Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan-Nr. 118, Liblar, Köttinger Straße/Krokusweg; Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
78 kB
Datum
12.03.2014
Erstellt
10.04.14, 15:06
Aktualisiert
10.04.14, 15:06
Beschlusstext (Bebauungsplan-Nr. 118, Liblar, Köttinger Straße/Krokusweg; Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 78 kB

Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Betriebsausschuss Stadtwerke am 12.03.2014 7 Bebauungsplan-Nr. 118, Liblar, Köttinger Straße/Krokusweg; Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt 96/2014 Im Rahmen der Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 118 im Ortsteil Liblar (Krokusweg) ist von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke nach § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (-AEB-A-) der Stadtwerke Erftstadt ein Baukostenzuschuss Kanal als einmaliges Entgelt für den Anschluss an die städtischen Abwasserbeseitigungsanlagen zu erheben. Hierfür sind im Vorfeld wirksame Bestimmungen über die Höhe der im Einzelfall einschlägigen Baukostenzuschüsse verbindlich festzulegen. Die vom Plangebiet erschlossenen Grundstücke sollen an einen Mischwasserkanal angeschlossen werden. Auf Basis der vorliegenden Planung i.V.m. den für das Plangebiet zu erwartenden Kanalherstellungskosten ergeben sich in Anwendung der aus den Allgemeinen Entsorgungsbestimmungen der Stadtwerke resultierenden Verteilungskriterien folgende Baukostenzuschüsse pro Quadratmeter entgeltpflichtiger Grundstücksfläche: - Baukostenzuschuss Kanal BP 118 bei eingeschossiger Bebaubarkeit: - Baukostenzuschuss Kanal BP 118 bei zweigeschossiger Bebaubarkeit: - Baukostenzuschuss Kanal BP 118 bei dreigeschossiger Bebaubarkeit: 9,985009 Euro 12,980512 Euro 14,977514 Euro Soweit im Einzellfall unter Umständen eine gewerbliche oder gewerbeähnliche Nutzung von einem Grundstück innerhalb des Plangebietes ausgeht, ist in Anwendung der einschlägigen Vorgaben der –AEB-A- neben der Bewertung des Nutzungsmaßes (Geschossigkeit) ggf. zusätzlich noch ein Flächenzuschlag zur Berücksichtigung der besonderen Nutzungsart (Gewerbe) zu erheben. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)