Daten
Kommune
Kall
Größe
92 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
28.03.13, 18:15
Aktualisiert
28.03.13, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
48/2013
09.04.2013
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Schulweg der nichtfreifahrberechtigten Kaller Grundschüler/innen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Erläuterungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Aus gegebenem Anlass bat in der Ausschusssitzung am 13.11.12 die CDU-Fraktion (Frau Stolz)
die Verwaltung, sich dem Thema Schulweg der Kaller Grundschulkinder zu widmen und mögliche Lösungen im Rahmen der Schulwegsicherung aufzuzeigen.
Die Verwaltung prüfte auftragsgemäß folgende Optionen:
a)
Schulwegsicherung
b)
Einsatz von Schülerlotsen
c)
Projekt „Schulscouts“ der RVK
Zu a)
Die Schulwegsicherung zielt auf die Verkehrssicherung ab. Städte und Gemeinden fertigen für
die Sicherheit der Schüler/innen Schulwegpläne an, zumindest für Stellen mit Gefährdungspotenzial. Die Gemeinde Kall verfügt bisher über keine Schulwegpläne. Allerdings sind sämtliche
Schulwege für die Kaller Grundschüler/innen im Sinne der Schulwegsicherung / Verkehrssicherung gesichert, da sie über Bordsteine, Zebrastreifen, ausreichende Beleuchtung, etc. verfügen.
Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherung dienen nicht der generellen Beaufsichtigung
der Kinder auf ihrem Schulweg bzw. der Sicherung der Kinder auf dem Schulweg vor Gefahren
Dritter.
Vorlagen-Nr. 48/2013
Seite 2
Zu b)
Der Einsatz von Schülerlotsen dient dazu, den Schulweg unerfahrener, jüngerer Kinder verkehrstechnisch zu sichern, insbesondere an Stellen mit Gefährdungspotenzial (z.B. viel befahrene
Kreuzung). Sie haben nicht die Aufgabe, die Kinder generell auf dem Schulweg zu beaufsichtigen oder zu begleiten.
Zu c)
Das Projekt sieht den Einsatz sogen. Schulscouts (Schulbuslotsen) vor, um eine konflikt- und
unfallfreie Atmosphäre an Haltestellen und in Bussen zu schaffen. Die Maßnahme ist daher nicht
zur Beaufsichtigung der Kinder auf ihrem Schulweg bzw. zur Sicherung des Schulweges vor Gefahren Dritter geeignet.
Die Beaufsichtigung bzw. Begleitung der Kinder auf ihrem Schulweg ist Aufgabe der Eltern im
Rahmen ihrer allgemeinen Aufsichtspflicht.
Für alle Grundschüler/innen des Kernortes Kall, die aufgrund der Länge des Schulwegs gem.
Schülerfahrkostenverordnung keinen Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung
für diese haben (nichtfreifahrberechtigte Schüler/innen), besteht die Möglichkeit, den bestehenden Busverkehr zur Grundschule Kall zu nutzen. Hierbei sind allerdings die Kosten für das an der
Grundschule Kall eingeführte PrimaTicket gänzlich von den Eltern zu tragen, diese belaufen sich
derzeit auf 44,00 € monatlich.
Mit beigefügtem Antrag der CDU-Fraktion (Eingang: 12.03.13) wird die Verwaltung gebeten, zu
prüfen, wie der Bedarf bei den nichtfreifahrberechtigten Kaller Grundschüler/innen ist, den bestehenden Busverkehr für den Schulweg zu nutzen.
Mit Schreiben vom 14.03.13 hat die Verwaltung die Eltern der nichtfreifahrberechtigten Kaller
Grundschüler/innen nochmals über das bestehende Angebot informiert und den Bedarf abgefragt. Dir Rückmeldefrist läuft bis zum 28.03.13. Über das Ergebnis wird die Verwaltung in der
Sitzung berichten.