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Allgemeine Vorlage (Sekundarschule Mechernich-Kall hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
28.03.13, 18:15
Aktualisiert
28.03.13, 18:15
Allgemeine Vorlage (Sekundarschule Mechernich-Kall
hier:   Sachstandsbericht) Allgemeine Vorlage (Sekundarschule Mechernich-Kall
hier:   Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 47/2013 09.04.2013 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 Sekundarschule Mechernich-Kall hier: Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Im Zeitraum 04.02.13 – 25.02.13 wurde das Anmeldeverfahren für die Sekundarschule Mechernich-Kall durchgeführt. Für den Teilstandort Kall erfolgten insg. 59 Anmeldungen. Die für die Errichtung der Sekundarschule am Teilstandort erforderlichen Bedingungen wurden erfüllt, so dass sie ab dem 01.08.13 zweizügig an den Start gehen wird. Als kommissarische Schulleitung ist inzwischen Frau Wertenbruch bestellt, die derzeit Konrektorin an der Realschule Mechernich ist. Die kommissarische Stellvertretung wird Herr Inden übernehmen, der derzeit Lehrer an der Gesamtschule Kerpen ist. Die Stelle der Schulleitung und Stellvertretung der Sekundarschule Mechernich-Kall wird im Laufe des Schuljahres 13/14 ausgeschrieben. Für den Teilstandort Kall liegen 5 Anmeldungen von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vor. Die Bezirksregierung bewilligt die Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe (3-5 Kinder mit sonderpäd. Förderbedarf) jedoch ausschließlich am Standort Mechernich. Daher dürfen zurzeit am Teilstandort Kall nur 2 Kinder mit sonderpäd. Förderbedarf im Rahmen der Einzelintegration beschult werden. Diese beiden Plätze sind bereits mit Kindern aus dem Einzugsbereich Kall belegt. Da der sonderpädagogische Förderbedarf eines weiteren Kindes jedoch voraussichtlich bis zum Sommer abgeschlossen sein wird, kann dieses Kind dann regulär im Rahmen der noch freien Kapazitäten an der Sekundarschule am Teilstandort Kall aufgenommen werden. Vorlagen-Nr. 47/2013 Seite 2 Gemäß Bescheid der Bezirksregierung vom 21.01.13 erfolgt die Genehmigung des Standortes Kall u.a. unter der Bedingung, dass die Antragsteller gem. § 78 Abs. 8 Schulgesetz NRW durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung die Aufgaben des Schulträgers auf die Stadt Mechernich übertragen. Ein Entwurf liegt derzeit dem Städte- und Gemeindebund zur Prüfung vor. Die Verwaltung wird die Vereinbarung nach verwaltungsinterner Abstimmung mit der Stadt Mechernich dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.