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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr 171, Erftstadt-Friesheim, Borrer Straße Süd I. Aufstellungsbeschluss II. Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
76 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
06.11.14, 15:08
Aktualisiert
06.11.14, 15:08
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr 171, Erftstadt-Friesheim, Borrer Straße Süd
I.  Aufstellungsbeschluss
II. Offenlegungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 19.11.2013 28 Bebauungsplan Nr 171, Erftstadt-Friesheim, Borrer Straße Süd I. Aufstellungsbeschluss II. Offenlegungsbeschluss 433/2013 I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 171, Erftstadt – Friesheim, Borrer Straße Süd. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 171, Erftstadt-Friesheim, Borrer Straße Süd, als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Die V433/2013 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. 12 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)