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Allgemeine Vorlage (Einziehung von landwirtschaftlichen Wegeparzellen im Gemeindegebiet Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
27 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
14.06.13, 18:05
Aktualisiert
14.06.13, 18:05
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 77/2013 25.06.2013 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Feld Herr Auel Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Einziehung von landwirtschaftlichen Wegeparzellen im Gemeindegebiet Kall Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung beschließt, die landwirtschaftlichen Wegeparzellen a.) Gemarkung Sistig, Flur 21 Flurstück 95 gelegen in Steinfelderheistert sowie b.) Gemarkung Wahlen, Flur 6, Flurstück 58, gelegen bei Wahlen, Wohnplatz Daubenforst einzuziehen. Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung die Wegeparzelle c.) Gemarkung Sistig, Flur 21, Flurstück 91, gelegen in Steinfelderheistert aufgrund der vorliegenden Einwendungen nicht wie zuvor beabsichtigt einzuziehen. Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 18.09.2012 beschlossen, das Verfahren zur Einziehung der Wegeparzellen Gemarkung Sistig, Flur 21, Flurstück 91 und 95, sowie für die Wegeparzelle Gemarkung Wahlen, Flur 6, Flurstück 58 einzuleiten, da für diese Flächen kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr besteht. Die beabsichtigte Einziehung der vorgenannten Wegeparzellen wurde am 30.11.2012 im Rundblick Nr. 24 / 48. Woche veröffentlicht. Vorlagen-Nr. 77/2013 Seite 2 Bei der Verwaltung sind daraufhin zahlreiche Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung der Wegeparzelle c.) Gemarkung Sistig, Flur 21, Flurstück 91 aus der Bevölkerung eingegangen, so dass eine Einziehung dieser Wegefläche nicht zu empfehlen ist. Zum einen ist aufgrund der eingegangen Beschwerden festzustellen, dass ein öffentliches Verkehrsbedürfnis für verschiedene Benutzergruppen gegeben ist und zum anderen dient dieser Weg zur Vernetzung des Wanderwegenetzes auf dem Gebiet der Gemeinde Kall. Für die Wegeparzellen a.) Gemarkung Sistig, Flur 21, Flurstück 95 und b.) Gemarkung Wahlen Flur 6, Flurstück 58, hingegen liegen der Verwaltung keine einschlägigen Einwendungen vor, die einer Einziehung der beiden vorgenannten Wirtschaftswege entgegenstehen. Alle bei der Verwaltung eingegangenen Einwände sind dieser Vorlage beigefügt.