Daten
Kommune
Kall
Größe
7,5 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
14.05.10, 18:27
Aktualisiert
14.05.10, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und
Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall
(Feuerwehrsatzung)
- 2. Änderungssatzung vom ……………………
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV.NRW. S. 950), § 41 Abs. 2,3 und 4 des Gesetzes
über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 (GV.NRW. S 122),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV.NRW. S 765) und der §§ 1,2,4 und
6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969
(GV.NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV.NRW. S. 380),
hat der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am ………………….. folgende
Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Feuerwehreinsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall vom 26. Juli 1993 in der Fassung
der 1. Änderungssatzung vom 01.10.2001 wird wie folgt geändert:
1.
§ 1 erhält folgende Fassung:
„Für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 41 Abs. 2 FSHG, einschließlich der entstandenen Kosten gemäß § 25 FSHG, wird Ersatz der entstandenen Kosten verlangt.“
2.
In § 3 Abs. 1 und Abs. 5 und § 4 Abs. 1 werden die Angaben „§ 36 Abs. 2
FSHG“ durch „§ 41 Abs. 2“ ersetzt.
3.
§ 6 Satz 1 erhält folgende Fassung.
„Die Bestimmung des Ersatzpflichtigen nach Einsätzen richtet sich nach § 41
Abs. 2 FSHG.“
4.
In § 8 Abs. 1 wird die Angabe „§ 36 Abs. 1 FSHG“ durch „§ 41 Abs. 1 FSHG“ und
die Angabe „§ 36 Abs. 2 FSHG“ durch „§ 41 Abs. 2 FSHG“ ersetzt.
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.