Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Anerkennung als finanzschwacher Träger von Kindertageseinrichtungen gemäß § 18 Abs. 4 in Verbindung mit § 23 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,5 kB
Datum
12.03.2009
Erstellt
17.04.09, 09:47
Aktualisiert
17.04.09, 09:47
Beschlusstext (Anerkennung als finanzschwacher Träger von Kindertageseinrichtungen gemäß § 18 Abs. 4 in Verbindung mit § 23 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK))

öffnen download melden Dateigröße: 8,5 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.03.2009 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11 Anerkennung als finanzschwacher Träger von Kindertageseinrichtungen gemäß § 18 Abs. 4 in Verbindung mit V 511/2009 § 23 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) Da der Vorsitzende an der Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht teilnimmt, übernimmt die stellvertrende Vorsitzende, Frau Müller, die Sitzungsleitung. Die stellvertretende Vorsitzende stellt fest, das die Mitglieder Herr Zimmermann, (DRK) Herr Werner, (AWO) Herr Simon, (UWV) und Frau Schmitz (DKSB) an der Beratung und Beschlussfassung ebenfalls wegen Befangenheit nicht teilnehmen. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, alle Träger, die in der Vergangenheit erhöhte Zuschüsse zu den Betriebskosten nach § 18 Abs. 4 GTK erhalten haben, für den zurückliegenden Geltungszeitraum des GTK weiterhin als finanzschwach anzuerkennen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Frau Müller übergibt nach erfolgter Abstimmung die Sitzungsleitung an den Vorsitzenden, Herrn Kolvenbach, zurück.