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Beschlusstext (Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am 12.01.2005 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3. Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH V 51/2004 Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss Kreistag 12.01.2005 Z1 12.01.2005 12.01.2005 Z2 Z3 Es wird hinterfragt, wer Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem der Hubschrauberlandeplatz und das Parkhaus errichtet werden sollen. Dazu wird ausgeführt, dass sich der Parkplatz im Eigentum der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH befindet und das Grundstück, auf dem das Alten- und Pflegeheim errichtet wird, der Investorengesellschaft gehört. Der Investor wird das Heim an die Tochtergesellschaft Liebfrauenhof GmbH vermieten. Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass dies nicht die erste Ausfallbürgschaft ist, die vergeben wird. Bereits die Umfinanzierung des Geriatrischen Zentrums Zülpich wurde über eine Kommunalbürgschaft abgewickelt. Die Verwaltung führt aus, dass das Vorhaben kommunalrechtlich zulässig sei und die Zustimmung der Bezirksregierung Köln dazu eingeholt worden ist. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreis Euskirchen übernimmt zugunsten der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) eine Ausfallbürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von 4.845.960 €. Die Bürgschaft ist zur Kreditsicherung und Erlangung besserer Zinskonditionen bei der Finanzierung der folgenden Projekte der KKM bestimmt: • Errichtung eines Parkhauses mit Hubschrauberlandeplatz am Kreiskrankenhaus Mechernich • Neubau eines Altenpflegeheims auf dem Sportplatzgelände in Verbindung zum Schloss Schleiden Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)