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Allgemeine Vorlage (Schulweg der nichtfreifahrberechtigten Kaller Grundschüler/innen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
92 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
28.03.13, 18:15
Aktualisiert
28.03.13, 18:15
Allgemeine Vorlage (Schulweg der nichtfreifahrberechtigten Kaller Grundschüler/innen) Allgemeine Vorlage (Schulweg der nichtfreifahrberechtigten Kaller Grundschüler/innen)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 48/2013 09.04.2013 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Schulweg der nichtfreifahrberechtigten Kaller Grundschüler/innen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Aus gegebenem Anlass bat in der Ausschusssitzung am 13.11.12 die CDU-Fraktion (Frau Stolz) die Verwaltung, sich dem Thema Schulweg der Kaller Grundschulkinder zu widmen und mögliche Lösungen im Rahmen der Schulwegsicherung aufzuzeigen. Die Verwaltung prüfte auftragsgemäß folgende Optionen: a) Schulwegsicherung b) Einsatz von Schülerlotsen c) Projekt „Schulscouts“ der RVK Zu a) Die Schulwegsicherung zielt auf die Verkehrssicherung ab. Städte und Gemeinden fertigen für die Sicherheit der Schüler/innen Schulwegpläne an, zumindest für Stellen mit Gefährdungspotenzial. Die Gemeinde Kall verfügt bisher über keine Schulwegpläne. Allerdings sind sämtliche Schulwege für die Kaller Grundschüler/innen im Sinne der Schulwegsicherung / Verkehrssicherung gesichert, da sie über Bordsteine, Zebrastreifen, ausreichende Beleuchtung, etc. verfügen. Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherung dienen nicht der generellen Beaufsichtigung der Kinder auf ihrem Schulweg bzw. der Sicherung der Kinder auf dem Schulweg vor Gefahren Dritter. Vorlagen-Nr. 48/2013 Seite 2 Zu b) Der Einsatz von Schülerlotsen dient dazu, den Schulweg unerfahrener, jüngerer Kinder verkehrstechnisch zu sichern, insbesondere an Stellen mit Gefährdungspotenzial (z.B. viel befahrene Kreuzung). Sie haben nicht die Aufgabe, die Kinder generell auf dem Schulweg zu beaufsichtigen oder zu begleiten. Zu c) Das Projekt sieht den Einsatz sogen. Schulscouts (Schulbuslotsen) vor, um eine konflikt- und unfallfreie Atmosphäre an Haltestellen und in Bussen zu schaffen. Die Maßnahme ist daher nicht zur Beaufsichtigung der Kinder auf ihrem Schulweg bzw. zur Sicherung des Schulweges vor Gefahren Dritter geeignet. Die Beaufsichtigung bzw. Begleitung der Kinder auf ihrem Schulweg ist Aufgabe der Eltern im Rahmen ihrer allgemeinen Aufsichtspflicht. Für alle Grundschüler/innen des Kernortes Kall, die aufgrund der Länge des Schulwegs gem. Schülerfahrkostenverordnung keinen Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung für diese haben (nichtfreifahrberechtigte Schüler/innen), besteht die Möglichkeit, den bestehenden Busverkehr zur Grundschule Kall zu nutzen. Hierbei sind allerdings die Kosten für das an der Grundschule Kall eingeführte PrimaTicket gänzlich von den Eltern zu tragen, diese belaufen sich derzeit auf 44,00 € monatlich. Mit beigefügtem Antrag der CDU-Fraktion (Eingang: 12.03.13) wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, wie der Bedarf bei den nichtfreifahrberechtigten Kaller Grundschüler/innen ist, den bestehenden Busverkehr für den Schulweg zu nutzen. Mit Schreiben vom 14.03.13 hat die Verwaltung die Eltern der nichtfreifahrberechtigten Kaller Grundschüler/innen nochmals über das bestehende Angebot informiert und den Bedarf abgefragt. Dir Rückmeldefrist läuft bis zum 28.03.13. Über das Ergebnis wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.