Daten
Kommune
Kall
Größe
112 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
18.03.13, 18:06
Aktualisiert
28.03.13, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
9/2013
11. 04.2013
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur;
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.03.2013 – TOP 4 – beschlossene Dringlichkeitsentscheidung.
Sachdarstellung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 26.03.2013 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung
gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 beschlossen, Ratsfrau Elvira Scheuer als Delegierte der Gemeinde
Kall in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur zu entsenden.
Ferner wurde beschlossen, die restliche Beitragsteileinheit von 0,4094 in die Stimmgruppe der
Mitgliedergruppe 1 einzubringen und den Wahlvorschlag der Gemeinde Nettersheim und der
Stadt Schleiden zu unterstützen.
Die Dringlichkeitsentscheidung bedarf gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO der Genehmigung des Rates.
Vorlagen-Nr. 9/2013
Seite 2
Vorlagen-Nr. 9/2013
Seite 3
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
9/2013
26.03.2013
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur
Beschlussvorschlag:
Es wird im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 beschlossen, das
Ratsmitglied ______________________ zum Delegierten der Gemeinde Kall in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur zu wählen.
Ferner wird beschlossen, die restliche Beitragsteileinheit von 0,4094 in die Stimmgruppe der Mitgliedergruppe 1 einzubringen und den Wahlvorschlag der Gemeinde Nettersheim und der Stadt
Schleiden zu unterstützen.
Sachdarstellung:
Die jetzige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) in
der Verbandsversammlung endet am 16.06.2013. Die Gemeinde Kall ist mit einem Delegierten
vertreten, und zwar durch Ratsfrau Elvira Scheuer.
Jedes Mitglied ist berechtigt, für jede volle Beitragseinheit einen Delegierten zu entsenden. Mit
verbleibenden Beitragsteileinheiten können sich die Mitglieder in Stimmgruppen zusammenschließen. Jede Stimmgruppe kann aus diesen Beitragsteileinheiten so viele Delegierte entsenden, wie sich volle Beitragseinheiten ergeben.
Den Kommunen des Kreises Euskirchen stehen folgende Beitragseinheiten zu:
Hellenthal
Kall
Nettersheim
1,1125
1,4094
0,8813
Vorlagen-Nr. 9/2013
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Schleiden
1,9676
5,3708
Die Gemeinden Hellenthal und Kall und die Stadt Schleiden können somit je 1 Delegierten entsenden. Die verbleibenden Beitragsteileinheiten ergeben 2,3708 Beitragseinheiten, so dass noch
2 weitere Delegierte bei entsprechender Einigung gewählt werden können.
Da die Stadt Schleiden mit 0,9676 und die Gemeinde Nettersheim mit 0,8813 die höchsten Beitragsteileinheiten aufweisen, wird vorgeschlagen, die restlichen Beitragsteileinheiten der Gemeinde Kall von 0,4094 in die Stimmgruppe der Mitgliedergruppe 1 einzubringen und den Wahlvorschlag der Gemeinde Nettersheim und der Stadt Schleiden zu unterstützen.
Bei der letzten Wahl im Jahre 2008 verfügte die Gemeinde Kall über 1,3650 Beitragseinheiten.
Bürgermeister Radermacher kann nicht als Delegierter benannt werden, da nicht mehr Mitglieder
der Verwaltung als Mitglieder des Rates entsandt werden dürfen.
Da die Meldefrist am 3. April 2013 endet, ist eine Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss
gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO per Dringlichkeit herbeizuführen.