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Allgemeine Vorlage (Satzung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
7,5 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
14.05.10, 18:27
Aktualisiert
14.05.10, 18:27
Allgemeine Vorlage (Satzung)

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Inhalt der Datei

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall (Feuerwehrsatzung) - 2. Änderungssatzung vom …………………… Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV.NRW. S. 950), § 41 Abs. 2,3 und 4 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 (GV.NRW. S 122), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV.NRW. S 765) und der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV.NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV.NRW. S. 380), hat der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am ………………….. folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Feuerwehreinsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall vom 26. Juli 1993 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 01.10.2001 wird wie folgt geändert: 1. § 1 erhält folgende Fassung: „Für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 41 Abs. 2 FSHG, einschließlich der entstandenen Kosten gemäß § 25 FSHG, wird Ersatz der entstandenen Kosten verlangt.“ 2. In § 3 Abs. 1 und Abs. 5 und § 4 Abs. 1 werden die Angaben „§ 36 Abs. 2 FSHG“ durch „§ 41 Abs. 2“ ersetzt. 3. § 6 Satz 1 erhält folgende Fassung. „Die Bestimmung des Ersatzpflichtigen nach Einsätzen richtet sich nach § 41 Abs. 2 FSHG.“ 4. In § 8 Abs. 1 wird die Angabe „§ 36 Abs. 1 FSHG“ durch „§ 41 Abs. 1 FSHG“ und die Angabe „§ 36 Abs. 2 FSHG“ durch „§ 41 Abs. 2 FSHG“ ersetzt. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.