Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
27.11.07, 04:13
Aktualisiert
27.11.07, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und
Gesundheit am 13.11.2007 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring
32
TOP 5
Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit"
hier: Schulverpflegung an der Hans-Verbeek-Schule in
Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall
Die Verwaltung teilt mit, dass durch die
Ausführungsbestimmungen vom 28.09.2007 zum Erlass des
Landes NRW vom 08.08.2007 (Landesfond „Kein Kind ohne
Mahlzeit“) die Fördervoraussetzungen nun auch für den Kreis
Euskirchen gegeben sind. Der Ausschuss äußert seine
Zufriedenheit mit der neuen Sachlage und empfiehlt einstimmig
folgende Beschlussfassung:
1.
Aufgrund geänderter Fördervoraussetzungen
(Ausführungsbestimmungen des Landes NRW vom
28.09.2007 zum Erlass vom 08.08.2007) beantragt der
Kreis Euskirchen die Gewährung einer Zuwendung aus
dem Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ für die
Schulverpflegung an den kreiseigenen Ganztagsschulen
Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und St.-NikolausSchule in Kall.
2.
Die Erziehungsberechtigten, die im Sinne des Erlasses
des Landes NRW vom 08.08.2007 und dessen
Ausführungsbestimmungen vom 28.09.2007 einen
Kinderzuschlag nach § 6a BKGG beziehen oder sich in
einer finanziellen Notlage befinden, werden ab
01.08.2007 über den bisher freigestellten Personenkreis
hinaus ebenfalls von der Zahlung eines Elternbeitrags
befreit.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 0 Enthaltung(en)
V 370/2007