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Beschlusstext (Anregung vom 13.10.2007 gemäß § 21 KrO NW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung hier: Familientherapeutischer Dienst des Kreises für die Kommunen des Kreises)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Datum
03.12.2007
Erstellt
14.12.07, 04:14
Aktualisiert
14.12.07, 04:14
Beschlusstext (Anregung vom 13.10.2007 gemäß § 21 KrO NW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung
hier: Familientherapeutischer Dienst des Kreises für die Kommunen des Kreises)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 14. Sitzung des Kreisausschusses am 03.12.2007 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 15 Anregung vom 13.10.2007 gemäß § 21 KrO NW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung hier: Familientherapeutischer Dienst des Kreises für die Kommunen des Kreises Landrat Rosenke weist darauf hin, dass die in dem Antrag 115/2007 angesprochene Thematik "Familientherapeutischer Dienst" und "vom Kreis Euskirchen geförderte Stellen in der offenen Jugendarbeit bei der Stadt Euskirchen" nicht im Zusammenhang zu sehen seien. Aus der Sicht der Verwaltung fehle es somit dem Antrag an einer plausiblen Begründung; es erübrige sich im Übrigen, diese Anregung nochmals im Jugendhilfeausschuss zu behandeln. Der Kreisausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen ohne weitere Aussprache und ohne Beschlussfassung zur Kenntnis. Die Anregung 115/2007 ist als erledigt zu betrachten. A 115/2007