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Beschlusstext (Wohnberatung im Kreis Euskirchen hier: Änderung der Finanzierungsgrundlagen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Wohnberatung im Kreis Euskirchen
hier: Änderung der Finanzierungsgrundlagen) Beschlusstext (Wohnberatung im Kreis Euskirchen
hier: Änderung der Finanzierungsgrundlagen)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 2. Sitzung des Kreisausschusses am 12.01.2005 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6. Wohnberatung im Kreis Euskirchen hier: Änderung der Finanzierungsgrundlagen Kreisausschuss Kreistag V 53/2004 12.01.2005 12.01.2005 FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff und Kreisausschuss-Mitglied Dr. Wolf sprechen sich aus grundsätzlichen finanzpolitischen Erwägungen gegen eine Bezuschussung der Wohnberatung aus. Das Land halte zwar eine Wohnberatung aus politischen Gründen für sinnvoll und zweckmäßig; hinsichtlich der Finanzierung würden aber die Kommunen und Kreise sowie die Pflegekassen verstärkt in die Verantwortung genommen und dauernd im Ungewissen darüber gelassen, ob der Zuschussanteil des Landes verbindlich eingeplant werden könne oder nicht. In der nun folgenden Aussprache weisen SPDFraktionsvorsitzender Schmitz und Kreisausschuss-Mitglied Kolvenbach (CDU) darauf hin, dass auch die Bezuschussung der Wohnberatung durch den Kreis der anstehenden Aufgabenkritik unterliege. Herr Schmitz schlägt vor, den derzeitigen Höchstbetrag von 28.400 € als Personalkostenzuschuss für die Zukunft festzuschreiben. Diesem Vorschlag widerspricht Herr Kolvenbach mit dem Hinweis, dass immer 50% der zuschussfähigen Personalkosten berücksichtigt werden müssten. Übereinstimmend schlagen die SPD- und CDU-Fraktion vor, die Beschlussempfehlung der Verwaltung zur Vorlage 53/2004 wie folgt zu ändern und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen: Der Kreis Euskirchen gewährt für das Haushaltsjahr 2005 der Wohnberatung der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH einen Zuschuss in Höhe von 50% der zuschussfähigen Personalkosten in Höhe von derzeit 28.400 € unter der Voraussetzung der Landesförderung in gleicher Höhe. Der entsprechenden außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt. Die Mittel sind im Haushalt 2005 zu veranschlagen. Eine Bezuschussung der Wohnberatung im Kreis Euskirchen ab dem Jahr 2006 bleibt dem Ergebnis der Haushaltsplanberatungen vorbehalten. Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstim- Z1 Z2 -2me(n), 0 Stimmenthaltung(en)