Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
87 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
27.11.2008
131/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III Kw/zie
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
III Gebühren 2009
11.11.2008
Bezeichnung
18. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer pp.
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack
Sachverhalt:
Nach § 6 KAG sind für Einrichtungen kostendeckende Gebühren zu erheben. Zu diesen Einrichtungen gehören auch die im Gemeindegebiet befindlichen Aussiedler- und Übergangsheime.
Für die Heime sind die jährlich zu zahlenden Nutzungsgebühren neu zu kalkulieren. Für das Jahr
2009 sind die Bewirtschaftungskosten und Unterhaltungsaufwendungen aktualisiert worden. Außerdem wurden entsprechend einer vorläufigen Ermittlung im Rahmen der noch aufzustellenden
Bilanz für das Jahr 2007 die jeweiligen Werte bei den Aussiedler- und Übergangsheimen fortgeschrieben.
Nach den beiliegenden Einzelermittlungen ergeben sich folgende kostendeckende Gebühren pro
Quadratmeter/Monat für die nachstehenden Aussiedler- bzw. Übergangsheime:
1. Aussiedlerheim Hürtgenwald-Vossenack, Monschauer Straße 14, 11,43 €,
2. Übergangsheim Hürtgenwald-Hürtgen, Höhenstraße 62, 10,93 €,
3. Übergangsheim Hürtgenwald-Vossenack, Im Oberdorf 52, 6,62 €.
Die Kalkulation für das Jahr 2009 ist als Anlage beigefügt.
Da die im Gemeindegebiet geschaffene Aussiedler- bzw. Übergangsheime alle dem gleichen
Zweck, nämlich der Unterbringung von Aussiedlern bzw. ausländischen Flüchtlingen dienen, steht
der Erhebung einer einheitlichen Benutzungsgebühr rechtlich nichts entgegen.
Aufgrund der von mir erstellten Mischkalkulation beträgt die Benutzungsgebühr im kommenden
Jahr 7,68 € und sinkt gegenüber dem laufenden Jahr um 0,23 € ab. Der Rückgang geht auf die
geringeren Restbuchwerte und die damit einhergehende rückläufige Verzinsung des Eigenkapitals
zurück.
-1 -
Als Anlage 2 liegt der Entwurf der zum 01.01.2009 zu erlassenen 18. Änderungssatzung über die
Erhebung einer Gebühr für die Benutzung für die Benutzung von Aussiedler- und Übergangsheimen für Aussiedler bzw. asylbegehrende Ausländer pp. in der Gemeinde Hürtgenwald bei.
Die Aufwendungen für Energie (Strom und Heizung) sind aufgrund der aktuellen Preisentwicklung
angepasst worden. Sie ergeben sich aus der Anlage.
Im Jahresdurchschnitt sind in den Asyl- und Übergangsheimen 24 Personen untergebracht. Bei
einem Gesamtaufwand von 5.700,00 € für Strom ergibt sich hieraus eine personenabhängige
Pauschale von 20,00 €/Person und Monat. Der Betrag ist in der Gebührensatzung unter Buchstabe b) berücksichtigt.
Beim Aufwand für die Heizung wird von Kosten in Höhe von 8.400,00 € ausgegangen. Eine entsprechende Anpassung ist daher notwendig. Der Betrag je Monat lautet auf 29,00 € und ist unter
c) in der Gebührenkalkulation ausgewiesen worden.
Durch die Erhebung dieser kostendeckenden Gebühren werden Defizite im Haushalt vermieden.
Ich empfehle Ihnen
a) die Richtigkeit meiner Kalkulation festzustellen und
b) die erforderliche Anpassung der Gebühren zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 für die Unterbringung der asylbegehrenden
Ausländer bzw. Aussiedler ist richtig.
b) Erlass der 18. Änderungssatzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- und Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)