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Beschlusstext (Hochwasserschutz im Kreis Euskirchen hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
14.11.2007
Erstellt
22.12.07, 04:26
Aktualisiert
22.12.07, 04:26
Beschlusstext (Hochwasserschutz im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 14.11.2007 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 Hochwasserschutz im Kreis Euskirchen hier: Antrag der SPD-Fraktion Die Verwaltung beantwortet die Fragen aus dem Antrag 114/2007. Zu Frage 1: Das Gefahrenabwehrsystem habe unter dem zu Grunde liegenden Szenario adäquat funktioniert. Versäumnisse unter dem Aspekt eines verhinderbaren Schadens seien auch innerhalb einer kritischen Nachbetrachtung an keiner Stelle feststellbar. Zu Frage 2: Weiter zu entwicklen seien folgende Bereiche: Informationsaustauschverfahren, Flutwasserinformationssystem, Warnung der Bevölkerung, Hochwassergefahrenkarten, Verdichtung des Pegelbestandes durch Hilfspegel und Vorsorgemaßnahmen durch Grundeigentümer. Bereits in 2004 sei eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Kreisen Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis und dem Erftverband zur Erarbeitung von Hochwssergefahrenkarten für die Erft, Veybach und den Rotbach abgeschlossen worden. Für die Ahr sei die Hochwassergefahrenkarte bereits endabgestimmt. In der Bürgermeisterkonferenz im August wurde seitens des Kreises nochmals darauf gedrängt, auch für andere größere Gewässer Hochwassergefahrenkarten zu erarbeiten. Die Aktualisierung von Überschwemmungsgebietskarten sei durch das Land zu forcieren. Auf der Homepage des Kreises Euskirchen eingestellte Informationen über die Überschwemmungsbereiche und Literatur zu Schutzmaßnahmen im und am Gebäude, sollen die Bevölkerung zur Eigenvorsorge sensibilisieren. Bezüglich der Frage 3 sei eine detaillierte Aussage nicht möglich, da die Überschwemmungsgebiete z.T. noch auf alten Daten und Messungen beruhen. Neue Berechnungen z.B. an der Olef und der Urft hätten ergeben, dass frühere Überschwemmungsgebiete jetzt bei einem HQ 100 nicht mehr überflutet würden. Zum Teil lägen bauliche Anlagen jetzt aber auch in Überschwemmungsgebieten, die zum Zeitpunkt des Baus noch nicht als Überschwemmungsgebiet galten. Der Ausschuss bedankt sich für die ausführliche Beantwortung des Antrages 114/2007. A 114/2007