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Beschlussvorlage (18. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer pp. hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
87 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (18. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer pp. 
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack) Beschlussvorlage (18. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer pp. 
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 27.11.2008 131/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Kw/zie Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: III Gebühren 2009 11.11.2008 Bezeichnung 18. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer pp. hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack Sachverhalt: Nach § 6 KAG sind für Einrichtungen kostendeckende Gebühren zu erheben. Zu diesen Einrichtungen gehören auch die im Gemeindegebiet befindlichen Aussiedler- und Übergangsheime. Für die Heime sind die jährlich zu zahlenden Nutzungsgebühren neu zu kalkulieren. Für das Jahr 2009 sind die Bewirtschaftungskosten und Unterhaltungsaufwendungen aktualisiert worden. Außerdem wurden entsprechend einer vorläufigen Ermittlung im Rahmen der noch aufzustellenden Bilanz für das Jahr 2007 die jeweiligen Werte bei den Aussiedler- und Übergangsheimen fortgeschrieben. Nach den beiliegenden Einzelermittlungen ergeben sich folgende kostendeckende Gebühren pro Quadratmeter/Monat für die nachstehenden Aussiedler- bzw. Übergangsheime: 1. Aussiedlerheim Hürtgenwald-Vossenack, Monschauer Straße 14, 11,43 €, 2. Übergangsheim Hürtgenwald-Hürtgen, Höhenstraße 62, 10,93 €, 3. Übergangsheim Hürtgenwald-Vossenack, Im Oberdorf 52, 6,62 €. Die Kalkulation für das Jahr 2009 ist als Anlage beigefügt. Da die im Gemeindegebiet geschaffene Aussiedler- bzw. Übergangsheime alle dem gleichen Zweck, nämlich der Unterbringung von Aussiedlern bzw. ausländischen Flüchtlingen dienen, steht der Erhebung einer einheitlichen Benutzungsgebühr rechtlich nichts entgegen. Aufgrund der von mir erstellten Mischkalkulation beträgt die Benutzungsgebühr im kommenden Jahr 7,68 € und sinkt gegenüber dem laufenden Jahr um 0,23 € ab. Der Rückgang geht auf die geringeren Restbuchwerte und die damit einhergehende rückläufige Verzinsung des Eigenkapitals zurück. -1 - Als Anlage 2 liegt der Entwurf der zum 01.01.2009 zu erlassenen 18. Änderungssatzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung für die Benutzung von Aussiedler- und Übergangsheimen für Aussiedler bzw. asylbegehrende Ausländer pp. in der Gemeinde Hürtgenwald bei. Die Aufwendungen für Energie (Strom und Heizung) sind aufgrund der aktuellen Preisentwicklung angepasst worden. Sie ergeben sich aus der Anlage. Im Jahresdurchschnitt sind in den Asyl- und Übergangsheimen 24 Personen untergebracht. Bei einem Gesamtaufwand von 5.700,00 € für Strom ergibt sich hieraus eine personenabhängige Pauschale von 20,00 €/Person und Monat. Der Betrag ist in der Gebührensatzung unter Buchstabe b) berücksichtigt. Beim Aufwand für die Heizung wird von Kosten in Höhe von 8.400,00 € ausgegangen. Eine entsprechende Anpassung ist daher notwendig. Der Betrag je Monat lautet auf 29,00 € und ist unter c) in der Gebührenkalkulation ausgewiesen worden. Durch die Erhebung dieser kostendeckenden Gebühren werden Defizite im Haushalt vermieden. Ich empfehle Ihnen a) die Richtigkeit meiner Kalkulation festzustellen und b) die erforderliche Anpassung der Gebühren zu beschließen. Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: a) Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 für die Unterbringung der asylbegehrenden Ausländer bzw. Aussiedler ist richtig. b) Erlass der 18. Änderungssatzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- und Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)