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Beschlussvorlage (Mögliche künftige Investitionen in gemeindliche Tageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
86 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Schulausschuss Termin 22.01.2009 4/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I L/Be Herr Latz Aktenzeichen: Datum: 07.01.2009 Bezeichnung Mögliche künftige Investitionen in gemeindliche Tageseinrichtungen Sachverhalt: Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf verständigt, die Kindertagesbetreuung, ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf von 35 % der Kinder unter 3 Jahren, bis 2013 auszubauen. Am 9. Mai 2008 sind hierzu die entsprechenden Zuwendungsrichtlinien, die die Umsetzung des Ausbauprogramms für Nordrhein-Westfalen ermöglichen sollen, in Kraft gesetzt worden. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege, die bis zum 31. Dezember 2013 durchgeführt und abgeschlossen worden sind. Es handelt sich hierbei um eine Anteilsfinanzierung. Der Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, die jedoch auf folgende Höchstbeträge begrenzt sind: Neubau Ausbau/Umbau 18.000,00 € pro Platz (10 %-ige Eigenbeteiligung bereits abgezogen) 7.650,00 € pro Platz (10 %-ige Eigenbeteiligung bereits abgezogen) Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NordrheinWestfalen hat nun alle Kommunen im Lande angeschrieben und um Mitteilung gebeten, wann und wie viel Plätze für Kinder unter 3 Jahren die jeweilige Kommune zu schaffen gedenkt. Das Land möchte mit dieser Abfrage sicherstellen, dass für den gesamten Zeitraum bis einschl. 2013 ein zügiger und transparenter Abfluss der Bundesmittel zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes erfolgen kann. Das Land ist sich bewusst, dass es keine einfache Aufgabe ist, diese Planungsdaten bereits jetzt verbindlich festzulegen. Dennoch bittet der Minister darum, die Bedarfsplanung so vorzunehmen, dass nicht nur für die kommunale Ebene, sondern auch für das Land ein Höchstmaß an Planungssicherheit erreicht werden kann. Nur so wäre es möglich, die Mittel gerecht zu verteilen und dabei auch diejenigen Kommunen einbeziehen zu können, für die ein Mittelbedarf erst in den Jahren ab 2011 anfallen würde. -1 - Wie sich die Bedarfssituation in den gemeindlichen Kindergärten in Gey, Kleinhau und Brandenberg künftig darstellen wird, wollen Sie den jeweils als Anlage beigefügten Fortschreibungen entnehmen. Grundlagen bilden die tatsächlich für das kommende Kindergartenjahr 2009/2010 abgegebenen Anmeldungen. Der bundesweit vorgegebene Bedarf von 35 % der Kinder unter 3 Jahren wurde entsprechend ausgewiesen. Leider liegen mir noch keine Zahlen für den FatimaKindergarten der katholischen Kirchengemeinde in Vossenack vor. Ich hoffe, Ihnen diese in der Schulausschusssitzung vorlegen zu können. Zu der Bedarfsquote des Bundes ist noch zu sagen, dass die bisherigen tatsächlichen Anmeldungen für U 3-Kinder in unserer Gemeinde diesen noch wesentlich unterschreiten. Anmeldungen und Fortschreibung zeigen m. E. jedoch eindeutig, dass für das Familienzentrum in Gey ein stetiger Bedarf gegeben sein dürfte. Zu berücksichtigen ist hier ferner, dass in der dreigruppigen Einrichtung in Gey derzeit noch immer eine 4. Gruppe provisorisch im Mehrzweckraum untergebracht ist. Ausbaumittel für Kinder über 3 Jahre wird es jedoch künftig nicht mehr geben. Eine bauliche Erweiterung könnte somit beispielsweise nur noch über investive Bundesmittel für Kinder unter 3 Jahren gesteuert werden. Schließlich steht noch nicht fest, wie viele Plätze für Kinder unter 3 Jahren der Kreis Düren als örtlicher Träger der Gemeinde Hürtgenwald für das kommende Kindergartenjahr genehmigen kann bzw. wird. Hierzu hat der Kreis Düren angekündigt, mit allen Trägerkommunen im Monat Februar die entsprechenden Gespräche führen zu wollen, damit der Kreis Düren die Betriebskostenzuschüsse anhand der Plätze nach dem Kinderbildungsgesetz beim Land beantragen kann. Insofern können zum jetzigen Zeitpunkt leider noch keine letztlich konkreten Aussagen getroffen werden. Die Gemeinde ist daher gefordert, hinsichtlich der Betreuung der unter Dreijährigen perspektivisch zu denken, ob und ggf. an welcher Einrichtung man dem künftigen Rechtsanspruch auf Betreuung unter Dreijähriger gerecht werden will. Nach einer vorgenommenen Baukostenermittlung würde ein Anbau am Kindergarten Gey Baukosten zwischen 180.000,00 € und 220.000,00 € verursachen, um dort eine Gruppe von 10 Kinder unter 3 Jahren adäquat betreuen zu können. Je nach Art der baulichen Erweiterung läge der Bundeszuschuss bei einer Aus- und Umbaumaßnahme bei 76.500,00 € für 10 Plätze und bei einem Neubau bei 180.000,00 € für 10 Plätze. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand schlage ich Ihnen daher vor, dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2010 die Schaffung von 10 Plätzen und für das Jahr 2011 nochmals die Schaffung von 10 Plätzen zu melden. Beschlussvorschlag: Ist in der Sitzung zu formulieren. -2 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -3 - (Bürgermeister)