Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
90 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Tischvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
22.11.2007
134/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV H/Ra
13.11.2007
Bezeichnung
Antrag auf Abweichung von der „Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über besondere
Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen im Ortsteil
Vossenack vom 07.05.2007“;
hier: Grundstück Gemarkung Vossenack, Flur 2, Nr. 371
Sachverhalt:
Der Grundstückseigentümer des Grundstückes Gemarkung Vossenack, Flur 2, Nr. 371, hat mit
Datum vom 22.10.2007 neben der Stellung eines Antrages auf Erteilung einer Baugenehmigung
beim Kreis Düren gleichzeitig einen Antrag auf Abweichung von der „Satzung der Gemeinde
Hürtgenwald über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen im Ortsteil Vossenack vom 07.05.2007“ gestellt (siehe Anlage 1).
Intention der Gemeinde Hürtgenwald bei der Aufstellung der Satzung, insbesondere in Bezug auf
§ 5.1 „Garagen“ war es, dass zugunsten des öffentlichen Verkehrsraums eine weitere Abstellmöglichkeit von Fahrzeugen auf dem Privatgrundstück vor den Garagen durch die Grundstückseigentümer geschaffen wird. Der festgesetzte Abstand von mindestens 6 m erlaubt es, ein Fahrzeug vor der Garage abzustellen und gleichzeitig ein Schwingtor öffnen zu können.
Wie aus dem in Kopie ausschnittweise beigefügten Grundrissplan (Anlage 2) zu entnehmen ist, ist
die Garage lediglich in einem Abstand von 3 m zur öffentlichen Verkehrsfläche hin geplant.
Da jedoch der Grundstückseigentümer beabsichtigt, die Garage nicht direkt anzufahren, sondern
seitlich (aus nördlicher Richtung), ergibt sich vor der Garage der durch die Festsetzung innerhalb
der Satzung beabsichtigte Stauraum. Da der Intention der Satzung somit gefolgt wird, schlage ich
vor, dem Grundstückseigentümer die beantragte Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
2 Anlagen
-1 -
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Bau- und Umweltausschuss, dem Antrag
des Grundstückseigentümers des Grundstückes Gemarkung Vossenack, Flur 2, Nr. 371, auf
Abweichung von der „Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen an die
Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen im Ortsteil Vossenack vom 07.05.2007“ zuzustimmen und eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen und dem Kreis Düren im
Rahmen der gemeindlichen Stellungnahme nach § 36 Baugesetzbuch entsprechend zu unterrichten.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)