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Tischvorlage (Antrag auf Abweichung von der „Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen im Ortsteil Vossenack vom 07.05.2007“; hier: Grundstück Gemarkung Vossenack, Flur 2, Nr. 371)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
90 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Tischvorlage (Antrag auf Abweichung von der „Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen im Ortsteil Vossenack vom 07.05.2007“;
hier: Grundstück Gemarkung Vossenack, Flur 2, Nr. 371) Tischvorlage (Antrag auf Abweichung von der „Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen im Ortsteil Vossenack vom 07.05.2007“;
hier: Grundstück Gemarkung Vossenack, Flur 2, Nr. 371)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Tischvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 22.11.2007 134/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV H/Ra 13.11.2007 Bezeichnung Antrag auf Abweichung von der „Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen im Ortsteil Vossenack vom 07.05.2007“; hier: Grundstück Gemarkung Vossenack, Flur 2, Nr. 371 Sachverhalt: Der Grundstückseigentümer des Grundstückes Gemarkung Vossenack, Flur 2, Nr. 371, hat mit Datum vom 22.10.2007 neben der Stellung eines Antrages auf Erteilung einer Baugenehmigung beim Kreis Düren gleichzeitig einen Antrag auf Abweichung von der „Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen im Ortsteil Vossenack vom 07.05.2007“ gestellt (siehe Anlage 1). Intention der Gemeinde Hürtgenwald bei der Aufstellung der Satzung, insbesondere in Bezug auf § 5.1 „Garagen“ war es, dass zugunsten des öffentlichen Verkehrsraums eine weitere Abstellmöglichkeit von Fahrzeugen auf dem Privatgrundstück vor den Garagen durch die Grundstückseigentümer geschaffen wird. Der festgesetzte Abstand von mindestens 6 m erlaubt es, ein Fahrzeug vor der Garage abzustellen und gleichzeitig ein Schwingtor öffnen zu können. Wie aus dem in Kopie ausschnittweise beigefügten Grundrissplan (Anlage 2) zu entnehmen ist, ist die Garage lediglich in einem Abstand von 3 m zur öffentlichen Verkehrsfläche hin geplant. Da jedoch der Grundstückseigentümer beabsichtigt, die Garage nicht direkt anzufahren, sondern seitlich (aus nördlicher Richtung), ergibt sich vor der Garage der durch die Festsetzung innerhalb der Satzung beabsichtigte Stauraum. Da der Intention der Satzung somit gefolgt wird, schlage ich vor, dem Grundstückseigentümer die beantragte Ausnahmegenehmigung zu erteilen. 2 Anlagen -1 - Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Bau- und Umweltausschuss, dem Antrag des Grundstückseigentümers des Grundstückes Gemarkung Vossenack, Flur 2, Nr. 371, auf Abweichung von der „Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen im Ortsteil Vossenack vom 07.05.2007“ zuzustimmen und eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen und dem Kreis Düren im Rahmen der gemeindlichen Stellungnahme nach § 36 Baugesetzbuch entsprechend zu unterrichten. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)