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Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kulturelle Nutzung des Anneliese Geske Musik- und Kulturhauses)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
02.10.14, 18:45
Aktualisiert
02.10.14, 18:45
Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kulturelle Nutzung des Anneliese Geske Musik- und Kulturhauses)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Partnerschaft am 02.09.2014 9 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kulturelle Nutzung des Anneliese Geske Musik- und Kulturhauses 150/2014 Die Vorlage wird nach Vorbereitung im Arbeitskreis zur Abstimmung in die nächste Sitzung des Ausschuss für Kultur und Partnerschaften verwiesen. Vertagt in die nächste Sitzung Bis zur Beschlussfassung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Anneliese Geske Musik- und Kulturhauses wird für die Gebührenerhebung analog die bestehende Regelung für die Nutzung der städtischen Aulen angewendet. Beim Abschluss von Nutzungsverträgen ist darauf hin zuweisen, das für Zeiträume ab der Beschlussfassung über die Gebührensatzung für die Nutzung des Anneliese Geske Musik- und Kulturhauses die dann gültigen Gebühren zu zahlen sind.