Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
84 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus
und Landwirtschaft
Termin
30.01.2007
1/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Herr Riester
Aktenzeichen:
Datum:
I Rie/Be
02.01.2007
Bezeichnung
Antrag des Heimat-, Wander- und Verkehrsvereines Gey-Straß e.V. auf Bezuschussung des
Ardbinna-Wanderweges
Sachverhalt:
Im August des Jahres 2005 informierte mich der Heimat-, Wander- und Verkehrsverein Gey-Straß
e.V. über die beabsichtigte Ausschilderung eines Rundwanderweges in den Bereichen Gey, Straß,
Horm und Schafberg. Ursprüngliche Absicht des Heimat-, Wander- und Verkehrsvereines war es,
diesen Wanderweg durch Genehmigung der Bezirksregierung Köln in das topografische Kartenwerk des Landes aufnehmen zu lassen. Hierbei wurde deutlich, dass die Bezirksregierung Köln
nur dann eine Aufnahme in das amtliche Kartenwerk mitträgt, wenn der Eifelverein als Antragsteller und Betreiber dieser Wanderroute auftritt. Seitens der Bezirksregierung Köln wurde hierzu
angefügt, dass nur der Eifelverein als mitgliederstarke und anerkannte Vereinigung die Gewähr
dafür bieten könne, dass eine ausgewiesene Wanderroute auch noch in einigen Jahrzehnten
betrieben und gepflegt werden könne. Diesen Argumenten hat sich der Heimat-, Wander- und
Verkehrsverein Gey-Straß e. V. nicht verschlossen und die Ortsgruppe Vossenack des Eifelvereins in das Verfahren eingebunden. Nach vielen Gesprächen und Ortsterminen liegt mir ein
Schreiben der Ortsgruppe Vossenack des Eifelvereins mit Datum vom 20.07.2006 vor, worin die
Einrichtung und Ausweisung eines Wanderwege sehr begrüßt wird.
Die aktuellen Planungen sehen auf einer Streckenlänge von ca. 17 km die Aufstellung von ca. 30
Informationstafeln vor. Alle Tafeln enthalten Text- und Bildmaterial. Die detaillierten Informationen
wollen Sie bitte dem Schreiben des Heimat-, Wander- und Verkehrsvereines Gey-Straß e.V. vom
17.10.2006 entnehmen.
Der vorgesehene Rundwanderweg soll die Bezeichnung „Ardbinna-Wanderweg“ erhalten und zu
besonders sehenswürdigen oder heimatgeschichtlich wertvollen Punkten führen. Es steht außer
Frage, dass mit Ausweisung dieses Wanderweges ein wertvoller Beitrag für die Steigerung des
Tourismus in der Gemeinde Hürtgenwald geleistet werden könnte. Seitens der Gemeinde
Hürtgewald und der Rureifel-Tourismus e.V. wird es als sinnvoll angesehen, den bisherigen
Themenwanderweg „Geyer-Kreuz“ im Rahmen des Projektes „Wanderland Rufeifel“ aufzugeben
und durch den „Ardbinna-Wanderweg“ zu ersetzen. Ob die Gemeinde für eine solche Einrichtung
-1 -
in diesem Umfang finazielle Mittel zur Verfügung stellt ist letztlich eine politische Entscheidung, die
auch für künftige, ähnlich gelagerte Projekte Präzedenzcharakter hat. Ein Beschluss könnte wie
folgt lauten:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft empfiehlt dem Rat der Gemeinde
Hürtgenwald, bei Kostenstelle 915211 „Tourismusförderung“ einen Zuschuss in Höhe von
6.500,00 € für die Einrichtungen und Ausweisung des „Ardbinna-Wanderweges“ durch den
Verkehrsverein Gey-Straß e.V. in den Haushalt des Jahres 2007 der Gemeinde Hürtgenwald
einzustellen. Sollte der Heimat-, Wander- und Verkehrsverein Gey-Straß e.V. weitere Zahlungsmittel, z. B. der Natur- und Kulturstiftung der Sparkasse Düren oder durch das RWE akquirieren
können, so wird der gemeindliche Zuschussbetrag entsprechend verringert.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
6.500,00 €
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)