Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
83 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
18.12.2007
148/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
III Gebühren 2008
30.11.2007
Bezeichnung
Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühr ab dem 01.01.2008
Sachverhalt:
Wegen des Sachverhaltes wird auf die Vorlage vom 13.11.2007, Nr. 132/2007, sowie die
Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Aufgrund der Beratungen liegt dieser Vorlage eine geänderte Gebührenkalkulation bei. Hierbei ist
der kalkulatorische Zinssatz in Höhe von 6 % und Straßenentwässerungsanteil von 25 v.H.
berücksichtigt worden. Außerdem wurde in der Kalkulation eine Grundgebühr von 96,00 € pro Jahr
dargestellt. Danach ergeben sich folgende Gebührensätze für die Arbeitsgebühren
a) beim Anschluss an Schmutz- und Niederschlagswasser 4,12 €,
b) beim Anschluss nur an einen Schmutzwasserkanal 2,90 €.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss:
1. Die auf der Grundlage von Kosten und Erlösen vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für
das Jahr 2008 ist richtig.
2. Eine Gebührenanpassung ist erforderlich und wird festgesetzt mit folgenden Werten:
a) Grundgebühr 8,00 €/Monat (96,00 € jährlich)
b) Arbeitsgebühr bei einem Anschluss für Schmutz- und Niederschlagswasser 4,12 €
c) Arbeitsgebühr bei reinem Schmutzwasseranschluss 2,90 €/cbm
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt die als Anlage beiliegende Satzung zur 19. Ände-1 -
rung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hürtgenwald vom
22.11.1982.
Außerdem wird der Bürgermeister beauftragt, Angebote für ein Gutachten zur Ermittlung des
Straßenentwässerungsanteiles einzuholen und einem politischen Gremium zur Beratung vorzustellen. Hierbei ist über den Umfang des Auftrages sowie über die möglichen Datengrundlagen für
die Überprüfung einer gesplitteten Abwassergebühr zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Gebühreneinnahmen
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
€
€
1.779.900,00 €
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)