Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,5 kB
Datum
12.03.2009
Erstellt
17.04.09, 09:47
Aktualisiert
17.04.09, 09:47
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.03.2009 im Sitzungssaal
II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 11
Anerkennung als finanzschwacher Träger von
Kindertageseinrichtungen gemäß § 18 Abs. 4 in Verbindung mit V 511/2009
§ 23 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder
(GTK)
Da der Vorsitzende an der Beratung und Beschlussfassung
wegen Befangenheit nicht teilnimmt, übernimmt die
stellvertrende Vorsitzende, Frau Müller, die Sitzungsleitung.
Die stellvertretende Vorsitzende stellt fest, das die Mitglieder
Herr Zimmermann, (DRK)
Herr Werner, (AWO)
Herr Simon, (UWV)
und Frau Schmitz (DKSB)
an der Beratung und Beschlussfassung ebenfalls wegen
Befangenheit nicht teilnehmen.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, alle Träger, die in der
Vergangenheit erhöhte Zuschüsse zu den Betriebskosten nach
§ 18 Abs. 4 GTK erhalten haben, für den zurückliegenden
Geltungszeitraum des GTK weiterhin als finanzschwach
anzuerkennen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Frau Müller übergibt nach erfolgter Abstimmung die
Sitzungsleitung an den Vorsitzenden, Herrn Kolvenbach,
zurück.