Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
14.11.2007
Erstellt
22.12.07, 04:26
Aktualisiert
22.12.07, 04:26
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am
14.11.2007 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 6
Hochwasserschutz im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Die Verwaltung beantwortet die Fragen aus dem Antrag
114/2007.
Zu Frage 1:
Das Gefahrenabwehrsystem habe unter dem zu Grunde
liegenden Szenario adäquat funktioniert. Versäumnisse unter
dem Aspekt eines verhinderbaren Schadens seien auch
innerhalb einer kritischen Nachbetrachtung an keiner Stelle
feststellbar.
Zu Frage 2:
Weiter zu entwicklen seien folgende Bereiche:
Informationsaustauschverfahren,
Flutwasserinformationssystem, Warnung der Bevölkerung,
Hochwassergefahrenkarten, Verdichtung des Pegelbestandes
durch Hilfspegel und Vorsorgemaßnahmen durch
Grundeigentümer.
Bereits in 2004 sei eine Kooperationsvereinbarung zwischen
den Kreisen Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis und dem Erftverband
zur Erarbeitung von Hochwssergefahrenkarten für die Erft,
Veybach und den Rotbach abgeschlossen worden. Für die Ahr
sei die Hochwassergefahrenkarte bereits endabgestimmt. In der
Bürgermeisterkonferenz im August wurde seitens des Kreises
nochmals darauf gedrängt, auch für andere größere Gewässer
Hochwassergefahrenkarten zu erarbeiten.
Die Aktualisierung von Überschwemmungsgebietskarten sei
durch das Land zu forcieren.
Auf der Homepage des Kreises Euskirchen eingestellte
Informationen über die Überschwemmungsbereiche und
Literatur zu Schutzmaßnahmen im und am Gebäude, sollen die
Bevölkerung zur Eigenvorsorge sensibilisieren.
Bezüglich der Frage 3 sei eine detaillierte Aussage nicht
möglich, da die Überschwemmungsgebiete z.T. noch auf alten
Daten und Messungen beruhen. Neue Berechnungen z.B. an
der Olef und der Urft hätten ergeben, dass frühere
Überschwemmungsgebiete jetzt bei einem HQ 100 nicht mehr
überflutet würden. Zum Teil lägen bauliche Anlagen jetzt aber
auch in Überschwemmungsgebieten, die zum Zeitpunkt des
Baus noch nicht als Überschwemmungsgebiet galten.
Der Ausschuss bedankt sich für die ausführliche Beantwortung
des Antrages 114/2007.
A 114/2007