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Allgemeine Vorlage (Änderung der Abfallentsorgung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
109 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
29.06.10, 18:27
Aktualisiert
31.01.13, 18:16
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 85/2010 10.06.2010 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt mit der Bitte um FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Monschau Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP Änderung der Abfallentsorgung Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 10.06.2010 – TOP 4 beschließt der Rat, a) ab 01.01.2011 Tonnengemeinschaften für auf demselben Grundstück wohnende Ein- und Zweipersonenhaushalte zuzulassen, b) die Einführung kleinerer Tonnen bzw. die Einführung anderer Entsorgungssysteme bis zum 01.01.2013 (voraussichtlicher Termin für eine gemeinsame kreisweite Lösung im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit) zurück zu stellen, c) die Verwaltung zu ermächtigen, die Beteiligung an einer gemeinsamen europaweiten Ausschreibung mit anderen kreisangehörigen Kommunen verbindlich zuzusagen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Gebührenkalkulation 2011 ent-sprechende Satzungsänderungen vorzulegen. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Möglichkeit einer vierwöchigen Restmüllabfuhr für Ein- und Zweipersonenhaushalte wird abgelehnt. Sachdarstellung: In den Beratungen über die Gebührenkalkulation 2010 für den Bereich „Abfallent-sorgung“ am 12.11.2009 wurde die Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss für Liegen-schaften, Forst und Umwelt im I. Halbjahr 2010 einen Sachstandsbericht bzw. einen Beschlussentwurf zum Thema „Abfallentsorgung“ vorzulegen. Dabei soll insbesondere über die Einführung kleinerer Tonnen und die Einführung anderer Entsorgungssysteme be-raten werden. Zunächst ist festzustellen, dass in den letzten 20 Jahren kein einziger Widerspruch bzw. keine Klage gegen die Abfallgebühren der Gemeinde Kall erhoben wurde. Ein Ge-bührenvergleich mit anderen Kommunen gestaltet sich als schwierig, da die von den einzelnen Kommunen angebotenen Leistungen unterschiedlich sind. Es ist jedoch nicht erkennbar, dass die von der Gemeinde Kall erhobenen Gebühren für das angebotene Leistungspaket (wöchentlicher Wechsel Restmülltonne/Biotonne, mögliche monatliche Sperrmüllabfuhr usw.) über den Gebühren in anderen Kommunen liegen. Vorlagen-Nr. 85/2010 Seite 2 Zutreffend ist jedoch, dass das jährliche Restmüllaufkommen je Einwohner in der Gemeinde Kall über dem Kreisdurchschnitt liegt. Bei der vom Kreis Euskirchen durchgeführten Restmüllanalyse wurde lt. Statistik festgehalten: Von den folgendes Ergebnis - 9548 Einwohnern mit Biotonnennutzung (80 % Anschluss) wurden 145,3 kg Restmüll entsorgt, davon Bioabfall (Grünabfall 1,8 kg, Küchenabfall 31,1 kg) 32,9 kg - 2387 Einwohnern ohne Biotonnennutzung (sog. Eigenkompostierer) wurden 187,4 kg Restmüll entsorgt, davon Bioabfall (Grünabfall 12,5 kg, Küchenabf. 47,3 kg) 59,8 kg. Der Kreisdurchschnitt beim Restmüll liegt beim Biotonnennutzer bei 127,7 kg und beim Eigenkompostierer bei 138,7 kg jährlich. Einführung kleinerer Tonnen: Es ist möglich, dass durch die Einführung kleinerer Tonnen das Müllaufkommen ver-ringert wird. Nicht beantwortet werden kann die Frage, wo dieser eingesparte Müll dann verbleibt. Eine Umschichtung vom Restmüll zum Biomüll wäre positiv zu sehen, weil die Deponiegebühren für den Biomüll nur rd. die Hälfte der Gebühren für Restmüll betragen (Biomüll 87,80 €/to, Restmüll 177,40 €/to). Deshalb stellt sich die Frage, ob die Entsorgung des Biomülls noch stärker als bisher zu Lasten der Entsorgung des Restmülls subventioniert werden soll. Die eigentlich ideale Form der Eigenkompostierung stellt sich lt. o. a. Statistik als Trugschluss dar, da die sog. Eigenkompostierer in höherem Maße als die Biotonnennutzer Biomüll über die Restmülltonne entsorgen. Die Einführung kleinerer Tonnen bedeutet, dass die Bürger, die eine kleinere Tonne wünschen, die Anschaffungskosten der Tonne tragen müssen. Auf der anderen Seite wird die Einsparung an Gebühren gering sein, weil durch die z. Z. bestehende Personengebühr der Einpersonenhaushalt nur eine Gebühr für eine 30 l-Tonne, der Zweipersonenhaushalt nur eine Gebühr für eine 60 l-Tonne zahlt. Dabei wird unterstellt, dass der Ein- bzw. Zweipersonenhaushalt die Tonne nur teilweise füllt. Die Einführung kleinerer Tonnen sollte nach Auffassung der Verwaltung deshalb zurückgestellt werden. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wird z. Z. vom Kreis Euskirchen geprüft, ob nach Auslaufen der Verträge vieler kreisangehöriger Kommunen zum 31.12.2012 eine gemeinsame europaweite Ausschreibung erfolgen kann. Vorlagen-Nr. 85/2010 Seite 3 Es wird gebeten, die Verwaltung zu ermächtigen, eine verbindliche Zustimmung zur Teilnahme an dieser gemeinsamen europaweiten Ausschreibung zu erteilen. Eine solche gemeinsame Ausschreibung ist bereits im Jahre 2006 in Angriff genommen worden, damals aber gescheitert. Für die Jahre 2011 und 2012 könnten jedoch statt der Einführung kleinerer Tonnen zwei Maßnahmen in Angriff genommen werden, die das zur Verfügung stehende Gefäß-volumen reduzieren: a) Zulassung von Tonnengemeinschaften für auf demselben Grundstück wohnende Ein- und Zweipersonenhaushalte. b) Zulassung einer vierwöchigen Abfuhr für Ein- und Zweipersonenhaushalte. Die Tonnen, die an der vierwöchigen Abfuhr teilnehmen, werden entsprechend gekennzeichnet. Die bisherige „Volumengebühr“ (Gebühr für den Transport) würde sich bei a) verringern, bei b) jedoch bestehen bleiben. Die bisherige „Personengebühr“ würde sich bei a) und b) nicht wesentlich verändern, jedoch bei den Ein- und Zweipersonenhaushalten, die die Möglichkeit zu b) nicht nutzen, erhöhen. Einführung anderer Entsorgungssysteme: a) Verwiegesystem: Beim Verwiegesystem ist das erfasste Abfallgewicht Grundlage für die Gebühren-erhebung. Dieses System trägt der gesetzlichen Anforderung nach einem Gebührenanreiz zur Mülleinsparung in vollem Umfange Rechnung. Andererseits ist bei diesem System die Gefahr unerwünschter Abfallentsorgung am größten. Durch den technischen Mehraufwand für die Verwiegung und den höheren logistischen Aufwand sind die Abfuhrkosten höher. Dieses System wird auch vom Städte- und Gemeindebund NRW nicht befürwortet. Bei den Kommunen des Kreises Euskirchen findet es keine Anwendung. b) Abfallbehälter-Identifikationssystem (Identsystem): Beim Identsystem wird die Anzahl der Entleerungen elektronisch erfasst. Mehrkosten entstehen zunächst durch die entsprechende Ausrüstung der Tonnen. Ein Gebührenanreiz zur Mülleinsparung besteht. Das System wurde im Kreis Euskirchen von der Stadt Zülpich eingeführt. Das Restmüllvolumen ist bei der Stadt Zülpich seitdem erheblich zurückgegangen. Das Biomüllvolumen hat sich zwar erhöht, jedoch nicht in dem Maße, wie das Restmüllvolumen zurückgegangen ist. Über den Verbleib des eingesparten Mülls kann keine Aussage getroffen werden. Auch dieses System wird vom Städte- und Gemeindebund nur bedingt befürwortet. Die Gebühren für einen Vierpersonenhaushalt liegen in Zülpich nur dann niedriger, wenn die Restmülltonne weniger als 12 mal im Jahr entleert wird, d. h. bei einer zweiwöchentlichen Leerung wie in Kall sind die Gebühren höher. Vorlagen-Nr. 85/2010 Seite 4 Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, a) ab 01.01.2011 Tonnengemeinschaften für auf demselben Grundstück wohnende Ein- und Zweipersonenhaushalte zuzulassen, b) ab 01.01.2011 eine vierwöchige Restmüllabfuhr für Ein- und Zweipersonenhaushalte zuzulassen, c) die Einführung kleinerer Tonnen bzw. die Einführung anderer Entsorgungs-systeme bis zum 01.01.2013 (voraussichtlicher Termin für eine gemeinsame kreisweite Lösung im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit) zurück zu stellen, d) die Verwaltung zu ermächtigen, die Beteiligung an einer gemeinsamen europaweiten Ausschreibung mit anderen kreisangehörigen Kommunen verbindlich zuzusagen. Die Verwaltung wird ggf. mit der Gebührenkalkulation 2011 entsprechende Entwürfe der erforderlichen Satzungsänderungen vorlegen. Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt hat in seiner Sitzung am 10.06.2010 – TOP 4 – dem Rat empfohlen, den Vorschlägen der Verwaltung zu a), c) und d) zuzustimmen und den Vorschlag zu b) abzulehnen.