Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Kindergartenbedarfsplan hier: Änderung der Gruppenformen und Betreuungszeiten zum 01.08.13)

Daten

Kommune
Kall
Größe
97 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
28.03.13, 18:15
Aktualisiert
28.03.13, 18:15
Allgemeine Vorlage (Kindergartenbedarfsplan
hier: Änderung der Gruppenformen und Betreuungszeiten zum 01.08.13) Allgemeine Vorlage (Kindergartenbedarfsplan
hier: Änderung der Gruppenformen und Betreuungszeiten zum 01.08.13)

öffnen download melden Dateigröße: 97 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 46/2013 09.04.2013 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 Kindergartenbedarfsplan hier: Änderung der Gruppenformen und Betreuungszeiten zum 01.08.13 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die folgenden Änderungen der Gruppenformen und Betreuungszeiten in den gemeindlichen Kindergärten zum 01.08.2013 zur Kenntnis: Kindergarten Kall-Kallbachstraße: Umwandlung einer Gruppe III b (25 Plätze für Kinder über 3 Jahre, 35 Std. Betreuungszeit) in eine 0,5 Gruppe dieser Gruppenform (13 Plätze für Kinder über 3 Jahre, 35 Std. Betreuungszeit) und in eine 0,5 Gruppe III a (12 Plätze für Kinder über 3 Jahre, 25 Std. Betreuungszeit). Kindergarten Keldenich Umwandlung einer 0,5 Gruppe III b (Kinder über 3 Jahre, 35 Std. Betreuungszeit) in eine 0,5 Gruppe III a (Kinder über 3 Jahre, 25 Std. Betreuungszeit). Kindergarten Krekel Umwandlung einer Gruppe I b (14-16 Kinder über 3 Jahre und 4-6 Kinder im Alter von 2 Jahren, jeweils 35 Std. Betreuungszeit) in eine 0,5 Gruppe dieser Gruppenform (7-8 Kinder über 3 Jahre und 2-3 Kinder im Alter von 2 Jahren, jeweils 35 Std. Betreuungszeit) und eine 0,5 Gruppe I a (78 Kinder über 3 Jahre und 2-3 Kinder im Alter von 2 Jahren, jeweils 25 Std. Betreuungszeit). Sachdarstellung: In der Zeit bis zum 14.12.12 ist das Anmeldeverfahren für die Kindergärten für das kommende Kindergartenjahr durchgeführt worden. Die Anmeldefrist endete in diesem Jahr vorgegebenermaßen rd. 4 Wochen früher als sonst, da ab dem 01.08.13 erstmalig auch U3-Kinder Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erlangen und der Bedarf dem Kreisjugendamt daher wunschgemäß eher zu melden war. Vorlagen-Nr. 46/2013 Seite 2 Dem Ergebnis nach sind an den Kindergärten Kall-Kallbachstraße, Keldenich und Krekel die vorgenannten Änderungen der Gruppenformen erforderlich. Diese wurden mit dem Kreisjugendamt abgestimmt bzw. von diesem vorgegeben. Die Umwandlungen in diesen Kindergärten betreffen ausschließlich die Betreuungszeit und erfolgen aufgrund einer erhöhten Nachfrage nach 25-Std.-Betreuungsplätzen (im Vergleich zum Vorjahr). Zu der beiliegenden Aufstellung sind weiterhin folgende Informationen zu geben: Die Zahl der Anmeldungen der 3-6-Jährigen in 13/14 liegt um 24 Kinder höher als der Bedarf lt. Bedarfsplan. Eine mögliche Ursache ist eine erhöhte Zuzugsrate. Die Zahl der Anmeldungen von Kindern im Alter von 0-2 Jahren entspricht einem %-tualen Anteil von 22% im Verhältnis zum Bedarf lt. Bedarfsplan. Die Zahl der Anmeldungen von Kindern im Alter von 2-3 Jahren entspricht einem %-tualen Anteil von 50% im Verhältnis zum Bedarf lt. Bedarfsplan. Nach jetzigem Stand werden im Laufe des Kindergartenjahres 13/14 insgesamt 100% der dieses Kindergartenjahr eingerichteten U3-Plätze belegt. Zum 01.08.13 sind insgesamt 264 von 278 Plätzen belegt, die Aufnahme 11 weiterer Kinder erfolgt im Laufe des Kindergartenjahres. Insgesamt sind nach derzeitigem Stand in 13/14 275 von 278 Plätzen belegt. Die Unterbelegung von 3 Kindern entspricht einem finanziellen Defizit von rd. 13.650,- €. Schließungen von Kindergärten sind im Kindergartenjahr 13/14 nicht erforderlich. Weiterhin sind folgende Informationen von Bedeutung: Im Kindergarten Kall-Hüttenstraße können insgesamt 13 Kinder im Alter von 3-6 Jahren nicht aufgenommen werden; diese werden in anderen gemeindliche Kindergärten aufgenommen (Keldenich und Kallbachstraße). Im Kindergarten Scheven wurden 4 Zweijährige angemeldet. Die Einrichtung einer Gruppenform, die die Betreuung von U3-Kindern vorsieht, kann jedoch in 13/14 nicht realisiert werden, da insgesamt zu viele Anmeldungen vorliegen (24 Kinder) und alle Kinder Rechtsanspruch haben. Da die Einrichtung einer U3-Betreuung zudem die Reduzierung von 5 Kindergartenplätzen und einen Anmeldeüberhang bedeuten würde, hat das Kreisjugendamt dem nicht zugestimmt. Für die Betreuung der angemeldeten Zweijährigen besteht kein notwendiger Betreuungsbedarf, so dass diese Kinder mit Vollendung des 3. Lebensjahres im Kindergarten Scheven aufgenommen werden. Weiterhin wurde zunächst für insg. 7 Kinder Betreuungsbedarf von 45 Std. / Woche angemeldet. Bei der Buchung von 45 Std. / Woche muss nachgewiesener Bedarf der Eltern vorliegen (z.B. vollzeitige Berufstätigkeit der Eltern, etc.). Anerkennungsfähiger Bedarf konnte jedoch nur für 3 dieser Kinder nachgewiesen werden, so dass einer Verlängerung der Betreuungszeiten von derzeit 35 Std. / Woche auf 45 Std. / Woche seitens des Kreisjugendamtes nicht stattgegeben wurde. Nötigenfalls sind die fehlenden Betreuungsstunden über Kindertagespflege abzudecken. Zudem besteht im Kindergarten Scheven aktuell für das kommende Kindergartenjahr für 13 Kinder Interesse an einer warmen Mittagesverpflegung. Die Angelegenheit wird unter einem separaten Tagesordnungspunkt dieser Sitzung beraten. Im Kindergarten Sötenich kann auch im Kindergartenjahr 13/14 keine U3-Betreuung stattfinden. Die Einrichtung einer Gruppenform, die die Betreuung von U3-Kindern vorsieht, kann auch 13/14 nicht realisiert werden, da insgesamt zu viele Anmeldungen vorliegen (25 Kinder) und alle Kinder Rechtsanspruch haben. Da die Einrichtung einer U3-Betreuung zudem die Reduzierung von 5 Kindergartenplätzen und einen Anmeldeüberhang bedeuten würde, hat das Kreisjugendamt dem nicht zugestimmt. Da kein nachgewiesener Betreuungsbedarf vorliegt, erfolgt die Aufnahme der angemeldeten Zweijährigen (3 Kinder) mit Vollendung des 3. Lebensjahres im Kindergarten Sötenich.