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Beschlusstext (Überschwemmungsgebiet (ÜSG) des Rotbachs, des Lechenicher Mühlengrabens und der Erpa; Stellungnahme der Stadt Erftstadt als Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
06.11.14, 15:08
Aktualisiert
06.11.14, 15:08
Beschlusstext (Überschwemmungsgebiet (ÜSG) des Rotbachs, des Lechenicher Mühlengrabens und der Erpa;
Stellungnahme der Stadt Erftstadt als Träger öffentlicher Belange)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 19.11.2013 18 Überschwemmungsgebiet (ÜSG) des Rotbachs, des Lechenicher Mühlengrabens und der Erpa; Stellungnahme der Stadt Erftstadt als Träger öffentlicher Belange 535/2013 Stellungnahme der Stadt Erftstadt zum Entwurf der Überschwemmungsgebietsverordnung des Rotbachs, des Lechenicher Mühlengrabens und der Erpa: Der Entwurf der Überschwemmungsgebietsverordnung für das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) des Rotbachs, des Lechenicher Mühlengrabens und der Erpa wird zur Kenntnis genommen. Es wird angeregt, in den Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung die bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gem. § 78 Abs. 3 WHG mögliche allgemeine Zulässigkeit für die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen aufzunehmen. Die V535/2013 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)