Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
86 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
22.01.2009
4/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I L/Be
Herr Latz
Aktenzeichen:
Datum:
07.01.2009
Bezeichnung
Mögliche künftige Investitionen in gemeindliche Tageseinrichtungen
Sachverhalt:
Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf verständigt, die Kindertagesbetreuung, ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf von 35 % der Kinder unter 3 Jahren, bis
2013 auszubauen. Am 9. Mai 2008 sind hierzu die entsprechenden Zuwendungsrichtlinien, die die
Umsetzung des Ausbauprogramms für Nordrhein-Westfalen ermöglichen sollen, in Kraft gesetzt
worden. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege, die bis zum 31. Dezember 2013 durchgeführt und abgeschlossen worden sind. Es
handelt sich hierbei um eine Anteilsfinanzierung. Der Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, die jedoch auf folgende Höchstbeträge begrenzt sind:
Neubau
Ausbau/Umbau
18.000,00 € pro Platz (10 %-ige Eigenbeteiligung bereits abgezogen)
7.650,00 € pro Platz (10 %-ige Eigenbeteiligung bereits abgezogen)
Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NordrheinWestfalen hat nun alle Kommunen im Lande angeschrieben und um Mitteilung gebeten, wann und
wie viel Plätze für Kinder unter 3 Jahren die jeweilige Kommune zu schaffen gedenkt. Das Land
möchte mit dieser Abfrage sicherstellen, dass für den gesamten Zeitraum bis einschl. 2013 ein
zügiger und transparenter Abfluss der Bundesmittel zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes erfolgen kann.
Das Land ist sich bewusst, dass es keine einfache Aufgabe ist, diese Planungsdaten bereits jetzt
verbindlich festzulegen. Dennoch bittet der Minister darum, die Bedarfsplanung so vorzunehmen,
dass nicht nur für die kommunale Ebene, sondern auch für das Land ein Höchstmaß an Planungssicherheit erreicht werden kann. Nur so wäre es möglich, die Mittel gerecht zu verteilen und
dabei auch diejenigen Kommunen einbeziehen zu können, für die ein Mittelbedarf erst in den Jahren ab 2011 anfallen würde.
-1 -
Wie sich die Bedarfssituation in den gemeindlichen Kindergärten in Gey, Kleinhau und
Brandenberg künftig darstellen wird, wollen Sie den jeweils als Anlage beigefügten Fortschreibungen entnehmen. Grundlagen bilden die tatsächlich für das kommende Kindergartenjahr 2009/2010
abgegebenen Anmeldungen. Der bundesweit vorgegebene Bedarf von 35 % der Kinder unter 3
Jahren wurde entsprechend ausgewiesen. Leider liegen mir noch keine Zahlen für den FatimaKindergarten der katholischen Kirchengemeinde in Vossenack vor. Ich hoffe, Ihnen diese in der
Schulausschusssitzung vorlegen zu können. Zu der Bedarfsquote des Bundes ist noch zu sagen,
dass die bisherigen tatsächlichen Anmeldungen für U 3-Kinder in unserer Gemeinde diesen noch
wesentlich unterschreiten.
Anmeldungen und Fortschreibung zeigen m. E. jedoch eindeutig, dass für das Familienzentrum in
Gey ein stetiger Bedarf gegeben sein dürfte. Zu berücksichtigen ist hier ferner, dass in der dreigruppigen Einrichtung in Gey derzeit noch immer eine 4. Gruppe provisorisch im Mehrzweckraum
untergebracht ist. Ausbaumittel für Kinder über 3 Jahre wird es jedoch künftig nicht mehr geben.
Eine bauliche Erweiterung könnte somit beispielsweise nur noch über investive Bundesmittel für
Kinder unter 3 Jahren gesteuert werden.
Schließlich steht noch nicht fest, wie viele Plätze für Kinder unter 3 Jahren der Kreis Düren als
örtlicher Träger der Gemeinde Hürtgenwald für das kommende Kindergartenjahr genehmigen
kann bzw. wird. Hierzu hat der Kreis Düren angekündigt, mit allen Trägerkommunen im Monat
Februar die entsprechenden Gespräche führen zu wollen, damit der Kreis Düren die Betriebskostenzuschüsse anhand der Plätze nach dem Kinderbildungsgesetz beim Land beantragen kann.
Insofern können zum jetzigen Zeitpunkt leider noch keine letztlich konkreten Aussagen getroffen
werden. Die Gemeinde ist daher gefordert, hinsichtlich der Betreuung der unter Dreijährigen perspektivisch zu denken, ob und ggf. an welcher Einrichtung man dem künftigen Rechtsanspruch
auf Betreuung unter Dreijähriger gerecht werden will.
Nach einer vorgenommenen Baukostenermittlung würde ein Anbau am Kindergarten Gey Baukosten zwischen 180.000,00 € und 220.000,00 € verursachen, um dort eine Gruppe von 10 Kinder
unter 3 Jahren adäquat betreuen zu können. Je nach Art der baulichen Erweiterung läge der Bundeszuschuss bei einer Aus- und Umbaumaßnahme bei 76.500,00 € für 10 Plätze und bei einem
Neubau bei 180.000,00 € für 10 Plätze.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand schlage ich Ihnen daher vor, dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2010 die
Schaffung von 10 Plätzen und für das Jahr 2011 nochmals die Schaffung von 10 Plätzen zu melden.
Beschlussvorschlag:
Ist in der Sitzung zu formulieren.
-2 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-3 -
(Bürgermeister)