Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2008, b) 21. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
119 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das 
    Haushaltsjahr 2008,
b) 21. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der 
   Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das 
    Haushaltsjahr 2008,
b) 21. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der 
   Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das 
    Haushaltsjahr 2008,
b) 21. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der 
   Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das 
    Haushaltsjahr 2008,
b) 21. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der 
   Gemeinde Hürtgenwald)

öffnen download melden Dateigröße: 119 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2007 128/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: III Gebühren 2008 13.11.2007 Bezeichnung Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2008, b) 21. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald Sachverhalt: Als Anlage überreiche ich die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab dem 01.01.2008. Eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle ist nicht erfolgt, da wegen der geringen Nachfrage hierauf verzichtet wurde. Sollte dennoch eine Inanspruchnahme gewünscht werden, erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes. Außerdem habe ich das Ergebnis der Jahresrechnung für das Restmüllgefäß sowie für die Biotonne (Anlage 1) beigelegt: a) Restmüllgefäß Der Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung „Restmüllgefäß“ hat im Jahre 2006 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 107.190,26 € abgeschlossen. Bekanntlich ist im vergangenen Jahr die Müllentsorgung neu vergeben worden. Aufgrund dessen hat sich der Abrechnungszeitraum verschoben. Dadurch wurden in der letzten Gebührenperiode anstatt zwölf dreizehn Monate abgerechnet. Dieser Minusbetrag konnte durch den Restbetrag der Abfallentsorgungsrücklage in Höhe von 26.939,36 € zum Teil ausgeglichen werden. Der verbleibende Betrag von 80.250,90 € ist als Fehlbetrag vorgetragen worden und muss innerhalb von 3 Jahren entsprechend den Vorschriften des § 6 KAG ausgeglichen werden. Hiervon sollen 50 v. H. (40.108,39 €) im Jahre 2008 mehr erhoben werden. Der verbleibende Betrag in Höhe von 40.142,51 € wird im Jahre 2009 abgewickelt. Aufgrund dieser Tatsache erfolgt eine zusätzliche Gebührenbelastung je Gefäß von 11,69 €. -1 - Für das Jahr 2007 sind keine gravierenden Einschnitte in den Gebührenhaushalt zu erwarten. Es wird daher mit einem ausgeglichenen Ergebnis zum Jahresende 2007 gerechnet werden können. Für das Jahr 2008 ergeben sich folgende Änderungen: 1. Das Abfuhrentgelt aufgrund der neuen Verträge beläuft sich im Jahre 2008 auf 69.713,63 €. Gegenüber dem Vorjahr steigt es um 1.878,59 €. Der Mehraufwand geht auf einen Anstieg der Gefäßzahl zurück. 2. Bei der Deponierung tritt eine geringe Änderung der Gebührensätze ein. Es werden künftig 14,08 € (bisher 14,31 €) Grundbetrag je Einwohner und 166,97 € (bisher 165,48 €) je Tonne Abfall aufgewendet werden müssen. 3. Die Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag orientieren sich im wesentlichen an dem Ergebnis des Jahres 2006. Im übrigen ist hier eine aktualisierte Fortschreibung vorgesehen. 4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf, Schadstoff mobil) sind, soweit keine Kostenänderungen zu verzeichnen waren, grundsätzlich nach dem bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten können der beiliegenden Kalkulation nach Anlage 2 entnommen werden. 5. Die Vorausschätzung bei den 240 l-Gefäßen (50 Gefäße) hat sich als zu optimistisch erwiesen. Tatsächlich sind zur Zeit lediglich 10 Gefäße angemeldet worden. Auf dieser Grundlage ist der Gebührensatz ermittelt worden. 6. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter zugrund gelegt. Hier wird entsprechend der vorliegenden Kalkulation mit Kosten in Höhe von 11,21 € je Gefäß gerechnet werden müssen. Das Resultat inkl. der Teilabdeckung des Fehlbetrags 2006 lautet hiernach wie folgt: Gefäß Restmüllgefäß 60 l Restmüllgefäß 120 l Restmüllgefäß 240 l Restmüllgefäß 1.100 l l/14-tägige Leerung Restmüllgefäß 1.100 l l/mtl. Gebührensatz 2008 Gebühren 2007 Differenz in % 137,40 € 228,84 € 411,60 € 127,32 € 218,16 € 395,52 € 10,08 € 10,68 € 16,08 € + 7,7 % + 4,9 % + 4,9 % 1.671,12 € 1.647,60 € 23,52 € + 0,15 % 843,24 € 822,72 € 28,52 € + 0,25 % Wie die Tabelle zeigt, ist eine geringfügige Anhebung der Gebühr im nächsten Jahr aufgrund der Abdeckung Fehlbetrages aus dem Jahre 2006 notwendig. Aufgrund dessen ist eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich. Der Satzungsentwurf liegt als Anlage 4 bei. b) Biotonne Der Abschluss des Gebührenhaushaltes „Biotonne“ schloss mit einem negativen Resultat in Höhe von 6.018,73 € ab. Dieses Defizit ist innerhalb von 3 Jahren entsprechend § 6 KAG auszugleichen. Wie beim Restmüllgefäß soll der Fehlbetrag innerhalb von 2 Jahren jeweils zur Hälfte ausgeglichen werden. Danach werden im Jahre 2008 in der Gebührenkalkulation 4,63 € je Gefäß zu berücksichtigen sein. Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne steigen an. Sie liegen im Jahre 2008 bei 26.494,00 € und haben sich dadurch 1.516,00 € erhöht. Auch hier ist ein Anstieg der Gefäßzahl zu berücksichtigen. -2 - Die Deponiekosten steigen geringfügig an. Hierfür werden im kommenden Jahr je Tonne 94,15 € (bisher 92,26 €) in Rechnung gestellt. Die anderen Kosten sind, bis auf die normalen Steigerungen, entsprechend den bisherigen Aufwendungen kalkuliert worden. Nach der Anlage 3 ergibt sich bei der Biotonne ein Aufwand in Höhe von 66.920,00 €. Gegenüber dem Vorjahr sinkt er um 1.516,00 € oder rd. 2 % ab. Im wesentlichen geht dies auf eine Neuverteilung der Personal- und Verwaltungskosten zurück. Der Gesamtaufwand verteilt sich entsprechend den Gefäßzahlen beim 120 l-Gefäß bzw. 240 lGefäß mit 44.712,13 € und 22.207,88 €. Die Gebühren lauten hiernach wie folgt: Gefäßart Gebührensatz 2008 Gebührensatz 2007 Differenz Biomüll 120 Liter 94,08 € 94,56 € - 0,48 € Biomüll 240 Liter 152,76 € 174,84 € - 22,08 € - 0,5 % - 12,65 % Die Gebührensätze können gesenkt werden. Eine Änderung der Gebührensatzung im Bereich der Biotonne ist daher notwendig. c) Abholung von Grünabfällen Für die Abholung von Grünabfällen ist, wie eingangs erwähnt, keine Gebührenkalkulation erfolgt. Schon seit Jahren schließt dieser Gebührenhaushalt mit einem erheblichen negativen Ergebnis ab. Um dem entgegen zu wirken, sollte zwar die Leistung der Abfuhr von Grünabfällen nicht aufgegeben werden. Tatsächlich sollte nach dem vorhandenen Aufwand (Bauhof und Verwaltungskosten) eine Inrechnungstellung erfolgen. Im übrigen entspricht dies einer Empfehlung der Kommunalaufsicht Düren im Rahmen der Genehmigung des Haushaltes 2007. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2008 für a) die Restmüllgefäße, b) die Biotonne, sind richtig. 2. Die Jahresgebühren betragen für das Haushaltsjahr 2008 beim a) Restmüllgefäß 1. 60 l-Gefäß 137,40 € 2. 120 l-Gefäß 228,84 € 3. 240 l-Gefäß 411,60 € 4. 1.100 l-Gefäß 1.671,12 € (14 tägige Entleerung) und 1.100 l-Gefäß 843,24 € (monatliche Leerung). -3 - b) beim Biomüllgefäß a) 120 l-Gefäß 94,08 € b) 240 l-Gefäß 152,72 € 3. Die gebührenrelevanten Entgelte für die Anlieferung von Grünabfällen an gemeindlichen Containern betragen 3,00 € bzw. 20,00 € bei der Sperrmüllabfuhr. 4. Die 21. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Hürtgenwald laut Anlage 4. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € 681.349,00 € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -4 - (Bürgermeister)