Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
79 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
20.11.13, 06:16
Aktualisiert
20.11.13, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 02.07.2013
21
Besserstellung der Tagespflegepersonen ab dem 01.08.2013 160/2013 1. Ergänzung
Ab dem 01.08.2013 ergeben sich folgende Änderungen bei der leistungsorientierten Vergütung in
der Kindertagespflege:
1. Die Tagespflegepersonen erhalten 6,00 Euro pro Stunde und Tagespflegekind vom Jugendamt.
2. Zusammenschlüsse von Tagespflegestellen, die bis zu 9 Kinder in fremden angemieteten
Räumen betreuen, erhalten zusätzlich 0,10 Euro pro Stunde und Kind zum teilweisen Ausgleich
der ihnen entstehenden Mietkosten für diese „Großtagespflegestelle“.
5. Tagespflegegeld wird auch in der Zeit des Mutterschutzes und während der Elternzeit gezahlt,
wenn eine Förderung in Tagespflege in Anspruch genommen wird. Die Tagespflegestunden
werden bedarfsgerecht reduziert (grundsätzlich nicht mehr als 25 Wochenstunden).
7. Für behinderte Kinder wird der 3,5 fache Stundensatz gezahlt.
8. Einmal jährlich werden zwischen der Verwaltung des Jugendamtes und den
Tagespflegepersonen Gespräche bezüglich einer Anpassung der Zahlungen geführt. Vor diesen
Gesprächen wird der Jugendhilfeausschuss per Vorlage beteiligt. Eine automatische Anpassung
an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst findet nicht mehr statt.
Die Verwaltung wird gebeten, für die nächste Sitzung des Finanzausschusses eine die Fragen zu
den Ziffern 3, 4 und 6 des Beschlussentwurfs beantwortende Vorlage und zu Ziffer 9 eine Vorlage
zur Änderung der Elternbeitragssatzung zu erstellen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)