Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
20.11.13, 06:16
Aktualisiert
20.11.13, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 02.07.2013
25.3
Bebauungsplan 14I, E.-Liblar, Tannenweg
I. Aufstellungsbeschluss über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 13a
BauGB (beschleunigtes Verfahren)
II. Beschluss über die Offenlage 244/2013
I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan
ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des § 13a (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBI. I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung ohne Durchführung einer Umweltprüfung
aufzustellen.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 14 I, Erftstadt - Liblar, Tannenweg.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplan - Vorentwurf zu erarbeiten und zur
Beschlussfassung über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2
BauGB vorzulegen.
II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.
I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 14 I, E.-Liblar, Tannenweg, beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)