensein eines Bauprogramms gefordert. Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Gemeinderat das nachstehend aufgeführte Bauprogramm zum Ausbau der Gemeindestraße „Monschauer Straße“. Der Ausbau der Gemeindestraße „Monschauer Straße“ beginnt von der B 399 aus kommend hinter der Abzweigung „Schoellers Weg“ und endet im Einmündungsbereich der Straße „Im Oberdorf“ unmittelbar hinter dem Grundstück Gemarkung Vossenack, Flur 8, Flurstück 285. Der Erwerb von Grundbesitz ist für die Ausbaumaßnahme nicht erforderlich. -1 - Die Gemeindestraße „Monschauer Straße“ ist in ihrer Gesamtheit endgültig hergestellt, wenn sie eine Verbindung mit dem übrigen öffentlichen Verkehrsnetz besitzt und folgende Bestandteile und Herstellungsmerkmale aufweist: a) Fahrbahn mit Unterbau und Decke (im Mittel 5,50 m breit). Die Fahrbahn wird jeweils beidseitig mit einer dreizeiligen Entwässerungsrinne mit Rundbordstein begrenzt. b) Auf der südlich Fahrbahnseite wird der Gehweg mit Unterbau und Abgrenzung (Rundbordstein) gegen die Fahrbahn angelegt. Die Decke des bis zu 2 m breiten Gehweges besteht aus Betonsteinpflaster. c) Auf der nördlich Fahrbahnseite schließt sich unmittelbar an den Rundbordstein eine Grünfläche (Bankett) an. Die in dieser Grünfläche liegenden Grundstückszufahrten werden in Betonsteinpflaster befestigt und entsprechend angeglichen. d) Auf der südlich Fahrbahnseite werden mit punktuellen Fahrbahnunterbrechungen Pflanzbeete in Form von Straßenbegleitgrün angelegt. Die Fahrbahnbreite verringert sich somit teilweise auf 4,50 m bzw. 4 m. e) Die Straßenentwässerungseinrichtungen sind an der vorhandenen Ortskanalisation angeschlossen. f) Die Straßenbeleuchtung ist betriebsfertig. Die exakten Ausbaumaße und der exakte Ausbauumfang des Bauprogramms für die Gemeindestraße „Monschauer Straße“ ergeben sich aus dem vom Ingenieurbüro Dr. Jochims & Burtscheidt gefertigten Lageplan einschl. der Regelquerschnitte A-A und B-B vom 29.04.2008, die in der Ratssitzung ausgehangen haben. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) keine € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)