Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 2. Sitzung des Kreisausschusses am 12.01.2005 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3.
Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
V 51/2004
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
Kreistag
12.01.2005
Z1
12.01.2005
12.01.2005
Z2
Z3
Der Vorsitzende und Herr AV Poth beantworten Rückfragen des
UWV-Fraktionsvorsitzenden Troschke, die sich auf das Eigentum an den zur Bebauung vorgesehenen Grundstücken beziehen (siehe auch Z 1/V 51/2004).
Fragen zur Art der Bürgschaft (selbstschuldnerische Bürgschaft, Bürgschaft auf erstes Anfordern, Ausfallbürgschaft)
werden soweit wie möglich in der Sitzung beantwortet.
Landrat Rosenke sagt zu, hierzu auch das Rechtsamt einzuschalten und eine entsprechende Stellungnahme dieser Niederschrift beizufügen (siehe Anlage 1).
Abschließend verweist er auf die einstimmige Beschlussempfehlung des Fachausschusses zur Vorlage 51/2004.
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 51/2004 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang
vom 12.01.2005 (Z1 / V 51 /2004) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreis Euskirchen übernimmt zugunsten der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) eine Ausfallbürgschaft bis zu
einem Höchstbetrag von 4.845.960 €. Die Bürgschaft ist zur
Kreditsicherung und Erlangung besserer Zinskonditionen bei
der Finanzierung der folgenden Projekte der KKM bestimmt:
• Errichtung eines Parkhauses mit Hubschrauberlandeplatz
am Kreiskrankenhaus Mechernich
• Neubau eines Altenpflegeheims auf dem Sportplatzgelände
in Verbindung zum Schloss Schleiden
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)