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Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühr ab dem 01.01.2008)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
83 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühr ab dem 01.01.2008) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühr ab dem 01.01.2008)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 18.12.2007 148/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: III Gebühren 2008 30.11.2007 Bezeichnung Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühr ab dem 01.01.2008 Sachverhalt: Wegen des Sachverhaltes wird auf die Vorlage vom 13.11.2007, Nr. 132/2007, sowie die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Aufgrund der Beratungen liegt dieser Vorlage eine geänderte Gebührenkalkulation bei. Hierbei ist der kalkulatorische Zinssatz in Höhe von 6 % und Straßenentwässerungsanteil von 25 v.H. berücksichtigt worden. Außerdem wurde in der Kalkulation eine Grundgebühr von 96,00 € pro Jahr dargestellt. Danach ergeben sich folgende Gebührensätze für die Arbeitsgebühren a) beim Anschluss an Schmutz- und Niederschlagswasser 4,12 €, b) beim Anschluss nur an einen Schmutzwasserkanal 2,90 €. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss: 1. Die auf der Grundlage von Kosten und Erlösen vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2008 ist richtig. 2. Eine Gebührenanpassung ist erforderlich und wird festgesetzt mit folgenden Werten: a) Grundgebühr 8,00 €/Monat (96,00 € jährlich) b) Arbeitsgebühr bei einem Anschluss für Schmutz- und Niederschlagswasser 4,12 € c) Arbeitsgebühr bei reinem Schmutzwasseranschluss 2,90 €/cbm Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt die als Anlage beiliegende Satzung zur 19. Ände-1 - rung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hürtgenwald vom 22.11.1982. Außerdem wird der Bürgermeister beauftragt, Angebote für ein Gutachten zur Ermittlung des Straßenentwässerungsanteiles einzuholen und einem politischen Gremium zur Beratung vorzustellen. Hierbei ist über den Umfang des Auftrages sowie über die möglichen Datengrundlagen für die Überprüfung einer gesplitteten Abwassergebühr zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Gebühreneinnahmen Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung € € 1.779.900,00 € Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)