Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
77 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
13.11.2008
122/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Herr Riester
Aktenzeichen:
Datum:
I 022-10 Rie/Be
28.10.2008
Bezeichnung
Neuwahl eines Mitgliedes für den Haupt- und Finanzausschuss, eines Mitgliedes des
Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine, eines stellvertretenden Mitgliedes im
Rechnungsprüfungsausschuss, eines stellvertretenden Mitgliedes im Ausschuss für
Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft sowie eines stellvertretenden Mitgliedes im
Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2009
Sachverhalt:
Im Wege der Ersatzbestimmung ist Herr Jürgen Plum als neues Mitglied in den Rat der Gemeinde
Hürtgenwald für das ausgeschiedene Ratsmitglied Ludwig Prinz nachgerückt. Durch die erfolgte
Ersatzbestimmung gehen die Ausschusssitze, die Herr Ludwig Prinz inne gehabt hatte, nicht
automatisch auf das neue Ratsmitglied über. Es ist in jedem Falle eine Neuwahl durch den Rat
erforderlich. Herr Ludwig Prinz gehörte als ordentliches Mitglied dem Haupt- und Finanzausschuss
sowie dem Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine der Gemeinde Hürtgenwald an. Des
Weiteren war er stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss, im Ausschuss für
Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft sowie im Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2009.
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rechnungsprüfungsausschuss dürfen gem. § 58 Abs.
3 GO nur mit Ratsmitgliedern besetzt werden. Hinsichtlich des Ausschusses für Jugend, Kultur
und Vereine ist zu beachten, dass gem. § 58 Abs. 3 GO die Zahl der sachkundigen Bürger nicht
die Zahl der Ratsmitglieder erreichen darf. Insofern kann auch hier für das ausgeschiedene
Ratsmitglied Ludwig Prinz nur ein anderes Ratsmitglied gewählt werden.
Bei der Besetzung der Ausschüsse am 14.10.2004 durch den Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat
man sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt. Danach steht das Vorschlagsrecht der
Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ zu.
-1 -
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der „Fraktion Bündnis 90/Die Grünen“ wählt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald
a) als ordentliches Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses
Ratsmitglied: ..........................................
b) als ordentliches Mitglied im Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine
Ratsmitglied: ..........................................
c) als stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss
Ratsmitglied: ..........................................
d) als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft
...............................................................
e) als stellvertretendes Mitglied im Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2009
...............................................................
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)