Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Datum
03.12.2007
Erstellt
14.12.07, 04:14
Aktualisiert
14.12.07, 04:14
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 14. Sitzung des Kreisausschusses am 03.12.2007 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 10
Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit"
hier: Schulverpflegung an der Hans-Verbeek-Schule in
Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 370/2007 unter
Berücksichtigung der Änderungsempfehlung des Ausschusses
für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom
13.11.2007 (Z 1/V 370/2007) zu und empfiehlt dem Kreistag
folgende Beschlussfassung:
1. Aufgrund geänderter Fördervoraussetzungen
(Ausführungsbestimmungen des Landes NRW vom
28.09.2007 zum Erlass vom 08.08.2007) beantragt der
Kreis Euskirchen die Gewährung einer Zuwendung aus
dem Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ für die
Schulverpflegung an den kreiseigenen Ganztagsschulen
Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und St.-NikolausSchule in Kall.
2. Die Erziehungsberechtigten, die im Sinne des Erlasses des
Landes NRW vom 08.08.2007 und dessen
Ausführungsbestimmungen vom 28.09.2007 einen
Kinderzuschlag nach § 6a BKGG beziehen oder sich in
einer finanziellen Notlage befinden, werden ab 01.08.2007
über den bisher freigestellten Personenkreis hinaus
ebenfalls von der Zahlung eines Elternbeitrags befreit.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 370/2007