Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.11.2007
128/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
III Gebühren 2008
13.11.2007
Bezeichnung
Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das
Haushaltsjahr 2008,
b) 21. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Hürtgenwald
Sachverhalt:
Als Anlage überreiche ich die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab
dem 01.01.2008.
Eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle ist nicht erfolgt, da wegen der geringen
Nachfrage hierauf verzichtet wurde. Sollte dennoch eine Inanspruchnahme gewünscht werden,
erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes.
Außerdem habe ich das Ergebnis der Jahresrechnung für das Restmüllgefäß sowie für die
Biotonne (Anlage 1) beigelegt:
a) Restmüllgefäß
Der Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung „Restmüllgefäß“ hat im Jahre 2006 mit einem Fehlbetrag
in Höhe von 107.190,26 € abgeschlossen. Bekanntlich ist im vergangenen Jahr die
Müllentsorgung neu vergeben worden. Aufgrund dessen hat sich der Abrechnungszeitraum
verschoben. Dadurch wurden in der letzten Gebührenperiode anstatt zwölf dreizehn Monate
abgerechnet. Dieser Minusbetrag konnte durch den Restbetrag der Abfallentsorgungsrücklage in
Höhe von 26.939,36 € zum Teil ausgeglichen werden. Der verbleibende Betrag von 80.250,90 €
ist als Fehlbetrag vorgetragen worden und muss innerhalb von 3 Jahren entsprechend den
Vorschriften des § 6 KAG ausgeglichen werden. Hiervon sollen 50 v. H. (40.108,39 €) im Jahre
2008 mehr erhoben werden. Der verbleibende Betrag in Höhe von 40.142,51 € wird im Jahre 2009
abgewickelt.
Aufgrund dieser Tatsache erfolgt eine zusätzliche Gebührenbelastung je Gefäß von 11,69 €.
-1 -
Für das Jahr 2007 sind keine gravierenden Einschnitte in den Gebührenhaushalt zu erwarten. Es
wird daher mit einem ausgeglichenen Ergebnis zum Jahresende 2007 gerechnet werden können.
Für das Jahr 2008 ergeben sich folgende Änderungen:
1. Das Abfuhrentgelt aufgrund der neuen Verträge beläuft sich im Jahre 2008 auf 69.713,63 €.
Gegenüber dem Vorjahr steigt es um 1.878,59 €. Der Mehraufwand geht auf einen Anstieg der
Gefäßzahl zurück.
2. Bei der Deponierung tritt eine geringe Änderung der Gebührensätze ein. Es werden künftig
14,08 € (bisher 14,31 €) Grundbetrag je Einwohner und 166,97 € (bisher 165,48 €) je Tonne
Abfall aufgewendet werden müssen.
3. Die Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag orientieren sich im wesentlichen an dem
Ergebnis des Jahres 2006. Im übrigen ist hier eine aktualisierte Fortschreibung vorgesehen.
4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf, Schadstoff
mobil) sind, soweit keine Kostenänderungen zu verzeichnen waren, grundsätzlich nach dem
bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten können der beiliegenden Kalkulation nach
Anlage 2 entnommen werden.
5. Die Vorausschätzung bei den 240 l-Gefäßen (50 Gefäße) hat sich als zu optimistisch erwiesen.
Tatsächlich sind zur Zeit lediglich 10 Gefäße angemeldet worden. Auf dieser Grundlage ist der
Gebührensatz ermittelt worden.
6. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter zugrund gelegt. Hier
wird entsprechend der vorliegenden Kalkulation mit Kosten in Höhe von 11,21 € je Gefäß gerechnet werden müssen.
Das Resultat inkl. der Teilabdeckung des Fehlbetrags 2006 lautet hiernach wie folgt:
Gefäß
Restmüllgefäß
60 l
Restmüllgefäß
120 l
Restmüllgefäß
240 l
Restmüllgefäß 1.100 l
l/14-tägige Leerung
Restmüllgefäß 1.100 l
l/mtl.
Gebührensatz
2008
Gebühren
2007
Differenz
in %
137,40 €
228,84 €
411,60 €
127,32 €
218,16 €
395,52 €
10,08 €
10,68 €
16,08 €
+ 7,7 %
+ 4,9 %
+ 4,9 %
1.671,12 €
1.647,60 €
23,52 €
+ 0,15 %
843,24 €
822,72 €
28,52 €
+ 0,25 %
Wie die Tabelle zeigt, ist eine geringfügige Anhebung der Gebühr im nächsten Jahr aufgrund der
Abdeckung Fehlbetrages aus dem Jahre 2006 notwendig. Aufgrund dessen ist eine Änderung der
Gebührensatzung erforderlich. Der Satzungsentwurf liegt als Anlage 4 bei.
b) Biotonne
Der Abschluss des Gebührenhaushaltes „Biotonne“ schloss mit einem negativen Resultat in Höhe
von 6.018,73 € ab. Dieses Defizit ist innerhalb von 3 Jahren entsprechend § 6 KAG auszugleichen. Wie beim Restmüllgefäß soll der Fehlbetrag innerhalb von 2 Jahren jeweils zur Hälfte
ausgeglichen werden. Danach werden im Jahre 2008 in der Gebührenkalkulation 4,63 € je Gefäß
zu berücksichtigen sein.
Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne steigen an. Sie liegen im Jahre 2008 bei 26.494,00 € und
haben sich dadurch 1.516,00 € erhöht. Auch hier ist ein Anstieg der Gefäßzahl zu berücksichtigen.
-2 -
Die Deponiekosten steigen geringfügig an. Hierfür werden im kommenden Jahr je Tonne 94,15 €
(bisher 92,26 €) in Rechnung gestellt.
Die anderen Kosten sind, bis auf die normalen Steigerungen, entsprechend den bisherigen
Aufwendungen kalkuliert worden. Nach der Anlage 3 ergibt sich bei der Biotonne ein Aufwand in
Höhe von 66.920,00 €. Gegenüber dem Vorjahr sinkt er um 1.516,00 € oder rd. 2 % ab. Im
wesentlichen geht dies auf eine Neuverteilung der Personal- und Verwaltungskosten zurück.
Der Gesamtaufwand verteilt sich entsprechend den Gefäßzahlen beim 120 l-Gefäß bzw. 240 lGefäß mit 44.712,13 € und 22.207,88 €. Die Gebühren lauten hiernach wie folgt:
Gefäßart
Gebührensatz 2008
Gebührensatz 2007
Differenz
Biomüll 120 Liter
94,08 €
94,56 € - 0,48 €
Biomüll 240 Liter
152,76 €
174,84 € - 22,08 €
- 0,5 %
- 12,65 %
Die Gebührensätze können gesenkt werden. Eine Änderung der Gebührensatzung im Bereich der
Biotonne ist daher notwendig.
c) Abholung von Grünabfällen
Für die Abholung von Grünabfällen ist, wie eingangs erwähnt, keine Gebührenkalkulation erfolgt.
Schon seit Jahren schließt dieser Gebührenhaushalt mit einem erheblichen negativen Ergebnis
ab. Um dem entgegen zu wirken, sollte zwar die Leistung der Abfuhr von Grünabfällen nicht
aufgegeben werden. Tatsächlich sollte nach dem vorhandenen Aufwand (Bauhof und Verwaltungskosten) eine Inrechnungstellung erfolgen. Im übrigen entspricht dies einer Empfehlung
der Kommunalaufsicht Düren im Rahmen der Genehmigung des Haushaltes 2007.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2008 für
a) die Restmüllgefäße,
b) die Biotonne,
sind richtig.
2.
Die Jahresgebühren betragen für das Haushaltsjahr 2008 beim
a) Restmüllgefäß
1.
60 l-Gefäß 137,40 €
2. 120 l-Gefäß 228,84 €
3. 240 l-Gefäß 411,60 €
4. 1.100 l-Gefäß 1.671,12 € (14 tägige Entleerung) und
1.100 l-Gefäß 843,24 € (monatliche Leerung).
-3 -
b) beim Biomüllgefäß
a) 120 l-Gefäß 94,08 €
b) 240 l-Gefäß 152,72 €
3.
Die gebührenrelevanten Entgelte für die Anlieferung von Grünabfällen an gemeindlichen
Containern betragen 3,00 € bzw. 20,00 € bei der Sperrmüllabfuhr.
4.
Die 21. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde
Hürtgenwald laut Anlage 4.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
681.349,00 €
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-4 -
(Bürgermeister)