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Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung 2013)

Daten

Kommune
Kall
Größe
18 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
07.05.13, 18:06
Aktualisiert
07.05.13, 18:06
Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung 2013) Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung 2013)

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Inhalt der Datei

Haushaltssatzung der Gemeinde Kall für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV.NRW.S.474) – SGV.NRW.2023 – hat der Rat der Gemeinde Kall mit Beschluss vom 11.04.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 24.971.503 EUR 26.320.407 EUR im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf mit dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf EUR 23.100.442 EUR 23.103.295 EUR 7.532.400 EUR 8.110.400 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 1.167.250 EUR §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 0 EUR 0 EUR §4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf und/oder die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf festgesetzt. 1.348.904 EUR §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. 8.000.000,00 EUR §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2 2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 295 v.H. 455 v.H. Gewerbesteuer 455 v.H. §7 Soweit im Stellenplan kw-Vermerke (künftig wegfallend) angebracht sind, dürfen frei werdende Stellen dieser Besoldungs- oder Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. Die im Stellenplan angebrachten ku-Vermerke (künftig umzuwandeln) haben die Wirkung, dass jede freiwerdende Stelle in eine Stelle einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe umzuwandeln ist.