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Beschlusstext (Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit" hier: Schulverpflegung an der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
27.11.07, 04:13
Aktualisiert
27.11.07, 04:13
Beschlusstext (Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit"
hier: Schulverpflegung an der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 13.11.2007 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit" hier: Schulverpflegung an der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall Die Verwaltung teilt mit, dass durch die Ausführungsbestimmungen vom 28.09.2007 zum Erlass des Landes NRW vom 08.08.2007 (Landesfond „Kein Kind ohne Mahlzeit“) die Fördervoraussetzungen nun auch für den Kreis Euskirchen gegeben sind. Der Ausschuss äußert seine Zufriedenheit mit der neuen Sachlage und empfiehlt einstimmig folgende Beschlussfassung: 1. Aufgrund geänderter Fördervoraussetzungen (Ausführungsbestimmungen des Landes NRW vom 28.09.2007 zum Erlass vom 08.08.2007) beantragt der Kreis Euskirchen die Gewährung einer Zuwendung aus dem Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ für die Schulverpflegung an den kreiseigenen Ganztagsschulen Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und St.-NikolausSchule in Kall. 2. Die Erziehungsberechtigten, die im Sinne des Erlasses des Landes NRW vom 08.08.2007 und dessen Ausführungsbestimmungen vom 28.09.2007 einen Kinderzuschlag nach § 6a BKGG beziehen oder sich in einer finanziellen Notlage befinden, werden ab 01.08.2007 über den bisher freigestellten Personenkreis hinaus ebenfalls von der Zahlung eines Elternbeitrags befreit. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 0 Enthaltung(en) V 370/2007