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Beschlussvorlage (Antrag des Heimat-, Wander- und Verkehrsvereines Gey-Straß e.V. auf Bezuschussung des Ardbinna-Wanderweges)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
84 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Antrag des Heimat-, Wander- und Verkehrsvereines Gey-Straß e.V. auf Bezuschussung des Ardbinna-Wanderweges) Beschlussvorlage (Antrag des Heimat-, Wander- und Verkehrsvereines Gey-Straß e.V. auf Bezuschussung des Ardbinna-Wanderweges)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft Termin 30.01.2007 1/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Riester Aktenzeichen: Datum: I Rie/Be 02.01.2007 Bezeichnung Antrag des Heimat-, Wander- und Verkehrsvereines Gey-Straß e.V. auf Bezuschussung des Ardbinna-Wanderweges Sachverhalt: Im August des Jahres 2005 informierte mich der Heimat-, Wander- und Verkehrsverein Gey-Straß e.V. über die beabsichtigte Ausschilderung eines Rundwanderweges in den Bereichen Gey, Straß, Horm und Schafberg. Ursprüngliche Absicht des Heimat-, Wander- und Verkehrsvereines war es, diesen Wanderweg durch Genehmigung der Bezirksregierung Köln in das topografische Kartenwerk des Landes aufnehmen zu lassen. Hierbei wurde deutlich, dass die Bezirksregierung Köln nur dann eine Aufnahme in das amtliche Kartenwerk mitträgt, wenn der Eifelverein als Antragsteller und Betreiber dieser Wanderroute auftritt. Seitens der Bezirksregierung Köln wurde hierzu angefügt, dass nur der Eifelverein als mitgliederstarke und anerkannte Vereinigung die Gewähr dafür bieten könne, dass eine ausgewiesene Wanderroute auch noch in einigen Jahrzehnten betrieben und gepflegt werden könne. Diesen Argumenten hat sich der Heimat-, Wander- und Verkehrsverein Gey-Straß e. V. nicht verschlossen und die Ortsgruppe Vossenack des Eifelvereins in das Verfahren eingebunden. Nach vielen Gesprächen und Ortsterminen liegt mir ein Schreiben der Ortsgruppe Vossenack des Eifelvereins mit Datum vom 20.07.2006 vor, worin die Einrichtung und Ausweisung eines Wanderwege sehr begrüßt wird. Die aktuellen Planungen sehen auf einer Streckenlänge von ca. 17 km die Aufstellung von ca. 30 Informationstafeln vor. Alle Tafeln enthalten Text- und Bildmaterial. Die detaillierten Informationen wollen Sie bitte dem Schreiben des Heimat-, Wander- und Verkehrsvereines Gey-Straß e.V. vom 17.10.2006 entnehmen. Der vorgesehene Rundwanderweg soll die Bezeichnung „Ardbinna-Wanderweg“ erhalten und zu besonders sehenswürdigen oder heimatgeschichtlich wertvollen Punkten führen. Es steht außer Frage, dass mit Ausweisung dieses Wanderweges ein wertvoller Beitrag für die Steigerung des Tourismus in der Gemeinde Hürtgenwald geleistet werden könnte. Seitens der Gemeinde Hürtgewald und der Rureifel-Tourismus e.V. wird es als sinnvoll angesehen, den bisherigen Themenwanderweg „Geyer-Kreuz“ im Rahmen des Projektes „Wanderland Rufeifel“ aufzugeben und durch den „Ardbinna-Wanderweg“ zu ersetzen. Ob die Gemeinde für eine solche Einrichtung -1 - in diesem Umfang finazielle Mittel zur Verfügung stellt ist letztlich eine politische Entscheidung, die auch für künftige, ähnlich gelagerte Projekte Präzedenzcharakter hat. Ein Beschluss könnte wie folgt lauten: Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, bei Kostenstelle 915211 „Tourismusförderung“ einen Zuschuss in Höhe von 6.500,00 € für die Einrichtungen und Ausweisung des „Ardbinna-Wanderweges“ durch den Verkehrsverein Gey-Straß e.V. in den Haushalt des Jahres 2007 der Gemeinde Hürtgenwald einzustellen. Sollte der Heimat-, Wander- und Verkehrsverein Gey-Straß e.V. weitere Zahlungsmittel, z. B. der Natur- und Kulturstiftung der Sparkasse Düren oder durch das RWE akquirieren können, so wird der gemeindliche Zuschussbetrag entsprechend verringert. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja 6.500,00 € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)