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Beschlusstext (Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit" hier: Schulverpflegung an der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Datum
03.12.2007
Erstellt
14.12.07, 04:14
Aktualisiert
14.12.07, 04:14
Beschlusstext (Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit"
hier: Schulverpflegung an der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 14. Sitzung des Kreisausschusses am 03.12.2007 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 10 Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit" hier: Schulverpflegung an der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 370/2007 unter Berücksichtigung der Änderungsempfehlung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom 13.11.2007 (Z 1/V 370/2007) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Aufgrund geänderter Fördervoraussetzungen (Ausführungsbestimmungen des Landes NRW vom 28.09.2007 zum Erlass vom 08.08.2007) beantragt der Kreis Euskirchen die Gewährung einer Zuwendung aus dem Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ für die Schulverpflegung an den kreiseigenen Ganztagsschulen Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und St.-NikolausSchule in Kall. 2. Die Erziehungsberechtigten, die im Sinne des Erlasses des Landes NRW vom 08.08.2007 und dessen Ausführungsbestimmungen vom 28.09.2007 einen Kinderzuschlag nach § 6a BKGG beziehen oder sich in einer finanziellen Notlage befinden, werden ab 01.08.2007 über den bisher freigestellten Personenkreis hinaus ebenfalls von der Zahlung eines Elternbeitrags befreit. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 370/2007