Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
222 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
13.06.13, 06:10
Aktualisiert
13.06.13, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 12.03.2013
24
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen für das Wirtschaftsjahr 2013
(01.01.2013 bis 31.12.2013) 446/2012
Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2013 des Eigenbetriebes Straßen für die Betriebszweige
Straßen, Gartenbau, Friedhöfe sowie Straßenreinigung wird zugestimmt.
Der Wirtschaftsplan „BZ Straßen“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
7.761.500,00 €
8.143.500,00 €
-382.000,00 €
3.877.226,00 €
-756.626,00 €
343.374,00 €
682.600,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
1.200.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
2.845.000,00 €
Der Wirtschaftsplan „BZ Gartenbau“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
696.000,00 €
1.481.000,00 €
-785.000,00 €
861.715,00 €
350.435,00 €
425.435,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
180.700,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
750.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
149.000,00 €
Der Wirtschaftsplan „ BZ Friedhöfe“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
1.139.000,00 €
1.273.000,00 €
-134.000,00 €
146.448,00 €
297.252,00 €
122.252,00 €
133.000,00 €
750.000,00 €
0,00 €
Der Wirtschaftsplan „BZ Straßenreinigung“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
982.000,00 €
849.300,00 €
132.700,00 €
376.806,00 €
5.894,00 €
5.894,00 €
245.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
0,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam
wird gewährt (VE) in Höhe von
0,00 €
Der Wirtschaftsplan „EB Straßen - Gesamt“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.03.2013
10.578.500,00 €
11.746.800,00 €
-1.168.300,00 €
5.129.495,00 €
-103.045,00 €
896.955,00 €
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Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
1.241.300,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
2.700.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam
wird gewährt (VE) in Höhe von
2.994.000,00 €
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.03.2013
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