Daten
Kommune
Kall
Größe
27 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
14.06.13, 18:05
Aktualisiert
14.06.13, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
77/2013
25.06.2013
Federführung: Fachbereich II
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Feld
Herr Auel
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
Einziehung von landwirtschaftlichen Wegeparzellen im Gemeindegebiet Kall
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung beschließt, die landwirtschaftlichen Wegeparzellen
a.) Gemarkung Sistig, Flur 21 Flurstück 95 gelegen in Steinfelderheistert sowie
b.) Gemarkung Wahlen, Flur 6, Flurstück 58, gelegen bei Wahlen, Wohnplatz Daubenforst
einzuziehen.
Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
die Wegeparzelle
c.) Gemarkung Sistig, Flur 21, Flurstück 91, gelegen in Steinfelderheistert
aufgrund der vorliegenden Einwendungen nicht wie zuvor beabsichtigt einzuziehen.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am
18.09.2012 beschlossen, das Verfahren zur Einziehung der Wegeparzellen Gemarkung Sistig,
Flur 21, Flurstück 91 und 95, sowie für die Wegeparzelle Gemarkung Wahlen, Flur 6, Flurstück
58 einzuleiten, da für diese Flächen kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr besteht. Die beabsichtigte Einziehung der vorgenannten Wegeparzellen wurde am 30.11.2012 im Rundblick Nr. 24
/ 48. Woche veröffentlicht.
Vorlagen-Nr. 77/2013
Seite 2
Bei der Verwaltung sind daraufhin zahlreiche Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung
der Wegeparzelle c.) Gemarkung Sistig, Flur 21, Flurstück 91 aus der Bevölkerung eingegangen,
so dass eine Einziehung dieser Wegefläche nicht zu empfehlen ist. Zum einen ist aufgrund der
eingegangen Beschwerden festzustellen, dass ein öffentliches Verkehrsbedürfnis für verschiedene Benutzergruppen gegeben ist und zum anderen dient dieser Weg zur Vernetzung des
Wanderwegenetzes auf dem Gebiet der Gemeinde Kall.
Für die Wegeparzellen a.) Gemarkung Sistig, Flur 21, Flurstück 95 und b.) Gemarkung Wahlen
Flur 6, Flurstück 58, hingegen liegen der Verwaltung keine einschlägigen Einwendungen vor, die
einer Einziehung der beiden vorgenannten Wirtschaftswege entgegenstehen.
Alle bei der Verwaltung eingegangenen Einwände sind dieser Vorlage beigefügt.