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Beschlusstext (Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Erft und des Liblarer Mühlengrabens; Stellungnahme der Stadt Erftstadt als Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
06.11.14, 15:08
Aktualisiert
06.11.14, 15:08
Beschlusstext (Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Erft und des Liblarer Mühlengrabens;
Stellungnahme der Stadt Erftstadt als Träger öffentlicher Belange)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 19.11.2013 19 Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Erft und des Liblarer Mühlengrabens; Stellungnahme der Stadt Erftstadt als Träger öffentlicher Belange 540/2013 Der Entwurf der Überschwemmungsgebietsverordnung für das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Erft und des Liblarer Mühlengrabens wird zur Kenntnis genommen. Es wird angeregt, in den Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung die bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gem. § 78 Abs. 3 WHG mögliche allgemeine Zulässigkeit für die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen aufzunehmen. Die V 540/2013 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)