Daten
Kommune
Kall
Größe
181 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
08.03.13, 18:11
Aktualisiert
25.03.13, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
17/2013
11.04.2013
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 9
2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)
b)
Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13
Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 19.03.2013 - TOP 5 – stimmt der Rat den Stellungnahmen bzw. Abwägungen
der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zu.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung beschließt der Rat die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“
in Keldenich gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und verabschiedet die Entscheidungsbegründung.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in
Keldenich wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan
ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 17/2013
Seite 2
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 – Punkt 9 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere
Frankenstraße“ in Keldenich gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB im sog. „beschleunigten Verfahren“ ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Anlass der Änderung ist ein Antrag der Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Keldenich,
Flur 1, Flurstück 269, groß: 3.231 qm, gelegen in Keldenich, Brigidastraße 6.
Das Grundstück ist zzt. mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut. Die verbleibende Grundstücksfläche ist mangels Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan „Untere Frankenstraße“ in Keldenich nicht bebaubar. Die Antragstellerin beantragt nunmehr die
Ausweisung eines neuen Baufensters für die Restfläche, so dass diese mit 1-2 Wohngebäuden
bebaut werden kann.
Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.
Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 5).
Der Rat der Gemeinde Kall hat in der vorgenannten Sitzung am 13.12.2012 gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich einschließlich Begründung beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 05. Februar bis einschließlich 05. März 2013 statt.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
21. Januar 2013 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Bereits ab dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kall am
25.01.2013, im Vorfeld der eigentlichen Offenlage, hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich
gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Bauleitplanung zu informieren.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der
Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten
Anlage 2 zu entnehmen.
Eine Verkleinerung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung sowie die textlichen Festsetzungen und die Begründung waren der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung,
Tourismus und Wirtschaftsförderung am 19.03.2013 beigefügt.
Vorlagen-Nr. 17/2013
Seite 3
Vorlagen-Nr. 17/2013
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
17/2013
19.03.2013
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)
b)
Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13
Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Rat, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung zu
verabschieden.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in
Keldenich wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan
ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 17/2013
Seite 5
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 – Punkt 9 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere
Frankenstraße“ in Keldenich gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB im sog. „beschleunigten Verfahren“ ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Anlass der Änderung ist ein Antrag der Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Keldenich,
Flur 1, Flurstück 269, groß: 3.231 qm, gelegen in Keldenich, Brigidastraße 6.
Das Grundstück ist zzt. mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut. Die verbleibende Grundstücksfläche ist mangels Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan „Untere Frankenstraße“ in Keldenich nicht bebaubar. Die Antragstellerin beantragt nunmehr die
Ausweisung eines neuen Baufensters für die Restfläche, so dass diese mit 1-2 Wohngebäuden
bebaut werden kann.
Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.
Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 5).
Der Rat der Gemeinde Kall hat in der vorgenannten Sitzung am 13.12.2012 gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Untere Frankenstraße“ in Keldenich einschließlich Begründung beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 05. Februar bis einschließlich 05. März 2013 statt.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
21. Januar 2013 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Bereits ab dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kall am
25.01.2013, im Vorfeld der eigentlichen Offenlage, hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich
gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Bauleitplanung zu informieren.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der
Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten
Anlage 2 zu entnehmen.
Zur Erläuterung der Planung ist eine Verkleinerung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung
(Anlage 3) sowie die textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und die Begründung (Anlage 5) der
Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Da die Offenlagefrist noch bis zum 05. März 2013 läuft, werden die Anlagen 2 und 5 nachgereicht!