Daten
Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
28.03.13, 18:15
Aktualisiert
28.03.13, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
47/2013
09.04.2013
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Sekundarschule Mechernich-Kall
hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt den Sachstandsbericht
der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Im Zeitraum 04.02.13 – 25.02.13 wurde das Anmeldeverfahren für die Sekundarschule Mechernich-Kall durchgeführt. Für den Teilstandort Kall erfolgten insg. 59 Anmeldungen. Die für die Errichtung der Sekundarschule am Teilstandort erforderlichen Bedingungen wurden erfüllt, so dass
sie ab dem 01.08.13 zweizügig an den Start gehen wird.
Als kommissarische Schulleitung ist inzwischen Frau Wertenbruch bestellt, die derzeit Konrektorin an der Realschule Mechernich ist. Die kommissarische Stellvertretung wird Herr Inden übernehmen, der derzeit Lehrer an der Gesamtschule Kerpen ist. Die Stelle der Schulleitung und
Stellvertretung der Sekundarschule Mechernich-Kall wird im Laufe des
Schuljahres 13/14 ausgeschrieben.
Für den Teilstandort Kall liegen 5 Anmeldungen von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vor. Die Bezirksregierung bewilligt die Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe (3-5 Kinder mit sonderpäd. Förderbedarf) jedoch ausschließlich am Standort Mechernich. Daher dürfen
zurzeit am Teilstandort Kall nur 2 Kinder mit sonderpäd. Förderbedarf im Rahmen der Einzelintegration beschult werden. Diese beiden Plätze sind bereits mit Kindern aus dem Einzugsbereich
Kall belegt.
Da der sonderpädagogische Förderbedarf eines weiteren Kindes jedoch voraussichtlich bis zum
Sommer abgeschlossen sein wird, kann dieses Kind dann regulär im Rahmen der noch freien
Kapazitäten an der Sekundarschule am Teilstandort Kall aufgenommen werden.
Vorlagen-Nr. 47/2013
Seite 2
Gemäß Bescheid der Bezirksregierung vom 21.01.13 erfolgt die Genehmigung des Standortes
Kall u.a. unter der Bedingung, dass die Antragsteller gem. § 78 Abs. 8 Schulgesetz NRW durch
öffentlich-rechtliche Vereinbarung die Aufgaben des Schulträgers auf die Stadt Mechernich übertragen. Ein Entwurf liegt derzeit dem Städte- und Gemeindebund zur Prüfung vor. Die Verwaltung wird die Vereinbarung nach verwaltungsinterner Abstimmung mit der Stadt Mechernich dem
Rat zur Beschlussfassung vorlegen.