Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
78 kB
Datum
12.03.2014
Erstellt
10.04.14, 15:06
Aktualisiert
10.04.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Betriebsausschuss Stadtwerke am 12.03.2014
7
Bebauungsplan-Nr. 118, Liblar, Köttinger Straße/Krokusweg; Festlegung der
Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für
Abwasser der Stadtwerke Erftstadt 96/2014
Im Rahmen der Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 118 im Ortsteil Liblar (Krokusweg)
ist von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke nach § 6 der Allgemeinen
Entsorgungsbedingungen
für
Abwasser
(-AEB-A-)
der
Stadtwerke
Erftstadt
ein
Baukostenzuschuss Kanal als einmaliges Entgelt für den Anschluss an die städtischen
Abwasserbeseitigungsanlagen zu erheben. Hierfür sind im Vorfeld wirksame Bestimmungen über
die Höhe der im Einzelfall einschlägigen Baukostenzuschüsse verbindlich festzulegen.
Die vom Plangebiet erschlossenen Grundstücke sollen an einen Mischwasserkanal
angeschlossen werden.
Auf Basis der vorliegenden Planung i.V.m. den für das Plangebiet zu erwartenden
Kanalherstellungskosten ergeben sich in Anwendung der aus den Allgemeinen
Entsorgungsbestimmungen der Stadtwerke resultierenden Verteilungskriterien folgende
Baukostenzuschüsse pro Quadratmeter entgeltpflichtiger Grundstücksfläche:
- Baukostenzuschuss Kanal BP 118 bei eingeschossiger Bebaubarkeit:
- Baukostenzuschuss Kanal BP 118 bei zweigeschossiger Bebaubarkeit:
- Baukostenzuschuss Kanal BP 118 bei dreigeschossiger Bebaubarkeit:
9,985009 Euro
12,980512 Euro
14,977514 Euro
Soweit im Einzellfall unter Umständen eine gewerbliche oder gewerbeähnliche Nutzung von einem
Grundstück innerhalb des Plangebietes ausgeht, ist in Anwendung der einschlägigen Vorgaben
der –AEB-A- neben der Bewertung des Nutzungsmaßes (Geschossigkeit) ggf. zusätzlich noch ein
Flächenzuschlag zur Berücksichtigung der besonderen Nutzungsart (Gewerbe) zu erheben.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)