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Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässe- rungsanlagen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr 
der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 
20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässe-
rungsanlagen) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr 
der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 
20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässe-
rungsanlagen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 18.12.2007 144/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: III Gebühren 2008 30.11.2008 Bezeichnung Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen Sachverhalt: Wegen des Sachverhaltes wird auf die Vorlage vom 14.11.2007, Nr. 129/2007, für den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss: 1. Der Überschuss des Jahres 2005, welcher zum Jahresende noch einen Restbetrag von etwa 5.500,00 € ausweisen wird, findet Verwendung bei den Gebühren des Jahres 2008. Dadurch können die kalkulierten Gebühren um 6,40 €/cbm gesenkt werden. 2. Die Gebührenkalkulation ist richtig. 3. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 32,35 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 37,62 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen. Die im Haushaltsjahr 2008 festzusetzenden Gebühren betragen 25,95 €/cbm bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 31,22 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen. Außerdem beschließt der Rat die als Anlage beiliegende 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.12.1983. -1 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) (Gebühreneinnahmen) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung € € 28.901,00 € Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)