Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
18.12.2007
144/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
III Gebühren 2008
30.11.2008
Bezeichnung
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr
der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der
20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Sachverhalt:
Wegen des Sachverhaltes wird auf die Vorlage vom 14.11.2007, Nr. 129/2007, für den Haupt- und
Finanzausschuss verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss:
1. Der Überschuss des Jahres 2005, welcher zum Jahresende noch einen Restbetrag von etwa
5.500,00 € ausweisen wird, findet Verwendung bei den Gebühren des Jahres 2008. Dadurch
können die kalkulierten Gebühren um 6,40 €/cbm gesenkt werden.
2. Die Gebührenkalkulation ist richtig.
3. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 32,35 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und
37,62 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen.
Die im Haushaltsjahr 2008 festzusetzenden Gebühren betragen 25,95 €/cbm bei der Entleerung
von abflusslosen Gruben und 31,22 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen.
Außerdem beschließt der Rat die als Anlage beiliegende 20. Änderungssatzung zur Satzung über
die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald vom
16.12.1983.
-1 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) (Gebühreneinnahmen)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
€
€
28.901,00 €
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)